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   BGH, 23.08.2006 - 5 StR 139/06   

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https://dejure.org/2006,10211
BGH, 23.08.2006 - 5 StR 139/06 (https://dejure.org/2006,10211)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2006 - 5 StR 139/06 (https://dejure.org/2006,10211)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2006 - 5 StR 139/06 (https://dejure.org/2006,10211)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung zu einer Jugendstrafe wegen Totschlags und schweren Raubes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und versuchter Nötigung; Begründetheit einer Revision der Staatsanwaltschaft in Folge Freispruchs vom Vorwurf der Vergewaltigung sowie einer Freiheitsberaubung ...

  • Judicialis

    StPO § 261; ; JGG § 105 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 § 337 Abs. 1
    Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung in der Revision, mögliche Schlussfolgerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 258
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - 5 StR 139/06
    cc) Die Anwendung von Jugendstrafrecht auf den heranwachsenden Angeklagten nach § 105 Abs. 1 JGG hält sich innerhalb des weiten Beurteilungsspielraums, der dem Jugendrichter insoweit zukommt (vgl. BGHSt 36, 37 f.; BGH NJW 2002, 73), und bedurfte auch nicht weiterer als der erfolgten Begründung.
  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - 5 StR 139/06
    Die Beanstandung, die verlesenen technischen Gutachten seien nicht erörtert worden, zeigt keine Diskrepanz oder Lücke auf (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - 5 StR 139/06
    Die Ablehnung des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe ist angesichts des psychiatrischen Befundes zur Tatzeit vor dem Hintergrund massiver Drogenbeeinflussung und der Erwägung des psychiatrischen Sachverständigen, das vom Angeklagten genannte Motiv sei wahrscheinlich nicht das wahre, sondern nur vorgeschoben, ebensowenig zu beanstanden wie die Strafzumessung; die Erwägung zur hypothetischen Strafrahmenverschiebung bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht steht nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHSt 49, 239, 248).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - 5 StR 139/06
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat (vgl. BGH NJW 2006, 925, 928 m.w.N.).
  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01

    Zum "Westpark-Mord"

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - 5 StR 139/06
    cc) Die Anwendung von Jugendstrafrecht auf den heranwachsenden Angeklagten nach § 105 Abs. 1 JGG hält sich innerhalb des weiten Beurteilungsspielraums, der dem Jugendrichter insoweit zukommt (vgl. BGHSt 36, 37 f.; BGH NJW 2002, 73), und bedurfte auch nicht weiterer als der erfolgten Begründung.
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