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   BGH, 23.08.2007 - 4 StR 253/07   

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https://dejure.org/2007,9228
BGH, 23.08.2007 - 4 StR 253/07 (https://dejure.org/2007,9228)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2007 - 4 StR 253/07 (https://dejure.org/2007,9228)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2007 - 4 StR 253/07 (https://dejure.org/2007,9228)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Lückenhaftigkeit einer Beweiswürdigung hinsichtlich einer Verurteilung wegen Vergewaltigung ; Annahme des Vorliegens eines entgegenstehenden Willens des Opfers; Bestehen eines den Vorsatz ausschließenden Irrtums nach § 16 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 16 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 2
    Subjektiver Tatbestand einer Vergewaltigung unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 23.08.2007 - 4 StR 253/07
    Das Landgericht ist zwar mit tragfähiger Begründung zu der Überzeugung gelangt, die 16jährige Nebenklägerin habe sich bei Beginn und während der Durchführung der sexuellen Handlungen objektiv in einer schutzlosen Lage im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB befunden und sei nur im Hinblick auf ihre Schutzlosigkeit aus Angst vor dem körperlich überlegenen Angeklagten den sexuellen Handlungen widerstandslos nachgekommen, ohne jedoch hiermit einverstanden gewesen zu sein (vgl. BGHSt 50, 359, 364 ff.; Senatsbeschluss vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Der subjektive Tatbestand einer Vergewaltigung unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage erfordert zumindest einen bedingten Vorsatz des Täters dahin, dass das Tatopfer in die sexuellen Handlungen nicht einwilligt und es gerade im Hinblick auf seine Schutzlosigkeit auf möglichen Widerstand verzichtet (BGHSt 50, 359, 368).

  • BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06

    Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über

    Auszug aus BGH, 23.08.2007 - 4 StR 253/07
    Das Landgericht ist zwar mit tragfähiger Begründung zu der Überzeugung gelangt, die 16jährige Nebenklägerin habe sich bei Beginn und während der Durchführung der sexuellen Handlungen objektiv in einer schutzlosen Lage im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB befunden und sei nur im Hinblick auf ihre Schutzlosigkeit aus Angst vor dem körperlich überlegenen Angeklagten den sexuellen Handlungen widerstandslos nachgekommen, ohne jedoch hiermit einverstanden gewesen zu sein (vgl. BGHSt 50, 359, 364 ff.; Senatsbeschluss vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93

    Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung bei irrtümlicher Annahme einer

    Auszug aus BGH, 23.08.2007 - 4 StR 253/07
    In Anbetracht der getroffenen Feststellungen hätte das Landgericht erörtern müssen, ob sich der Angeklagte in einem den Vorsatz ausschließenden Irrtum nach § 16 Abs. 1 StGB befand (vgl. BGHSt 39, 244, 245).
  • BGH, 24.05.2012 - 5 StR 52/12

    Erhebliche Mängel der Beweiswürdigung; rechtsfehlerhafte Feststellung von Vorsatz

    Das gilt aber nicht, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft oder unklar ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2005 - 5 StR 284/05, NStZ-RR 2005, 373; Beschluss vom 23. August 2007 - 4 StR 253/07).
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