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   BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07   

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BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07 (https://dejure.org/2007,1216)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2007 - 3 StR 50/07 (https://dejure.org/2007,1216)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2007 - 3 StR 50/07 (https://dejure.org/2007,1216)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 132 GVG; § 49 StGB; § 51 Abs. 1 StGB; § 46 StGB
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung; Vollstreckungslösung; Anrechnungslösung); Vorlagebeschluss (Fortbildung des Rechts); Strafmilderung; richterliche Rechtsfortbildung; Anrechnung des erlittenen Strafverfahrens wie erlittene Untersuchungshaft

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafmildernde Berücksichtigung des Verletzung des Anspruchs auf schleunige Abwicklung des Strafverfahrens bei der Strafzumessung; Folgen bei der Unterschreitung einer gesetzlichen Mindeststrafe; Lösungsmodell für eine überlange Verfahrensverzögerung

  • Judicialis

    StGB § 46 c; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 54 Abs. 1; ; StGB § 306 b Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1
    Vorlage an den Großen Senat zur Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer; Strafzumessungs- oder Anrechnungs- bzw. Vollstreckungsmodell

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • brak.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 23.08.2007 - 3 StR 50/07

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3294
  • StV 2007, 523
  • StV 2008, 14
  • JR 2008, 31
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Auszug aus BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07
    Soweit die Verzögerung nicht derart gravierend ist, dass sie ein aus der Verfassung abzuleitendes Verfahrenshindernis begründet (vgl. BGHSt 46, 159, 171 ff.; dazu auch BVerfG NJW 2003, 2897, 2899; 2003, 2228; 1995, 1277, 1278; s. ergänzend BGHSt 35, 137, 140 ff.), hat der Bundesgerichtshof vielmehr stets - ausdrücklich oder jedenfalls der Sache nach - daran festgehalten, dass die Kompensation mit den Mitteln vorzunehmen ist, die das Straf- oder das Strafverfahrensrecht dem Rechtsanwender zur Verfügung stellt; die dadurch vorgegebenen Grenzen sind einzuhalten.

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird all dies nicht anders gesehen (BVerfG - Vorprüfungsausschuss - NJW 1984, 967; BVerfG NJW 1993, 3254, 3256; 2003, 2897, 2899; NStZ 2006, 680, 681).

    In einigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet sich zwar die Aussage, dass das Vorliegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung einen Zumessungsaspekt bilde, der bei der Festsetzung der dem Unrecht und der Schuld angemessenen Strafe zu beachten sei (z. B. BVerfG NJW 2003, 2897; 1995, 1277 f.; 1993, 3254, 3255).

  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07
    Die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung müsse sich bei der Strafzumessung auswirken, wenn sie nicht zur Einstellung führe, die im Extrembereich auch wegen eines Verfahrenshindernisses in Betracht komme (BVerfG NJW 1993, 3254, 3255; 1995, 1277 f.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird all dies nicht anders gesehen (BVerfG - Vorprüfungsausschuss - NJW 1984, 967; BVerfG NJW 1993, 3254, 3256; 2003, 2897, 2899; NStZ 2006, 680, 681).

    In einigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet sich zwar die Aussage, dass das Vorliegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung einen Zumessungsaspekt bilde, der bei der Festsetzung der dem Unrecht und der Schuld angemessenen Strafe zu beachten sei (z. B. BVerfG NJW 2003, 2897; 1995, 1277 f.; 1993, 3254, 3255).

  • BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens

    Auszug aus BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07
    Die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung müsse sich bei der Strafzumessung auswirken, wenn sie nicht zur Einstellung führe, die im Extrembereich auch wegen eines Verfahrenshindernisses in Betracht komme (BVerfG NJW 1993, 3254, 3255; 1995, 1277 f.).

    Soweit die Verzögerung nicht derart gravierend ist, dass sie ein aus der Verfassung abzuleitendes Verfahrenshindernis begründet (vgl. BGHSt 46, 159, 171 ff.; dazu auch BVerfG NJW 2003, 2897, 2899; 2003, 2228; 1995, 1277, 1278; s. ergänzend BGHSt 35, 137, 140 ff.), hat der Bundesgerichtshof vielmehr stets - ausdrücklich oder jedenfalls der Sache nach - daran festgehalten, dass die Kompensation mit den Mitteln vorzunehmen ist, die das Straf- oder das Strafverfahrensrecht dem Rechtsanwender zur Verfügung stellt; die dadurch vorgegebenen Grenzen sind einzuhalten.

    In einigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet sich zwar die Aussage, dass das Vorliegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung einen Zumessungsaspekt bilde, der bei der Festsetzung der dem Unrecht und der Schuld angemessenen Strafe zu beachten sei (z. B. BVerfG NJW 2003, 2897; 1995, 1277 f.; 1993, 3254, 3255).

  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07
    Komme eine angemessene Reaktion auf solche Verfahrensverzögerungen mit vorhandenen prozessualen Mitteln (§§ 153, 153 a, 154, 154a StPO) nicht in Frage, sei eine sachgerechte, angemessene Berücksichtigung im Rechtsfolgenausspruch, bei der Strafzumessung wie auch gegebenenfalls bei der Strafaussetzung zur Bewährung und bei der Frage der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung regelmäßig verfassungsrechtlich gefordert, aber auch ausreichend (BVerfG - Vorprüfungsausschuss - NJW 1984, 967).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird all dies nicht anders gesehen (BVerfG - Vorprüfungsausschuss - NJW 1984, 967; BVerfG NJW 1993, 3254, 3256; 2003, 2897, 2899; NStZ 2006, 680, 681).

  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07
    Die Festlegung eines bestimmten Ausmaßes der Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes wurde ebenso wenig wie bei anderen strafmildernden oder -schärfenden Gesichtspunkten als notwendig angesehen (vgl. BGHSt 24, 239, 242; 27, 274, 275 f.; BGH NStZ 1982, 291, 292; BGH, Urt. vom 25. Juni 1974 - 1 StR 607/73).

    So kommt etwa die Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO nur in Betracht, wenn sich der Angeklagte keines Verbrechens schuldig gemacht hat (vgl. BGHSt 24, 239, 242).

  • BGH, 12.10.1977 - 3 StR 287/77

    Voraussetzungen des Gebrauchmachens von einer Verwarnung mit Strafvorbehalt -

    Auszug aus BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07
    Die Festlegung eines bestimmten Ausmaßes der Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes wurde ebenso wenig wie bei anderen strafmildernden oder -schärfenden Gesichtspunkten als notwendig angesehen (vgl. BGHSt 24, 239, 242; 27, 274, 275 f.; BGH NStZ 1982, 291, 292; BGH, Urt. vom 25. Juni 1974 - 1 StR 607/73).

    Ebenso scheidet eine Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB) oder ein Absehen von Strafe (§ 60 StGB) aus, wenn die in der jeweiligen Vorschrift genannten Voraussetzungen für eine derartige Rechtsfolgenentscheidung nicht erfüllt sind (BGHSt 27, 274).

  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07
    Hieran anknüpfend entwickelte sich in der Folgezeit eine Spruchpraxis aller Senate des Bundesgerichtshofs dahin, dass der Tatrichter zunächst stets Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursache konkret festzustellen und - falls dies zur Kompensation nicht ausreichend ist und andere rechtliche Folgen nicht in Betracht kommen - in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen hat (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NJW 1999, 1198, 1199; NStZ-RR 2000, 343; StV 1998, 377; 2002, 598; wistra 1997, 347; 2001, 177; 2002, 420; StraFo 2003, 247).

    Außerdem wirken sich generell die Belastungen, die für den Angeklagten mit dem gegen ihn geführten Strafverfahren verbunden sind, umso stärker mildernd aus, je mehr Zeit zwischen dem Zeitpunkt, in dem er von den gegen ihn laufenden Ermittlungen erfährt, und dem Verfahrensabschluss verstreicht; dies gilt unabhängig davon, ob die Verfahrensdauer auch durch einen mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbaren Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot mitbedingt ist (BGH NJW 1999, 1198; NStZ-RR 1998, 108; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3, 6).

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07
    Der Senat hat auch erwogen, ob es rechtlich zulässig ist, im Wege richterlicher Rechtsfortbildung - ungeachtet der grundsätzlichen Analogiefeindlichkeit des § 49 StGB - die Vorschrift zur Lösung eines extremen Sonderfalls doch ausnahmsweise analog heranzuziehen, wie es der Bundesgerichtshof mit seiner sogenannten Rechtsfolgenlösung zur lebenslangen Freiheitsstrafe insbesondere beim Heimtückemord in der Entscheidung BGHSt 30, 105 ff. getan hat.

    Es braucht hier weder entschieden zu werden, wie weit die Kritik an jener Entscheidung, die ihr eine Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung vorwirft, berechtigt ist, noch bedarf es der Klärung, ob die hier in Rede stehende Konstellation derjenigen vergleichbar ist, die der Entscheidung BGHSt 30, 105 ff. zugrunde gelegen hat und dadurch geprägt war, dass im Hinblick auf extreme, außergewöhnliche Tatumstände die Verhängung der nach § 211 StGB allein zulässigen lebenslangen Freiheitsstrafe das verfassungsrechtliche Übermaßverbot verletzt hätte und das Abgehen von der absoluten Strafe nur auf dem Weg über die Anwendung von § 49 StGB ermöglicht werden konnte.

  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

    Auszug aus BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07
    Mit seiner Annahme, die Verpflichtung zur Kompensation einer überlangen Verfahrensdauer begründe einen "ungeschriebenen gesetzlichen Milderungsgrund", der die Anwendung von § 49 Abs. 1 StGB ermögliche (so wohl Krehl in StV 2006, 407, 412; ähnlich LG Bremen StV 1998, 378: allgemeine Strafrahmenminderung nach dem Rechtsgedanken der §§ 46, 49 StGB), spricht sich das Landgericht in der Sache für eine analoge Anwendung dieser Vorschrift aus.

    Auch führt eine rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens nicht dazu, dass von der gesetzlich vorgeschriebenen Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen werden könnte (BGH NJW 2006, 1529, 1535).

  • BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07
    Auch aus der Auffassung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, dass die unzulässige Provokation der Tat des Angeklagten einen Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des fairen Verfahrens darstellt, der bei der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten wie eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung zu beachten ist (BGHSt 45, 321; 47, 44), lässt sich nichts gegen das Vollstreckungsmodell herleiten.
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06

    (Keine) Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei der

  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

  • BGH, 25.06.1974 - 1 StR 607/73

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs - Voraussetzungen für den Eintritt

  • BGH, 23.01.2001 - 4 StR 572/00

    Betrug; Strafzumessung; Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Gerechter

  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

  • BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97

    Voraussetzungen für eine unzulässige Verfahrensverzögerung

  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

  • BGH, 14.05.2002 - 3 StR 128/02

    Beschleunigungsgrundsatz; Recht des Angeklagten auf Erledigung seiner Sache in

  • BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00

    Verletzung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit;

  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 29/03

    Ausreichende Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im

  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

  • BGH, 19.03.2003 - 2 StR 23/03

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Strafzumessung; ausdrückliche

  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

  • LG Bremen, 04.12.1996 - 11 KLs 24 Js 28853/91
  • BGH, 20.08.2002 - 5 StR 215/02

    Strafzumessung bei Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung (Darstellungsmangel;

  • BGH, 23.07.1997 - 5 StR 288/97

    Versuchte Hinterziehung von Steuern - Auszahlung der Vorsteuerbeträge - Aufhebung

  • BGH, 16.10.1997 - 4 StR 468/97

    Folgen der Verfahrensverzögerung - Anforderungen an die Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 16.07.1997 - 2 StR 286/97

    Aufhebung eines Strafausspruchs im Revisionsverfahren - Verfahrensverzögerung

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    In den dort geregelten Fällen ist die Durchführung eines Anfrageverfahrens nicht erforderlich; dies gilt selbst dann, wenn gleichzeitig eine Divergenzvorlage in Betracht käme (BGH, Beschlüsse vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 365 f.; vom 23. August 2007 - 3 StR 50/07, NJW 2007, 3294, 3298.
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Strafsache gegen F. (3 StR 50/07) über die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft zu entscheiden.

    Da hiermit eine Abkehr von einer bisher einhelligen Rechtsprechung verbunden wäre, hat er dem Großen Senat für Strafsachen die Rechtsfrage wegen grundsätzlicher Bedeutung zur Fortbildung des Rechts zur Entscheidung vorgelegt (BGH NJW 2007, 3294).

    Dem kann jedoch nicht entnommen werden, dass die nach der Rechtsprechung des EGMR gebotene Entschädigung des Angeklagten nach den Vorgaben des Grundgesetzes ausschließlich in der Form einer - zusätzlichen - bezifferten Strafmilderung zulässig wäre (vgl. dagegen I. Roxin StV 2008, 14, 16).

  • LG Potsdam, 19.06.2009 - 24 KLs 22/08

    Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwalt

    Nach der Vollstreckungslösung des Großen Senats (Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 - JR 2008, 31 mit Anm. Weber), hat die Kammer eine entsprechende Kompensation von sechs Monaten Freiheitsstrafe, die als vollstreckt gelten, im Urteilstenor ausgesprochen.
  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13

    Rücknahme einer Divergenzvorlage

    Die Durchführung eines Anfrageverfahrens ist bei einer Vorlage nach § 132 Abs. 4 GVG nicht vorgeschrieben und auch dann nicht erforderlich, wenn gleichzeitig eine Divergenzvorlage in Betracht käme (BGH NJW 2007, 3294, 3298, im Ergebnis bestätigt von BGHSt 52, 124, 128; Hannich, aaO; a.A., allerdings ohne Berücksichtigung von BGHSt 52, 124, etwa SK-StPO/Frister, 4. Aufl., § 132 GVG Rn. 27 mwN).
  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01

    Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs.

    Ähnlich wie in den Fällen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (vgl. die Darstellung der Rechtsentwicklung im Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats vom 23. August 2007 - 3 StR 50/07) und im Fall der Verleitung einer unverdächtigen und zunächst nicht tatgeneigten Person zu einer Straftat durch eine von einem Amtsträger geführte Vertrauensperson in einer dem Staat zuzurechnenden Weise (BGHSt 45, 321; 47, 44, 52) liegt ein Grund für eine Kompensation vor (vgl. hierzu Simma aaO S. 432).

    Er orientiert sich an der auf eine analoge Anwendung des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB gestützten "Vollstreckungslösung", wie sie der 3. Strafsenat im Vorlagebeschluss vom 23. August 2007 - 3 StR 50/07 (vgl. auch Basdorf, Tagungsbericht zum Karlsruher Strafrechtsdialog 2007) nunmehr für Fälle überlanger Verfahrensdauer für vorzugswürdig hält.

  • BGH, 29.09.2016 - StB 30/16

    Dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

    Bei absehbar umfangreichen Verfahren ist deshalb eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umfassende Hauptverhandlungsplanung mit durchschnittlich mehr als nur einem Hauptverhandlungstag pro Woche gefordert (vgl. im Einzelnen BVerfG, Beschlüsse vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07, StV 2008, 14 15 16 198 ff.; vom 24. August 2010 - 2 BvR 1113/10, StV 2011, 31, 32 ff.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 432 f.).
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige

    Sodann hat es unter Beachtung der bisherigen Rechtsprechung (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 3294 ff.) die ohne Rechtsfehler festgestellte Verfahrensverzögerung von zwei Jahren und neun Monaten dadurch kompensiert, dass es eine Einzelstrafe von drei Jahren und sechs Monaten festgesetzt hat.
  • BGH, 20.12.2007 - 3 StR 318/07

    Belehrung über das Recht auf konsularischen Beistand (subjektives Recht des

    Diese Rechtsprechung beruht auf den Besonderheiten der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere dem Verständnis, das Art. 34 MRK in der Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gefunden hat; den dort formulierten Grundsatz, dass der Angeklagte für die besonderen immateriellen Belastungen, die er durch die Verfahrensverzögerung erlitten hat, durch eine ausdrückliche und bezifferte Kompensation zu entschädigen ist, hat das Bundesverfassungsgericht als auch aus der Rechtsstaatsgarantie verfassungsrechtlich abzuleitendes Erfordernis bestätigt (s. näher den Vorlagebeschluss des Senats NJW 2007, 3294 ff.).
  • BGH, 11.02.2009 - 2 StR 339/08

    Konkurrenzen bei Untreue (Verhältnis zum Betrug) und Bestechlichkeit im

    Der neue Tatrichter wird eine Kompensation für eine von ihm festgestellte Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK), anders als das angefochtene Urteil, nicht mehr nach Maßgabe der sog. "Strafabschlagslösung" (vgl. zu dieser BGH NJW 2007, 3294 f.), sondern nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 17. Januar 2008 (BGHSt 52, 124 - "Vollstreckungslösung") vorzunehmen haben.

    Auch wenn das Landgericht in seinem Beschluss vom 22. November 2007 nicht angekündigt hatte, ob es im Falle der Feststellung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK eine Kompensation nach Maßgabe des Strafabschlagsmodells oder des Vollstreckungsmodells vornehmen würde, so lagen die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage und die Argumente zu ihrer Beantwortung in der einen oder anderen Richtung mit dem Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats vom 23. August 2007 (NJW 2007, 3294) doch offen zutage.

  • BGH, 06.03.2008 - 3 StR 50/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung);

    Die Gründe hierfür hat der Senat in seinem Beschluss in dieser Sache vom 23. August 2007 (BGH NJW 2007, 3294) im Einzelnen dargelegt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass jedenfalls in Fällen, in denen die Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung innerhalb des gesetzlich eröffneten Strafrahmens nicht hinreichend gewährt werden könne, die gebotene Entschädigung des Angeklagten nicht durch einen Abschlag auf die an sich verwirkte Strafe, sondern durch eine im Urteil auszusprechende Vergünstigung des Angeklagten bei der Strafvollstreckung vorzunehmen sei.
  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 402/07

    Hehlerei (bloße Vermittlung zwischen Veräußerer und Abnehmer; Zwischenhehlerei;

  • BGH, 22.04.2008 - 3 StR 74/08

    Ablehnung eines Beweisantrages (Bedeutungslosigkeit; Begründung;

  • BGH, 18.01.2008 - 3 StR 388/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Aufhebung nach rechtsfehlerhafte

  • BGH, 09.04.2008 - 3 StR 71/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung)

  • BGH, 14.02.2008 - 3 StR 416/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Beginn der Hauptverhandlung bei

  • BGH, 13.02.2008 - 3 StR 563/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

  • BGH, 19.02.2008 - 3 StR 536/07

    Strafzumessung (Strafrahmenwahl); intertemporales Strafrecht; rechtsstaatswidrige

  • BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07

    Berücksichtigung einer Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung auf die

  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 374/07

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 403/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • BGH, 16.10.2007 - 3 StR 329/07

    Zumessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; Erziehungsgedanke;

  • BGH, 26.07.2023 - 3 StR 506/22

    Feststellung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögrung

  • OLG Dresden, 17.09.2007 - 2 Ss 216/06
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