Rechtsprechung
BGH, 23.08.2017 - 2 StR 150/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 253 Abs. 1 StGB; § 255 StGB; § 250 StGB; § 251 StGB; § 52 Abs. 1 StGB
Räuberische Erpressung mit Todesfolge (Vermögensnachteil: Betäubungsmittel als geschütztes Vermögen; Verhältnis zur schweren räuberischen Erpressung: Tateinheit) - IWW
§ 251 StGB, § 250 StGB, § 227 StGB, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 46b StGB, § 473 Abs. 1 StPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB, § 227 StGB
Strafverfahren u.a. wegen versuchter räuberischer Erpressung mit Todesfolge: Vermögensschutz für Rauschgift; Konkurrenzen - Wolters Kluwer
Klarstellende Neufassung eines Urteils im Hinblick auf den Schuldspruch; Voraussetzungen für die rechtliche Bezeichnung einer Tat als "schwere" räuberische Erpressung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250; StGB § 251
Klarstellende Neufassung eines Urteils im Hinblick auf den Schuldspruch; Voraussetzungen für die rechtliche Bezeichnung einer Tat als "schwere" räuberische Erpressung - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.08.2015 - 21 Ks 4/15
- BGH, 23.08.2017 - 2 StR 150/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 16
- NStZ-RR 2018, 35
- NStZ-RR 2018, 365
Wird zitiert von ...
- LG München II, 29.03.2019 - 13 O 5153/18
Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Fahrzeug
ï?§ Wenn die Klagepartei konkret auf den hiesigen Fall bezogen nicht nur auf die Arglist abstellt, sondern auf die Illegalität der Nutzung, ist hierzu zu bemerken, dass die Rechtsordnung auch an anderer Stelle dem rechtswidrig erlangten Vermögen Schutz zuspricht; so wird derjenige, der einen anderen durch Drohung mit Gewalt zur Aufgabe des rechtswidrigen Besitzes an Betäubungsmitteln veranlasst, wegen räuberischer Erpressung bestraft, nicht nur wegen Nötigung, obwohl die (räuberische) Erpressung einen Vermögensnachteil beim Geschädigten erfordert (siehe BGH, Urteil vom 23.08.2017, 2 StR 150/16, juris).