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BGH, 23.09.1964 - 2 StR 185/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 20, 34
- NJW 1964, 2426
- MDR 1965, 59
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.06.1961 - 5 StR 82/61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- RG, 20.12.1934 - 3 D 1262/34
1. Muß auf die dauernde Unfähigkeit des Verurteilten, als Zeuge oder …
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- BGH, 22.02.1967 - Ib ZR 166/64
Sofortige Vollziehung einer Anordnung über eine Marktaufhebung - Voraussetzungen …
Diese Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Berlin enthält rechtlich nichts Neues; vielmehr ist die Ansicht, daß der einzelne Marktbenutzer kein Recht auf das Fortbestehen eines Marktes habe und deshalb gegen die Aufhebung des bisher von ihm besuchten Marktes keinen Rechtsschutz begehren könne, seit dem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 10. Mai 1917 (GewArch 17, 507) in Rechtsprechung und Schrifttum gesicherte Erkenntnis (BVerwG MDR 1965, 59; OVG Lüneburg GewArch 1957, 178;… Landmann/Rohmer/Eyermann/Fröhler, GewO 12. Aufl. § 65 Rdn. 11 - ebenso in der Vorauflage § 65 Anm. 2 - Fuhr, GewO § 65 Anm. 1). - BGH, 02.12.1966 - 4 StR 446/66
Anforderungen an die Feststellung des vorsätzlichen falschen Schwörens im Rahmen …
Für den Fall, daß der Angeklagte wieder wegen Meineids verurteilt wird, sei erwähnt, daß die Eidesfähigkeit nicht aberkannt werden darf, wenn die Strafe nach § 51 Abs. 2 StGB gemildert wird (BGHSt 20, 34 [BGH 23.09.1964 - 2 StR 185/64]). - BGH, 15.01.1965 - 4 StR 463/64
Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und der Eidesfähigkeit
Der 2. Strafsenat hat nunmehr mit Zustimmung des 5. Strafsenats entschieden, daß auf Eidesunfähigkeit nicht erkannt werden darf, wenn bei einer Verurteilung wegen Meineids von der Milderungsmöglichkeit des § 51 Abs. 2 StGB Gebrauch gemacht wird (NJW 1964, 2426).