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   BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13   

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https://dejure.org/2013,21919
BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,21919)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2013 - 1 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,21919)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2013 - 1 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,21919)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Geschädigten in der Beweiswürdigung u.a. bei Verurteilung eines Vaters wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (hier: der Tochter)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Geschädigten in der Beweiswürdigung u.a. bei Verurteilung eines Vaters wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (hier: der Tochter)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • augsburger-allgemeine.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 08.03.2014)

    Tochter nicht vergewaltigt: Vater (47) nach zwei Jahren Haft freigesprochen

  • augsburger-allgemeine.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 03.03.2014)

    Mehrfach vergewaltigt: Gutachterin zweifelt an Aussagen von Mädchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 30/16

    Würdigung von Aussageentwicklung und Aussageentstehung in

    In einem Fall, in dem ein Angeklagter sich - wie hier - nicht einlässt, nur die Aussage des einzigen Belastungszeugen zur Verfügung steht und die Entscheidung allein davon abhängt, ob diesem einen Zeugen zu folgen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. nur: BGH, Beschl. v. 23.08.2013 - 1 StR 135/13 - juris).

    Dies wurde in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zunächst insbesondere für Fälle kindlicher Zeugen gefordert (vgl. BGH, Beschl. v. 05.11.1997 - 3 StR 558/97 - juris m.w.N), ist aber auch für ältere Zeugen anerkannt (vgl. BGH, Beschl. v. 23.08.2013 - 1 StR 135/13 - juris: das angefochtene Urteil stammte vom 08.11.2012, die Zeugin war am 06.03.1994 geboren worden; vgl. auch: BGH, Urt. v. 21.11.2006 - 1 StR 392/06 - juris).

  • BGH, 18.09.2013 - 1 StR 380/13

    Letztes Wort des Angeklagten (erneute Gewährung bei Wiedereintritt in die

    Stützt das Tatgericht - wie hier die Strafkammer (UA S. 12) - in einer derartigen Beweissituation seine Überzeugung von der Glaubhaftigkeit der Angaben der Belastungszeugin entscheidend darauf, dass deren Aussage von Detailreichtum geprägt war, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, an welche Umstände diese Wertung anknüpft, wenn die aufgrund der Angaben der Belastungszeugin getroffenen Sachverhaltsfeststellungen - wie hier (UA S. 5) - gerade überaus detailarm sind (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2013 - 1 StR 135/13).
  • BGH, 09.02.2021 - 6 StR 457/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Die Beweiswürdigung des Landgerichts hält den Anforderungen an die hier gegebene Aussage-gegen-Aussage-Konstellation stand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97, StV 1998, 250; vom 30. Mai 2013 - 5 StR 239/13; vom 23. August 2013 - 1 StR 135/13).
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