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BGH, 23.09.1958 - 1 StR 357/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
Auszug aus BGH, 23.09.1958 - 1 StR 357/58
Ein solches erfordert im allgemeinen die Erstreckung des Auftrags über eine gewisse Zeit und über bloße Einzelfälle hinaus; in jedem Falle aber setzt es voraus, daß dem Beauftragten bei der Besorgung des Geschäfts ein Spielraum zu freier Entschließung und Betätigung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 3, 289, 294; BGH 1 StR 63/58 vom 13. Mai 1958). - BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.09.1958 - 1 StR 357/58
In diesen Fällen ist die Annahme gerechtfertigt, daß der Angeklagte stillschweigend zum Inkasso der von den Reiseinteressenten zu zahlenden Gelder ermächtigt und im Rahmen eines Treueverhältnisses verpflichtet war, die eingenommenen Gelder ordnungsmäßig an die Reiseunternehmungen abzuführen (vgl. BGH NJW 1953, 1600 Nr. 24).
- BGH, 12.12.1958 - 5 StR 475/58
Untreue des Leiters eines Reisebüros gegenüber seinen Kunden und gegenüber …
Das hat bereits der 1. Strafsenat in der unveröffentlichten Entscheidung 1 StR 357/58 vom 23. September 1958 entschieden.