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   BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18   

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BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18 (https://dejure.org/2018,34915)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2018 - 3 StR 149/18 (https://dejure.org/2018,34915)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18 (https://dejure.org/2018,34915)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 25 StGB; § 46 StGB; § 239 StGB; § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VStGB
    Bestrafung als Täter bei rechtswidriger und schuldhafter Verwirklichung aller Tatbestandsmerkmale (unmittelbare Täterschaft; Mittäterschaft; extreme Ausnahmefälle); Freiheitsberaubung durch Aufrechterhaltung einer Freiheitsentziehung (Einsperren; Dauerdelikt; Vollendung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB, § ... 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VStGB, § 27 Abs. 1 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 25 Abs. 1 Alternative 1 StGB, § 239 Abs. 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 53 Abs. 1, 2 AufenthG, § 54 AufenthG, § 55 AufenthG

  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhalten der Freiheitsentziehung aufgrund der Überwachung des Entführten durch den Täter i.R.d. Abgrenzung der Täterschaft von der Beihilfe; Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen (Entführung eines zivilen Mitarbeiters der Vereinten Nationen für die ...

  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen einer Verurteilung und einer aggressiven und vorverurteilenden Medienberichterstattung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aufrechterhalten der Freiheitsentziehung aufgrund der Überwachung des Entführten durch den Täter i.R.d. Abgrenzung der Täterschaft von der Beihilfe; Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen (Entführung eines zivilen Mitarbeiters der Vereinten Nationen für die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Ausländerrechtliche Folgen und Medienberichterstattung sind keine Strafzumessungsgründe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und die ausländerrechtlichen Folgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freiheitsberaubung - Täterschaft oder Teilnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und die aggressive Presseberichterstattung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unmittelbare Täterschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Freiheitsberaubung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 441
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LG Arnsberg, 20.01.2020 - 2 Ks 15/19

    Raser von Sundern zu Gefängnis verurteilt

    Eine Medienberichterstattung über eine Straftat sowie die Person des Angeklagten stellt - selbst wenn sie "aggressiven und vorverurteilenden" Charakter hat - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig ebenfalls keinen bestimO3 Strafzumessungsgrund dar (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11, BGH, Urteil vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18 -juris).
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Anordnung der Schadenswiedergutmachung als selbständiges Zuchtmittel in der

    Er ist zugleich unmittelbarer Täter (s. BGH, Urteile vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 316; vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18, juris Rn. 14 mwN; Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., Vor §§ 25 ff. Rn. 77).
  • BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21

    Suspendierter Homburger Oberbürgermeister

    Denn auch insoweit ist es Sache des Tatgerichts, die Bewertungsrichtung und das Gewicht dieser möglichen Strafzumessungstatsache innerhalb des ihm zukommenden weiten Entscheidungs- und Wertungsspielraums zu bestimmen (vgl. hierzu allgemein BGH, Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 StR 545/20 mwN; vgl. auch speziell zur Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen infolge von Medienberichterstattung im Rahmen der Strafzumessung BGH, Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16, NJW 2016, 3670; und vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18, StV 2019, 441 mwN).
  • OLG Stuttgart, 20.09.2017 - 3 StE 5/16

    An der Entführung eines Mitarbeiters der Vereinten Nationen in Syrien beteiligter

    Es handelt sich um eine erneute Hauptverhandlung in dieser Strafsache, nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23. August 2018 (3 StR 149/18) ( hier ) das am 20. September 2017 ergangene Urteil des 5. Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart (vgl. PM zum Urteil vom 20.9.2017 ) auf die Revision des Generalbundesanwalts im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen hat.
  • OLG Stuttgart, 23.01.2019 - 3 StE 5/16

    Erneutes Urteil im Staatsschutzverfahren wegen eines Kriegsverbrechens gegen

    Es handelte sich um eine erneute Hauptverhandlung in dieser Strafsache, nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23. August 2018 (3 StR 149/18) (hier) das am 20. September 2017 ergangene Urteil des 5. Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart (vgl. PM zum Urteil vom 20.9.2017) auf die Revision des Generalbundesanwalts im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen hatte.
  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 313/20

    Bildung der Gesamtstrafe; Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Damit verkennt die Strafkammer, dass die Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen einer strafgerichtlichen Verurteilung als bestimmender Strafzumessungsgrund regelmäßig nur dann in Betracht kommt, wenn eine aufenthaltsbeendende Maßnahme zwingend zu erfolgen hat und besondere Umstände hinzukommen, die für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten (vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 2017 - 4 StR 259/17, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 8; vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18, StV 2019, 441 mwN; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 46 Rn. 55 mwN).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Derartige Folgen sind nicht strafmildernd in Ansatz zu bringen (vgl. BGH, Beschl. v. 12.07.1996 - 3 StR 265/96, NStZ 1996, 595, juris; BGH, Urt. v. 05.12.2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196, juris; BGH, Beschl. v. 16.01.2007 - 3 StR 251/06, juris; BGH, Urt. v. 23.08.2018 - 3 StR 149/18, StV 2019, 441, Rn. 27; LK-StGB/ Schneider , a.a.O., § 46 Rn. 25), grundsätzlich selbst im Falle eines - nach vormaliger Rechtslage existierenden - zwingenden Ausweisungsgrundes (vgl. BGH, Urt. v. 05.12.2001 - 2 StR 273/01, a.a.O.; BGH, Urt. v. 23.08.2018 - 3 StR 149/18, a.a.O.).

    Dies gilt nunmehr vor dem Hintergrund der seit dem 17.03.2016 geltenden Regelung des § 53 Abs. 1 und 2 AufenthG, nach der bei einer Ausweisungsentscheidung generell eine Abwägung zwischen Ausweisungsinteresse (§ 54 AufenthG) und Bleibeinteresse (§ 55 AufenthG) vorzunehmen ist, umso mehr (vgl. BGH, Urt. v. 23.08.2018, a.a.O.).

  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20

    Täterschaft (Unbeachtlichkeit eines fehlenden Täterwillens bei eigenhändiger

    § 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB gilt auch für denjenigen, der gemeinsam mit anderen an der Straftat beteiligt ist und dabei selbst sämtliche Tatbestandsmerkmale rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, auch wenn er unter dem Einfluss eines anderen oder nur in dessen Interesse handelt (vgl. BGH, Urteil vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18 Rn. 14 mwN; Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 StR 384/15, NStZ 2016, 538).
  • BGH, 03.02.2021 - 5 StR 414/20

    Stets täterschaftliche Begehung eines Betruges bei eigenhändiger Verwirklichung

    a) Nach § 25 Abs. 1 StGB ist derjenige, der einen Tatbestand eigenhändig verwirklicht, stets Täter und nicht Gehilfe, selbst wenn er es unter dem Einfluss eines anderen nur in dessen Interesse tut (vgl. BGH, Urteile vom 5. September 2017 - 1 StR 198/17, NZWiSt 2018, 66 Rn. 21; vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18, StV 2019, 441).
  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 484/19

    Unmittelbare Täterschaft bei Verwirklichung aller Merkmale des gesetzlichen

    Er ist als unmittelbarer Täter auch dann anzusehen, wenn er unter dem Einfluss eines anderen oder gar nur in dessen Interesse agiert hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18).
  • VG München, 25.05.2021 - M 30 K 21.988

    Rechtswegfeststellung, Petitionsrecht, Verwaltungsrechtsweg betreffend

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