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   BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84   

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https://dejure.org/1985,1433
BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84 (https://dejure.org/1985,1433)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84 (https://dejure.org/1985,1433)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1985 - RiZ(R) 10/84 (https://dejure.org/1985,1433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besprechungsvermerk - Dienstliche Beurteilung - Richterliche Unabhängigkeit - Dienstherr - Widerspruchsakten - Personalakten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richter - Entfernung der Widerspruchsakten - Dienstliche Beurteilung - Personalakten - Dienstgerichtliches Revisionsverfahren - Besprechungsvermerk

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Entfernung der Widerspruchsakten zu einer für unzulässig erklärten dienstlichen Beurteilung eines Richters

Papierfundstellen

  • BGHZ 95, 313
  • NJW 1986, 2705
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84
    Das Richterdienstgericht des Bundes geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, da ß die dienstliche Beurteilung eines Richters eine Maßnahme der Dienstaufsicht i.S.d. § 26 Abs. 3 DRiG darstellt, gegen die mit der nachvollziehbaren Behauptung, sie beeinträchtige die richterliche Unabhängigkeit, das Richterdienstgericht angerufen werden kann (BGHZ 52, 287, 292; 57, 344, 346; 90, 41, 43), welches darüber im Prüfungsverfahren befindet (§§ 62 Abs. 1 Ziff. 4 Buchst. E, 66 Abs. 1, 78 Ziff. 4 Buchst. E DRiG ).

    Offenbar rechnet es einen etwaigen Verstoß gegen § 114 Abs. 1 Satz 3 LaufbVO - ebenso wie es dies für § 114 Abs. 1 Satz 2 LaufbVO ausgesprochen hat - zu den Rechtsfehlern allgemeiner Art, denen nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHZ 90, 41, 48 ff.; ebenso BVerwGE 67, 222, 233 ff.) im richterdienstgerichtlichen Verfahren nicht nachzugehen ist.

    Eine Verweisung kommt nur wegen des prozessualen Anspruchs im Ganzen, nicht dagegen wegen eines einzelnen Klagegrundes in Betracht (s. BGHZ 5, 105, 107; 13, 145, 153 f.; 90, 41, 51 f.; BGH Urteil vom 8. Dezember 1970 - VI ZR 174/68 - LM § 276 a.F. Nr. 26; BVerwGE 18, 181, 182 f.; 22, 45, 46 f.).

  • BVerwG, 17.01.1961 - I B 135.60

    Regelung der Berufsausbildung sowie der Arbeitsverhältnisse Jugendlicher in

    Auszug aus BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84
    Grundsätzlich ist ein Rechtsmittel gegen eine bestimmte Art der Begründung nicht zulässig (so auch BVerwG DVBl. 1961, 449).

    Etwas anderes kommt nur bei sog. Bescheidungsurteilen ("..., den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden", s. insoweit BVerwG DVBl. 1982, 447, 448; OVG Berlin DÖV 1976, 105) oder dann in Frage, wenn die rechtliche Tragweite der Entscheidung bei der gewählten Begründung geringer ist als bei der angestrebten Begründung (vgl. etwa BGH Urteil vom 21. Juni 1951 - III ZR 5/50 - LM ZPO § 66 Nr. 1 zu c und BVerwG DVBl. 1961, 449).

  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 122/50

    Forderungsübergang auf Versicherer

    Auszug aus BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84
    Eine Verweisung kommt nur wegen des prozessualen Anspruchs im Ganzen, nicht dagegen wegen eines einzelnen Klagegrundes in Betracht (s. BGHZ 5, 105, 107; 13, 145, 153 f.; 90, 41, 51 f.; BGH Urteil vom 8. Dezember 1970 - VI ZR 174/68 - LM § 276 a.F. Nr. 26; BVerwGE 18, 181, 182 f.; 22, 45, 46 f.).
  • BGH, 15.09.1969 - AnwZ (B) 6/69

    Wahl des Vorstands einer Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84
    Ist - wie hier bezüglich der früheren dienstlichen Beurteilung - die dienstliche Beurteilung im Ganzen für unzulässig erklärt worden (und das Verfahren darüber abgeschlossen, s. insoweit BGHZ 52, 297), sind die Widerspruchsakten aus den Personalakten zu entfernen.
  • BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52

    Requisitionsansprüche. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84
    Eine Verweisung kommt nur wegen des prozessualen Anspruchs im Ganzen, nicht dagegen wegen eines einzelnen Klagegrundes in Betracht (s. BGHZ 5, 105, 107; 13, 145, 153 f.; 90, 41, 51 f.; BGH Urteil vom 8. Dezember 1970 - VI ZR 174/68 - LM § 276 a.F. Nr. 26; BVerwGE 18, 181, 182 f.; 22, 45, 46 f.).
  • BGH, 08.12.1970 - VI ZR 174/68

    Rechtsfolgen teilweiser Unzuständigkeit des Gerichts bei mehreren Klagegründen

    Auszug aus BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84
    Eine Verweisung kommt nur wegen des prozessualen Anspruchs im Ganzen, nicht dagegen wegen eines einzelnen Klagegrundes in Betracht (s. BGHZ 5, 105, 107; 13, 145, 153 f.; 90, 41, 51 f.; BGH Urteil vom 8. Dezember 1970 - VI ZR 174/68 - LM § 276 a.F. Nr. 26; BVerwGE 18, 181, 182 f.; 22, 45, 46 f.).
  • BVerwG, 09.04.1964 - II C 47.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84
    Eine Verweisung kommt nur wegen des prozessualen Anspruchs im Ganzen, nicht dagegen wegen eines einzelnen Klagegrundes in Betracht (s. BGHZ 5, 105, 107; 13, 145, 153 f.; 90, 41, 51 f.; BGH Urteil vom 8. Dezember 1970 - VI ZR 174/68 - LM § 276 a.F. Nr. 26; BVerwGE 18, 181, 182 f.; 22, 45, 46 f.).
  • BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64

    Möglichkeit der Ersetzung eines im ersten Rechtszug ergangenen Prozessurteils

    Auszug aus BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84
    Eine Verweisung kommt nur wegen des prozessualen Anspruchs im Ganzen, nicht dagegen wegen eines einzelnen Klagegrundes in Betracht (s. BGHZ 5, 105, 107; 13, 145, 153 f.; 90, 41, 51 f.; BGH Urteil vom 8. Dezember 1970 - VI ZR 174/68 - LM § 276 a.F. Nr. 26; BVerwGE 18, 181, 182 f.; 22, 45, 46 f.).
  • BGH, 24.02.1958 - III ZR 184/56

    Amtshaftung und persönliche Haftung des Fahrers bei Teilnahme am allgemeinen

    Auszug aus BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84
    Eine Anschlußberufung allein zur Abänderung der Gründe ist gleichfalls unzulässig, wenn die Rechtsfolgen - wie hier - dieselben sind (BGH Urteil vom 24. Februar 1958 - III ZR 184/56 - NJW 1958, 868 ; Baumbach/Lauterbach aao: § 521 Anm. 1 Ba).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84
    Offenbar rechnet es einen etwaigen Verstoß gegen § 114 Abs. 1 Satz 3 LaufbVO - ebenso wie es dies für § 114 Abs. 1 Satz 2 LaufbVO ausgesprochen hat - zu den Rechtsfehlern allgemeiner Art, denen nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHZ 90, 41, 48 ff.; ebenso BVerwGE 67, 222, 233 ff.) im richterdienstgerichtlichen Verfahren nicht nachzugehen ist.
  • BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71

    Dienstleistungszeugnis für Richter

  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 5/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.07.1969 - RiZ(R) 10/68

    Dienstleistungszeugnis als Maßnahme der Dienstaufsicht

  • BVerwG, 03.12.1981 - 7 C 30.80

    Neubewertung schriftlicher Prüfungsleistungen - Beschwer des Rechtsmittelführers

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Im Übrigen wird die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, den Begriff der Maßnahmen der Dienstaufsicht im Sinne der §§ 26 Abs. 3, 68 DRiG weit auszulegen und auch dienstliche Beurteilungen hierunter zu subsumieren (vgl. BGH, Urteil vom 23. August 1985 - RiZ (R) 10/84 -, juris, Rn. 26 m.w.N.), in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sowie in der Literatur kritisch bewertet (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 1 A 2338/01 -, juris, Rn. 123 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 24. Juli 2000 - 12 K 1121/00 -, NJW-RR 2001, S. 353 ; Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Teil C, Rn. 495).
  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    Soweit der Senat in der Vergangenheit bei der Qualifikation der Hinzunahme von Unterlagen zu den Personalakten als Maßnahme der Dienstaufsicht einen weiten Maßstab angelegt hat (BGH, Urteil vom 23. August 1985 - RiZ(R) 10/84, BGHZ 95, 313 [juris Rn. 34 ff.] und vom 24. Juni 1977 - RiZ(R) 6/76, juris Rn. 19), beruhte dies auf einem weitergehenden, inzwischen aufgegebenen Verständnis des Begriffs der Maßnahme der Dienstaufsicht i.S.v. § 26 Abs. 3 DRiG (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2016 - RiZ(R) 6/13, NJW-RR 2017, 763 Rn. 21 a.E.).
  • BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01

    Anforderungen an die Dokumentation von Einwendungen des Richters gegen die

    a) Eine dienstliche Beurteilung eines Richters kann wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig sein, wenn bei deren Eröffnung entgegen § 21 Abs. 1 Satz 2 HessLaufbahnVO, § 2 HessRiG die die richterliche Unabhängigkeit möglicherweise betreffenden Einwendungen des Richters nicht aktenkundig gemacht worden sind (im Anschluß an BGH, Urteil vom 23. August 1985 - RiZ (R) 10/84, BGHZ 95, 313, 322).

    Eine dienstliche Beurteilung eines Richters kann wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig sein, wenn bei deren Eröffnung die nach Landesrecht zwingend vorgeschriebene aktenkundige Erfassung des Ergebnisses der Besprechung nicht geschehen ist (BGH, Urteil vom 23. August 1985 - RiZ (R) 10/84, BGHZ 95, 313, 320).

    Die dienstliche Beurteilung sei bei Unterbleiben des Vermerks wegen der Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig (BGH, Urteil vom 23. August 1985, aaO S. 322 f.).

    Der Dienstherr ist nach dieser Regelung gehalten, die die richterliche Unabhängigkeit möglicherweise betreffenden Einwendungen aktenkundig zu machen (BGH, Urteil vom 23. August 1985 - RiZ (R) 10/84, BGHZ 95, 313, 322).

  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Die dienstliche Beurteilung eines Richters und jede dazu abgegebene Stellungnahme einer übergeordneten dienstaufsichtführenden Stelle, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befaßt, stellen Maßnahmen der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG dar, gegen die mit der nachvollziehbaren Behauptung, sie beeinträchtigen die richterliche Unabhängigkeit, das Richterdienstgericht im Prüfungsverfahren (§ 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, § 66 Abs. 1, § 78 Nr. 4 Buchst. e DRiG) angerufen werden kann (vgl. BGHZ 95, 313 m.w.N.; Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 3/96 - DRiZ 1998, 20 ; st.Rspr.).
  • BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 150.88

    Revisionsverfahren - Dispensierung - Begründungszwang bei Zurückweisung von

    Zutreffend hat der Bundesgerichtshof deshalb mit Urteil vom 23. August 1985 - RiZ (R) 10/84 - (NJW 1986, 2705 [BGH 23.08.1985 - RiZ R 10/84]) ausgesprochen, der dem § 565 a ZPO zugrundeliegende Gedanke sei allgemeiner Art und finde sinngemäß auch im dienstgerichtlichen Revisionsverfahren Anwendung.
  • BGH, 12.10.2016 - RiZ(R) 6/13

    Maßnahme der richterlichen Dienstaufsicht: Weitergabe eines Vorhalts mit

    Soweit das Dienstgericht des Bundes in einem Prüfungsverfahren angenommen hat, dass der Richter einen Anspruch auf Entfernung der Widerspruchsakte zu einer rechtskräftig für unzulässig erklärten dienstlichen Beurteilung aus seinen Personalakten hat (BGH, Urteil vom 23. August 1985 - RiZ(R) 10/84, BGHZ 95, 313, 324), beruht dies auf einem weitergehenden, inzwischen aufgegebenen Verständnis des Begriffs der Maßnahme der Dienstaufsicht i.S.v. § 26 Abs. 3 DRiG.
  • BGH, 26.07.2017 - RiZ(R) 3/16

    Würdigung einer Formulierung in einer dienstlichen Beurteilung mit Blick auf eine

    (1) Nach der Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes kann die dienstliche Beurteilung eines Richters wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig sein, wenn bei deren Eröffnung entgegen den landesrechtlichen Vorschriften die richterliche Unabhängigkeit möglicherweise betreffende Einwendungen des Richters nicht aktenkundig gemacht worden sind (BGH, Urteil vom 23. August 1985 - RiZ (R) 10/84, BGHZ 95, 313, 320 bis 324; Urteil vom 25. September 2002 - RiZ (R) 4/01, DRiZ 2003, 367 Rn. 22).
  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 4/87

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine dienstliche

    Das Dienstgericht des Bundes geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß jede Meinungsäußerung einer dienstaufsichtsführenden Stelle, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befaßt, eine Maßnahme der Dienstaufsicht i.S. des § 26 Abs. 3 DRiG darstellt, gegen die mit der nachvollziehbaren Behauptung, sie beeinträchtige die richterliche Unabhängigkeit, das Richterdienstgericht angerufen werden kann (s. etwa BGHZ 95, 313, 320), welches darüber im Prüfungsverfahren befindet (§§ 62 Abs. 1 Ziff. 4 Buchst. e, 66 Abs. 1, 78 Ziff. 4 Buchst. e DRiG ).
  • BGH, 14.01.1991 - RiZ(R) 5/90

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in der

    Das Dienstgericht des Bundes geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß jede Meinungsäußerung einer dienstaufsichtsführenden Stelle, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befaßt, eine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG darstellt, gegen die mit der nachvollziehbaren Behauptung, sie beeinträchtige die richterliche Unabhängigkeit, das Richterdienstgericht angerufen werden kann (vgl. BGHZ 95, 313, 320 m.w.N.), welches darüber im Prüfungsverfahren befindet (§ 62 Abs. 1 Ziff. 4 Buchst. e, § 66 Abs. 1, § 78 Ziff. 4 Buchst. e DRiG).
  • BGH, 26.10.2022 - RiZ(R) 1/20

    Anlassbeurteilung ohne Streichung einer Textpassage zu einer Erkrankung;

    Soweit das Dienstgericht des Bundes in einem Prüfungsverfahren angenommen hat, dass der Richter einen Anspruch auf Entfernung der Widerspruchsakte zu einer rechtskräftig für unzulässig erklärten dienstlichen Beurteilung aus seinen Personalakten hat (BGH, Urteil vom 23. August 1985 - RiZ(R) 10/84, BGHZ 95, 313, 324), beruht dies auf einem weitergehenden, inzwischen aufgegebenen Verständnis des Begriffs der Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne von § 26 Abs. 3 DRiG (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2016 - RiZ(R) 6/13, NJW-RR 2017, 763 Rn. 21).
  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 3/96

    Ordnungsgemäße Besetzung des Dienstgerichtshofs - Bestimmung nichtständiger

  • BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 5/86

    Zulässigkeit von Bemerkungen in einer richterlichen Beurteilung

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02

    Zur Frage, inwieweit dienstaufsichtliche Maßnahmen des Präsidenten eines OVG in

  • VG Karlsruhe, 24.07.2000 - 12 K 1121/00

    Anspruch auf Abänderung einer dienstlichen Beurteilung als Richter;

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