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   BGH, 23.09.1960 - 3 StR 29/60   

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https://dejure.org/1960,499
BGH, 23.09.1960 - 3 StR 29/60 (https://dejure.org/1960,499)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1960 - 3 StR 29/60 (https://dejure.org/1960,499)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1960 - 3 StR 29/60 (https://dejure.org/1960,499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweisbedürftigkeit/Feststellungsbedürftigkeit von Tatsachen bei abstrakten Gefährdungsstraftatbeständen (Gefährdungsdelikten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 161
  • NJW 1960, 2349
  • MDR 1961, 160
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 23.09.1960 - 3 StR 29/60
    Zwar kann die Revision auf die Verletzung des Fragerechts nach den §§ 240-242 StPO gestützt werden (BGHSt 2, 285 [BGH 22.04.1952 - 1 StR 96/52] , BGH. LM. § 241 StPO Nr. 1).
  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    Das Fragerecht endet erst, wenn sich der entlassene Zeuge entfernt hat (BGHSt 15, 161, 163 [BGH 23.09.1960 - 3 StR 29/60]; KMR-Paulus, StPO 7. Aufl. § 240 Rdn. 16).
  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 3/70

    Angaben über Angelegenheiten der Landesverteidigung der Bundesrepublik - Sammeln

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob er sie wirklich gefördert hat (BGHSt 15, 161, 163) [BGH 23.09.1960 - 3 StR 29/60], denn § 109 f StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt; erfolgreiche Hilfe muß, wie oben ausgeführt, nur das Nachrichtensammeln oder das Betreiben des Dienstes erfahren.
  • BGH, 04.06.1964 - 3 StR 5/64

    Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung - Beobachtung und Überwachung von

    Für die Vorschrift des § 109f StGB ergibt sich das schon aus einem Vergleich mit den Bestimmungen der §§ 109b, 109e und § 109g StGB, die den Eintritt einer Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik usw. voraussetzen (BGHSt 15, 161).
  • BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht und des Beweisantragsrechts als

    Auch hat die Verteidigung das bereits verwertete Beweismittel nicht zu einer neuen Beweistatsache benannt (vgl. BGHSt 15, 161, 163; BGH MDR 1958, 741), da der Sachverständige nach ihrem Antrag lediglich das wiederholen sollte, was er, nach Auffassung der Verteidigung, schon ausgeführt hatte.
  • BGH, 14.03.1961 - 1 StE 5/60
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  • LG Kleve, 08.03.2017 - 150 Ks 1/15
    Das nach einer Beweiserhebung geäußerte Verlangen, einen entlassenen Sachverständigen nochmals zu vernehmen, ist, wenn nicht neue Beweistatsachen behauptet werden, kein Beweisantrag, über den nach § 244 Abs. 3 oder 4 StPO zu entscheiden wäre (BGHSt 15, 161, 163 = NJW 1960, 2349; BGH NJW 1960, 2156; BGH NStZ 1983, 375, 376; BGH NStZ-RR 1996, 107; BGH StV 1991, 1, 2; BGH JR 2000, 32 m. Anm. Rose).
  • BGH, 10.11.1965 - 2 StR 404/65

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und Nötigung - Aufhebung eines

    Hinsichtlich des Verbots der Schlechterstellung wird auf die Entscheidungen BGHSt 1, 252; 4, 345 [BGH 22.09.1953 - 2 StR 834/52]; 8, 203 [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55]; 15, 164 [BGH 23.09.1960 - 3 StR 29/60]hingewiesen.
  • BGH, 17.11.1962 - 3 StR 48/62

    Rechtliche Erheblickeit eines gleichzeitigen Vorliegens einer

    Bestrebungen dient, wer in ihrem Interesse tätig wird, mag er auch sonst keine Beziehungen zu deren Trägern haben (vgl. BGHSt 15, 161, 163 zu § 109 f StGB).
  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 223/61

    Rechtsmittel

    Das Verbot der Schlechterstellung in Art und Höhe der Strafe (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) ist zu beachten (vgl. auch BGHSt 14, 381; 15, 164) [BGH 23.09.1960 - 3 StR 29/60].
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