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BGH, 23.09.1971 - VII ZR 27/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beweislast eines Klägers im Urkundenprozess - Zulässige Beweismittel im Urkundenprozess
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 2226 (Ls.)
- MDR 1972, 41
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.07.2023 - IX ZR 157/21
Zurückweisung der Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts für das …
Dabei hat der Senat erkannt, dass die mit den Hilfsaufrechnungen verfolgten Forderungen, soweit diese in dem Urkundenprozess geltend gemacht worden sind, nicht bestehen und nicht etwa die Aufrechnung nach § 598 ZPO als im Urkundsprozess unstatthaft zurückgewiesen (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1971 - VII ZR 27/70, NJW 1973, 2226). - OLG Oldenburg, 23.02.2000 - 2 U 295/99
Urkundsprozess; Urkundsverfahren; Schuldanerkenntnis; Deklaratorisches …
Zudem ist im Urkundenprozeß die Aufrechnung des Beklagten gegen eine urkundlich bewiesene Forderung des Klägers eine Einwendung im Sinne von § 598 ZPO, die, wenn sie nicht mit den im Urkundenprozeß zulässigen Mitteln von dem Beklagten bewiesen wird, als unstatthaft zurückzuweisen ist (BGH LM Nr. 1 zu § 598 ZPO = MDR 1972, 41;… ZöllerGreger, ZPO, 21. Aufl., § 595 Rdn. 3 und § 598 Rdn. 4). - LG Bonn, 11.08.2021 - 1 O 407/20