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   BGH, 23.08.2017 - 1 StR 367/17   

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BGH, 23.08.2017 - 1 StR 367/17 (https://dejure.org/2017,38028)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2017 - 1 StR 367/17 (https://dejure.org/2017,38028)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2017 - 1 StR 367/17 (https://dejure.org/2017,38028)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 64 StGB, § 211 StGB, § 224 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen für das Vorliegen einer hangbedingten Gefährlichkeit durch Alkoholkonsum

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung eines Täters in einer Entziehungsanstalt wegen Hangs zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln; Soziale Gefährlichkeit bei Beschaffungskriminalität als Hangtaten

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen für das Vorliegen einer sozialen Gefährlichkeit durch Alkoholkonsum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Unterbringung eines Täters in einer Entziehungsanstalt wegen Hangs zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln; Soziale Gefährlichkeit bei Beschaffungskriminalität als Hangtaten

  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Anordnung der Unterbringung eines Täters in einer Entziehungsanstalt wegen Hangs zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln; Soziale Gefährlichkeit bei Beschaffungskriminalität als Hangtaten

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen für das Vorliegen einer hangbedingten Gefährlichkeit durch Alkoholkonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Entziehungsanstalt - und die Alkoholabhängigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 370
  • StV 2019, 261 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 646/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen: Hang,

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 367/17
    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hanges aus (BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, NStZ-RR 2017, 198 und vom 26. Januar 2017 - 1 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 239).

    Das Verschlechterungsverbot steht einer Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht entgegen (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 1 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 239 und vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15, NStZ-RR 2016, 113; Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9).

  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 379/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 367/17
    Denn es kommen auch andere Delikte als solche der Beschaffungskriminalität als Hangtaten in Betracht, wenn sich in ihnen die hangbedingte besondere Gefährlichkeit des Täters zeigt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113 mwN).

    Das Verschlechterungsverbot steht einer Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht entgegen (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 1 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 239 und vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15, NStZ-RR 2016, 113; Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9).

  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 56/08

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges;

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 367/17
    Insoweit kann dem Umstand, dass durch den Rauschmittelkonsum bereits die Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden erheblich beeinträchtigt ist, zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hanges zukommen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198 und vom 14. Dezember 2005 - 1 StR 420/05, NStZ-RR 2006, 103).

    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hanges aus (BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, NStZ-RR 2017, 198 und vom 26. Januar 2017 - 1 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 239).

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 367/17
    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hanges aus (BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, NStZ-RR 2017, 198 und vom 26. Januar 2017 - 1 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 239).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 367/17
    Denn es kommen auch andere Delikte als solche der Beschaffungskriminalität als Hangtaten in Betracht, wenn sich in ihnen die hangbedingte besondere Gefährlichkeit des Täters zeigt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113 mwN).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 367/17
    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hanges aus (BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, NStZ-RR 2017, 198 und vom 26. Januar 2017 - 1 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 239).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 415/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, alkoholische

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 367/17
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 367/17
    Das Verschlechterungsverbot steht einer Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht entgegen (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 1 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 239 und vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15, NStZ-RR 2016, 113; Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9).
  • BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13

    Beweiswürdigung (eigene Sachkunde des Gerichts bei der

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 367/17
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).
  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 367/17
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).
  • BGH, 14.12.2005 - 1 StR 420/05

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Erörterungspflicht;

  • BGH, 15.07.2021 - 3 StR 481/20

    Erforderlichkeit von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Strafbarkeit

    Denn es kommen auch andere Delikte als solche der Beschaffungskriminalität als Hangtaten in Betracht, wenn sich in ihnen die hangbedingte besondere Gefährlichkeit des Täters zeigt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. August 2017 - 1 StR 367/17, NStZ-RR 2017, 370, 371).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 95/22

    Besitz von Betäubungsmitteln als Auffangtatbestand (einverständliche Erlangung

    Vielmehr ist ein dafür erforderlicher übermäßiger Konsum bereits anzunehmen, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung zum Rauschmittelgebrauch sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (BGH, Urteil vom 15. Juli 2021 - 3 StR 481/20, juris Rn. 28; Beschluss vom 23. August 2017 - 1 StR 367/17, NStZ-RR 2017, 370).
  • BGH, 23.10.2018 - 2 StR 359/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen für einen Hang)

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2017 - 1 StR 367/17, NStZ-RR 2017, 370 f. mwN).
  • LG Mönchengladbach, 17.10.2022 - 21 KLs 23/22
    Der Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt entweder eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1, 4 und 5), wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. BGH, Beschl. v. 23.08.2017 - 1 StR 367/17, juris).
  • BGH, 20.06.2018 - 4 StR 187/18

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von

    Der Angeklagte hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2017 - 1 StR 367/17, Rn. 10 (insoweit in NStZ-RR 2017, 370 nicht abgedruckt)).
  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 106/22

    Neufassung des Schuldspruchs; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Vielmehr ist ein für den Hang erforderlicher übermäßiger Konsum anzunehmen, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung zum Rauschmittelgebrauch sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (BGH, Urteil vom 15. Juli 2021 - 3 StR 481/20, juris Rn. 28; Beschluss vom 23. August 2017 - 1 StR 367/17, NStZ-RR 2017, 370).
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