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   BGH, 23.07.2019 - 1 StR 107/18   

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https://dejure.org/2019,31852
BGH, 23.07.2019 - 1 StR 107/18 (https://dejure.org/2019,31852)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2019 - 1 StR 107/18 (https://dejure.org/2019,31852)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 1 StR 107/18 (https://dejure.org/2019,31852)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 95 Abs. 1 Nr. 1 AMG; § 5 Abs. 2 AGM; § 15 StGB; § 16 StGB
    Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel (Begriff der Bedenklichkeit, erforderlicher Vorsatz hinsichtlich zugrunde liegender tatsächlicher Umstände); Einziehung (Umfang: Berücksichtigung von Aufwendungen des Täters, wenn er das Verbotensein seiner Tat fahrlässig ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 StGB, § 5 Abs 2 AMG, § 95 Abs 1 Nr 1 AMG

  • IWW

    § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG, § 5 Abs. 2 AMG, § 73d Abs. 1 Satz 2 StGB, § 73d Abs. 2 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 95 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 AMG, § 4 Abs. 17 AMG

  • Wolters Kluwer

    Erfassung des sozialen Bedeutungsgehalts der Bedenklichkeit eines Arzneimittels; Kenntnis der tatsächlichen Umstände für die Abwägung des Verhältnisses zwischen dem bekannten Risiko und dem Nutzen; Parallelwertung in der Laiensphäre

  • rewis.io

    Bewertung der Bedenklichkeit eines Arzneimittels nach Risiko-Nutzen-Abwägung

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 16; AMG § 95 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 2
    Bedeutungsgehalt der Bedenklichkeit eines Arzneimittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 16 ; AMG § 5 Abs. 2 ; AMG § 95 Abs. 1 Nr. 1
    Erfassung des sozialen Bedeutungsgehalts der Bedenklichkeit eines Arzneimittels; Kenntnis der tatsächlichen Umstände für die Abwägung des Verhältnisses zwischen dem bekannten Risiko und dem Nutzen; Parallelwertung in der Laiensphäre

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln - und die Frage des Vorsatzes

  • medwatch.de (Pressemitteilung)

    Haftstrafe für MMS-Verkäufer bestätigt

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Vorsatzanforderungen beim Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 64, 161
  • NJW 2019, 3392
  • StV 2020, 368 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 107/18
    Dabei hat das Revisionsgericht die tatgerichtliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8 und vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, juris Rn. 8).
  • BGH, 11.08.1999 - 2 StR 44/99

    BGH bestätigt Strafurteil wegen Vertriebs von Schlankheitskapseln

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 107/18
    Das Merkmal der Vertretbarkeit ist ein wertausfüllungsbedürftiger Begriff, der dahin auszulegen ist, dass darunter solche schädlichen Wirkungen fallen, denen ein überwiegender therapeutischer Nutzen gegenübersteht (BGH, Beschluss vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 436/15

    Anforderungen an die Begründung des freisprechenden Urteils; sachlich-rechtliche

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 107/18
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Februar 2019 - 1 StR 604/17, juris Rn. 58 und vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15, juris Rn. 20).
  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 345/17

    Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der (ehemaligen) Strafvorschriften

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 107/18
    d) Auch die Annahme von zwei Bewertungseinheiten und dementsprechend zwei Taten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 345/17, juris Rn. 17 ff.) begegnet wegen des deutlichen zeitlichen Abstands zwischen den Lieferungen auch mit Blick auf das Merkmal des Feilbietens im Sinne des § 95 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 17 AMG hier keinen Bedenken.
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 642/17

    Steuerhinterziehung (Kompensationsverbot: Begriff des Anspruchs auf einen

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 107/18
    Der Senat kann offen lassen, inwieweit die Voraussetzungen seiner geänderten Rechtsprechung vorliegen, wonach der Vorsteuervergütungsanspruch insoweit bereits beim Schuldumfang zu berücksichtigen ist, als ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsatz besteht (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 1 StR 642/17, BGHSt 63, 203 Rn. 16 ff.).
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller Beweise;

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 107/18
    Dabei hat das Revisionsgericht die tatgerichtliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8 und vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, juris Rn. 8).
  • BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17

    Urteil gegen die Rapperin "Schwesta Ewa" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 107/18
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Februar 2019 - 1 StR 604/17, juris Rn. 58 und vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15, juris Rn. 20).
  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 72/17

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (bestimmungsgemäßer

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 107/18
    Danach sind Arzneimittel bedenklich, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen (BGH, Urteil vom 19. September 2017 - 1 StR 72/17, juris Rn. 15; Hofmann in Kügel/Müller/Hofmann, Arzneimittelgesetz, 2. Aufl., § 5 Rn. 12, 27).
  • BGH, 16.10.1962 - 5 StR 276/62
    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 107/18
    Dies genügt, um den Angeklagten in den Stand zu setzen, seine Verteidigung darauf einzurichten (vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 276/62, BGHSt 18, 56, 57).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 107/18
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9 mwN).
  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Soweit die Gesetzesbegründung zum Ausdruck bringt, § 73d Abs. 1 Satz 2 StGB erfasse nur solche Aufwendungen, die jedenfalls bedingt vorsätzlich für die Begehung der Tat oder ihre Vorbereitung investiert worden sind (BT-Drs. 18/9525, 69; BGH, Urteil vom 23.07.2019 - 1 StR 107/18, juris Rn. 35; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73d Rn. 6; Schäuble/Pananis, NStZ 2019, 65, 69 f.; kritisch demgegenüber LK-Lohse, StGB, 13. Aufl., § 73d Rn. 14), liegt auch diese Voraussetzung vor.
  • BGH, 27.11.2019 - 3 StR 233/19

    Vorsätzliches Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine

    Dass der Angeklagte die tatsächlichen Umstände kannte, die für die Abwägung des Verhältnisses zwischen dem bekannten Risiko und dem Nutzen von Relevanz sind (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2019 - 1 StR 107/18, NJW 2019, 3392 Rn. 31), ist den Urteilsgründen ebenfalls zu entnehmen.
  • LG Hildesheim, 12.10.2023 - 25 NBs 5/23

    Leichtfertige Geldwäsche in einem scheinbaren Arbeitsverhältnis;

    Zwar ist anerkannt, dass bei einem bloß fahrlässig handelnden Täter dieser Abzug vorzunehmen ist (vgl. Urteil der hiesigen Strafkammer 11 - 4. gr. Wirtschaftsstrafkammer v. 27. Oktober 2017, 22 KLs 14 Js 10671/14 unter D.II.1; zit. n. juris; best. durch Urteil d. BGH v. 23. Juli 2019, 1 StR 107/18 ; BGHSt 64, 161ff. ; Fischer, a. a. O., Rn. 6 zu § 73d m. w. N. ).
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