Rechtsprechung
BGH, 23.08.2012 - VII ZB 44/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 836 Abs 3 ZPO
Zwangsvollstreckungsverfahren: Aufnahme der Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betreffend ein Bankkonto - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Aufnahme des Gläubigerantrags auf Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Falle der Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen ein Kreditinstitut
- rewis.io
Zwangsvollstreckungsverfahren: Aufnahme der Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betreffend ein Bankkonto
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 836 Abs. 3
Pflicht zur Aufnahme des Gläubigerantrags auf Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Falle der Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen ein Kreditinstitut - rechtsportal.de
ZPO § 836 Abs. 3
Pflicht zur Aufnahme des Gläubigerantrags auf Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Falle der Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen ein Kreditinstitut - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Herausgabe von Kontoauszügen und Pfandungsbeschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gläubiger kann bei Pfändung positiver Salden Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge verlangen
Verfahrensgang
- AG Nürtingen, 02.04.2011 - 21 M 424/11
- LG Stuttgart, 05.07.2011 - 10 T 163/11
- BGH, 23.08.2012 - VII ZB 44/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.02.2012 - VII ZB 49/10
Reichweite der Kontenpfändung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge; …
Auszug aus BGH, 23.08.2012 - VII ZB 44/11
Der Senat hat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung mit Beschlüssen vom 9. Februar 2012 (VII ZB 49/10, NJW 2012, 1081, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) und vom 23. Februar 2012 (VII ZB 59/09, NJW 2012, 1223) entschieden, dass auf Antrag des Gläubigers die Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufgenommen werden muss, wenn der Gläubiger Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut gepfändet hat, die sowohl auf Auszahlung der positiven Salden gerichtet sind als auch auf Auszahlung des dem Schuldner eingeräumten Kredits. - BGH, 23.02.2012 - VII ZB 59/09
Kontenpfändung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge; Erinnerung bei …
Auszug aus BGH, 23.08.2012 - VII ZB 44/11
Der Senat hat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung mit Beschlüssen vom 9. Februar 2012 (VII ZB 49/10, NJW 2012, 1081, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) und vom 23. Februar 2012 (VII ZB 59/09, NJW 2012, 1223) entschieden, dass auf Antrag des Gläubigers die Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufgenommen werden muss, wenn der Gläubiger Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut gepfändet hat, die sowohl auf Auszahlung der positiven Salden gerichtet sind als auch auf Auszahlung des dem Schuldner eingeräumten Kredits.