Rechtsprechung
BGH, 23.08.2006 - 5 StR 139/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,10211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Verurteilung zu einer Jugendstrafe wegen Totschlags und schweren Raubes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und versuchter Nötigung; Begründetheit einer Revision der Staatsanwaltschaft in Folge Freispruchs vom Vorwurf der Vergewaltigung sowie einer Freiheitsberaubung ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261 § 337 Abs. 1
Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung in der Revision, mögliche Schlussfolgerung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 258
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88
Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende
Auszug aus BGH, 23.08.2006 - 5 StR 139/06
cc) Die Anwendung von Jugendstrafrecht auf den heranwachsenden Angeklagten nach § 105 Abs. 1 JGG hält sich innerhalb des weiten Beurteilungsspielraums, der dem Jugendrichter insoweit zukommt (vgl. BGHSt 36, 37 f.; BGH NJW 2002, 73), und bedurfte auch nicht weiterer als der erfolgten Begründung. - BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91
Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten …
Auszug aus BGH, 23.08.2006 - 5 StR 139/06
Die Beanstandung, die verlesenen technischen Gutachten seien nicht erörtert worden, zeigt keine Diskrepanz oder Lücke auf (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.). - BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04
Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern
Auszug aus BGH, 23.08.2006 - 5 StR 139/06
Die Ablehnung des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe ist angesichts des psychiatrischen Befundes zur Tatzeit vor dem Hintergrund massiver Drogenbeeinflussung und der Erwägung des psychiatrischen Sachverständigen, das vom Angeklagten genannte Motiv sei wahrscheinlich nicht das wahre, sondern nur vorgeschoben, ebensowenig zu beanstanden wie die Strafzumessung; die Erwägung zur hypothetischen Strafrahmenverschiebung bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht steht nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHSt 49, 239, 248). - BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05
Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig
Auszug aus BGH, 23.08.2006 - 5 StR 139/06
Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat (vgl. BGH NJW 2006, 925, 928 m.w.N.). - BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01
Zum "Westpark-Mord"
Auszug aus BGH, 23.08.2006 - 5 StR 139/06
cc) Die Anwendung von Jugendstrafrecht auf den heranwachsenden Angeklagten nach § 105 Abs. 1 JGG hält sich innerhalb des weiten Beurteilungsspielraums, der dem Jugendrichter insoweit zukommt (vgl. BGHSt 36, 37 f.; BGH NJW 2002, 73), und bedurfte auch nicht weiterer als der erfolgten Begründung.