Rechtsprechung
BGH, 23.08.2007 - 4 StR 180/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 30 Abs. 2 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 31 StGB; § 138 Abs. 1 Nr. 7 StGB; § 139 Abs. 3 Satz 1 StGB; § 11 Abs. 1 Nr. 1 a StGB
Überzogene Anforderungen an die Überzeugungsbildung bei einem Raubüberfall (Freispruch; lückenhafte Beweiswürdigung; fehlende Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten); Sichverabreden zur Begehung eines Verbrechens (Versuch der Beteiligung an ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Lückenhaftigkeit eines Strafurteils wegen Nichtfeststellung der persönlichen Verhältnisse der Angeklagten; Rechtsfolgen überspannter Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung; Freispruch eines Mittäters wegen bislang wenig konkreter ...
- Judicialis
StGB § 11 Abs. 1 Nr. 1 a; ; StGB § 138 Abs. 1 Nr. 7; ; StGB § 139 Abs. 3 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 30 Abs. 2; StPO § 261
Voraussetzungen des Sich-Bereit-Erklärens; revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung bei einem Freispruch und überspannte Anforderungen an den Tatnachweis - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 23.08.2007 - 4 StR 180/07
- LG Magdeburg - 24 KLs 8/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99
Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der …
Auszug aus BGH, 23.08.2007 - 4 StR 180/07
Nach den insoweit rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen hat die Angeklagte den Mitangeklagten Enrico H. weder deswegen geheiratet, um hierdurch ein Zeugnisverweigerungsrecht zu erhalten (zu einer entsprechenden unlauteren Verfahrensmanipulation vgl. BGHSt 45, 342, 348), noch hat sie von ihrem durch die Heirat begründeten Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StPO) Gebrauch gemacht.
- LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10
Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an …
Dass auch nur einer der Beteiligten nach dem Tatplan in seiner Funktion auf eine nicht ausreichende (vgl. BGH, NStZ 1982, 244; 1993, 137, 138; NStZ-RR 2002, 74 f.; NStZ 2007, 697; StraFo 2008, 82 f.; NStZ 2009, 497 f.; NJW 2009, 1221 f.) Gehilfenstellung hätte reduziert bleiben sollen, ist nicht erkennbar geworden.