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   BGH, 23.08.2017 - 2 StR 456/16   

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https://dejure.org/2017,53473
BGH, 23.08.2017 - 2 StR 456/16 (https://dejure.org/2017,53473)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2017 - 2 StR 456/16 (https://dejure.org/2017,53473)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2017 - 2 StR 456/16 (https://dejure.org/2017,53473)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 200 Abs. 1 StPO; § 266 Abs. 1 StGB; § 15a InsO; § 15 InsO; § 264 StPO
    Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion: erhöhte Anforderung bei besonderen Tatbeständen, Untreue; keine Korrektur der Anklageschrift durch das Gericht); Insolvenzverschleppung (Pflichten des Geschäftsführers bei Krisenanzeichen; Begriff der Überschuldung); tatrichterliche ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15a Abs 1 InsO, § 15a Abs 4 InsO, § 17 InsO, § 19 InsO, § 15 StGB
    Insolvenzverschleppung: Umfang der gerichtlichen Kognitionspflicht; bedingt vorsätzliche Tatbegehung

  • IWW

    § 25 Hessische Gemeindeordnung, § 17 Abs. 2 InsO, § ... 15a InsO, § 266 Abs. 1 StGB, § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 154 Abs. 1 StPO, § 151 StPO, § 264 StPO, § 15a Abs. 4 InsO, § 15a Abs. 1 InsO, § 17 InsO, § 19 InsO, § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO, § 265 Abs. 1 StPO, § 15a Abs. 5 InsO, § 16 StGB, § 64 GmbHG

  • Wolters Kluwer

    Mindestanforderungen an die Konkretisierung der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat; Anforderunegn an die Anklageschrift in Bezug auf den Vorwurf der Untreue; Umgrenzung des Prozessgegenstands in der Anklageschrift vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen ...

  • rewis.io

    Insolvenzverschleppung: Umfang der gerichtlichen Kognitionspflicht; bedingt vorsätzliche Tatbegehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestanforderungen an die Konkretisierung der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat; Anforderunegn an die Anklageschrift in Bezug auf den Vorwurf der Untreue; Umgrenzung des Prozessgegenstands in der Anklageschrift vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kopf in den Sand stecken begründet vorsätzliche Insolvenzverschleppung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unwirksame Anklage wegen unpräziser Konkretisierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 566
  • NStZ 2018, 347
  • NZG 2018, 234
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22
    Das Tatgericht ist verpflichtet, den Unrechtsgehalt der Tat voll auszuschöpfen, sofern keine rechtlichen Hindernisse im Wege stehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. August 2017 - 2 StR 456/16; NStZ 2018, 347, 350 mwN).
  • BGH, 12.11.2020 - 3 StR 31/20

    Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (wesentlicher

    Die Verurteilung des Angeklagten allein wegen (Sichverschaffens einer) Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unter Freispruch im Übrigen unterliegt auf die Revision der Generalstaatsanwaltschaft der Aufhebung, weil das Landgericht die angeklagte Tat im verfahrensrechtlichen Sinn nicht erschöpfend abgeurteilt hat und insoweit seiner Kognitionspflicht (§ 264 StPO) nicht in vollem Umfang nachgekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26; Urteil vom 23. August 2017 - 2 StR 456/16, NJW 2018, 566 Rn. 27; KKStPO/Kuckein/Ott, 8. Aufl., 5 6 7 § 264 Rn. 27 ff. mwN).
  • BGH, 10.04.2019 - 2 StR 430/17

    Inhalt der Anklageschrift (Wirksamkeitsvoraussetzungen; Umgrenzungsfunktion)

    Fehlt es hieran, so ist die Anklage unwirksam (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 23. August 2017 - 2 StR 456/16, NStZ 2018, 347, 349).
  • AG Frankfurt/Oder, 14.08.2019 - 412 Cs 72/19
    Das angerufene Gericht muss im Fall einer Hauptverhandlung und daher auch in diesem Beschluss im Rahmen seiner umfassenden Kognitionspflicht (§ 264 StPO) in Bezug auf den Vorwurf der Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 InsO in Verbindung mit § 15a Abs. 1 InsO ebenfalls prüfen, ob gegebenenfalls der Insolvenzgrund der Überschuldung nach § 19 InsO anzunehmen ist, wenn dazu nach den (ggf. zu erwartenden) Feststellungen Anlass besteht (vergleiche dazu BGH, Urteil vom 23.08.2017, 2 StR 456/16, zitiert juris), was hier vorsorglich angenommen wird.
  • OLG Koblenz, 30.10.2020 - 3 U 47/20

    Haftung des Steuerberaters einer GmbH wegen unterbliebenen Hinweises auf die

    Dies hätte sie folglich längst nicht nur zu einer näheren Prüfung der wirtschaftlichen Situation der Schuldnerin, sondern auch gemäß § 15a InsO zu einer Insolvenzantragstellung veranlassen müssen, wenn sie dem Vorwurf der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung entgehen will (vgl. BGH, Urteil vom 23.08.2017, Az.: 2 StR 456/16, juris Rn. 35).
  • AG Frankfurt/Oder, 23.05.2019 - 412 Cs 147/18
    Das angerufene Gericht muss im Fall einer Hauptverhandlung und daher auch in diesem Beschluss im Rahmen seiner umfassenden Kognitionspflicht (§ 264 StPO) in Bezug auf den Vorwurf der Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 InsO in Verbindung mit § 15a Abs. 1 InsO ebenfalls prüfen, ob gegebenenfalls der Insolvenzgrund der Überschuldung nach § 19 InsO anzunehmen ist, wenn dazu nach den (ggf. zu erwartenden) Feststellungen Anlass besteht (vergleiche dazu BGH, Urteil vom 23.08.2017, 2 StR 456/16, zitiert juris).
  • VG Kassel, 27.04.2022 - 1 K 1144/13

    Schadensersatzansprüche gegen Bürgermeister

    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin stellte der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 23. August 2017 (Az.: 2 StR 456/16; Bl. 173 der GA) das Strafverfahren unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils insoweit ein, als dem Angeschuldigten Untreue zur Last gelegt worden war.
  • LG Köln, 30.05.2022 - 154 Ns 73/19
    Tut er das nicht, handelt er bedingt vorsätzlich (BGH, Urt. v. 23.08.2017, 2 StR 456/16, NJW 1018, 566).
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