Rechtsprechung
BGH, 23.09.1975 - KZR 14/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abschluss eines Liefervertrages - Fristlose Kündigung eines Vertrages wegen Verstoß gegen Preisbindungsabreden - Funktionen eines Handelsvertreters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
EDV-Zubehör, Abgrenzung HV / VH
Besprechungen u.ä.
- Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Vertriebsrecht und vertikale Integration (Michael Martinek)
Papierfundstellen
- MDR 1976, 121
- GRUR 1976, 101
- DB 1976, 188
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 11.12.1958 - II ZR 73/57
Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers
Auszug aus BGH, 23.09.1975 - KZR 14/74
Das Berufungsgericht hat dahingestellt gelassen, ob ein Ausgleichsanspruch gemäß § 89 b HGB bei Unwirksamkeit des Vertrages in Betracht kommen könne, weil jedenfalls die von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen für eine entsprechende Anwendung des § 89 b HGB auf Eigenhändler (BGHZ 29, 83 ff; 34, 282 ff) nicht gegeben seien.Die Regelung in § 89 b HGB beruht auf der Erwägung, daß der Handelsvertreter für einen auf seiner Tätigkeit beruhenden, ihm aber infolge der Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht mehr vergüteten Vorteil, wie er in der Schaffung des Kundenstammes liegt, eine Gegenleistung erhalten soll (BGHZ 29, 83, 89 m.w.Nachw.).
Eine entsprechende Anwendung auf Eigenhändler kommt wegen der bestehenden Unterschiede nur dann in Betracht, wenn der Fabrikant auf Grund besonderer Vereinbarungen mit dem Eigenhändler bei dessen Ausscheiden aus seiner Absatzorganisation in die Lage versetzt wird, sich ohne weiteres selbst oder durch einen anderen Eigenhändler an Stelle des früheren Eigenhändlers den von diesem geworbenen Kundenstamm weiter nutzbar zu machen (BGHZ 29, 83, 90; 34, 282, 286).
- BGH, 16.02.1961 - VII ZR 239/59
Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers
Auszug aus BGH, 23.09.1975 - KZR 14/74
Das Berufungsgericht hat dahingestellt gelassen, ob ein Ausgleichsanspruch gemäß § 89 b HGB bei Unwirksamkeit des Vertrages in Betracht kommen könne, weil jedenfalls die von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen für eine entsprechende Anwendung des § 89 b HGB auf Eigenhändler (BGHZ 29, 83 ff; 34, 282 ff) nicht gegeben seien.Eine entsprechende Anwendung auf Eigenhändler kommt wegen der bestehenden Unterschiede nur dann in Betracht, wenn der Fabrikant auf Grund besonderer Vereinbarungen mit dem Eigenhändler bei dessen Ausscheiden aus seiner Absatzorganisation in die Lage versetzt wird, sich ohne weiteres selbst oder durch einen anderen Eigenhändler an Stelle des früheren Eigenhändlers den von diesem geworbenen Kundenstamm weiter nutzbar zu machen (BGHZ 29, 83, 90; 34, 282, 286).
- BGH, 05.12.1968 - KVR 2/68
Preisbindung für Farbumkehrfilme
Auszug aus BGH, 23.09.1975 - KZR 14/74
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß § 15 GWB eine Gestaltungsfreiheit des zu bindenden Unternehmens bei den mit Dritten abzuschließenden Verträgen (Zweitverträgen) voraussetzt, weil von einer "Beschränkung" der Freiheit der Gestaltung von Preisen oder Geschäftsbedingungen durch den Vertrag i.S. des § 15 GWB (Erstvertrag) keine Rede sein kann, wenn eine solche Freiheit, etwa infolge von der Rechtsordnung anerkannter institutioneller Gegebenheiten, ohnehin nicht besteht (BGHZ 51, 163, 168 f - Farbumkehrfilme; BGHSt 23, 246, 249 - Werbungsmittler).Die Frage, ob unter diesem Gesichtspunkt auch Vereinbarungen mit einem Eigenhändler von der Anwendung des § 15 GWB ausgenommen werden können, wenn die Beziehungen zwischen Lieferanten und Eigenhändler denen zwischen Unternehmern und Handelsvertretern entsprechen (…so Frankfurter Kommentar § 15 GWB Rdn. 39), hat der Senat bisher dahingestellt gelassen (WuW/E BGH 945 f - Blitztrenner; Beschluß vom 20. Januar 1972 - KRB 1/71 - Swipe; vgl. auch BGHZ 51, 163, 168 f).
- BGH, 20.01.1972 - KRB 1/71
Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Geldbuße wegen einer vorsätzlichen …
Auszug aus BGH, 23.09.1975 - KZR 14/74
Die Frage, ob unter diesem Gesichtspunkt auch Vereinbarungen mit einem Eigenhändler von der Anwendung des § 15 GWB ausgenommen werden können, wenn die Beziehungen zwischen Lieferanten und Eigenhändler denen zwischen Unternehmern und Handelsvertretern entsprechen (…so Frankfurter Kommentar § 15 GWB Rdn. 39), hat der Senat bisher dahingestellt gelassen (WuW/E BGH 945 f - Blitztrenner; Beschluß vom 20. Januar 1972 - KRB 1/71 - Swipe; vgl. auch BGHZ 51, 163, 168 f). - BGH, 09.04.1970 - KRB 2/69
Vergütung der Werbeagenturen
Auszug aus BGH, 23.09.1975 - KZR 14/74
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß § 15 GWB eine Gestaltungsfreiheit des zu bindenden Unternehmens bei den mit Dritten abzuschließenden Verträgen (Zweitverträgen) voraussetzt, weil von einer "Beschränkung" der Freiheit der Gestaltung von Preisen oder Geschäftsbedingungen durch den Vertrag i.S. des § 15 GWB (Erstvertrag) keine Rede sein kann, wenn eine solche Freiheit, etwa infolge von der Rechtsordnung anerkannter institutioneller Gegebenheiten, ohnehin nicht besteht (BGHZ 51, 163, 168 f - Farbumkehrfilme; BGHSt 23, 246, 249 - Werbungsmittler). - BGH, 16.10.1962 - KZR 2/62
Bezeichnung von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge eines bestimmten Fabrikats als …
Auszug aus BGH, 23.09.1975 - KZR 14/74
Diese Frage ist, wie schon in der Begründung des Regierungsentwurfs zu § 10 GWB bemerkt worden ist, nach der allgemeinen Vorschrift des § 139 BGB zu beurteilen (vgl. dazu auch BGH GRUR 1963, 142, 148 f - Original-Ersatzteile; 1. Oktober 1964 - KZR 12/62 - Kaffee-Automat; GRUR 1969, 501, 502 ff - Fruchtsäfte;… Müller/Gries/Giessler, Kommentar zum GWB, 2. Auflage, § 15 GWB Rdn. 34;… Gemeinschaftskommentar zum GWB, 3. Aufl., § 15 GWB Rdn. 45). - BGH, 01.10.1964 - KZR 12/62
Restkaufpreisforderung für gelieferte Automaten - Geltendmachung von …
Auszug aus BGH, 23.09.1975 - KZR 14/74
Diese Frage ist, wie schon in der Begründung des Regierungsentwurfs zu § 10 GWB bemerkt worden ist, nach der allgemeinen Vorschrift des § 139 BGB zu beurteilen (vgl. dazu auch BGH GRUR 1963, 142, 148 f - Original-Ersatzteile; 1. Oktober 1964 - KZR 12/62 - Kaffee-Automat; GRUR 1969, 501, 502 ff - Fruchtsäfte;… Müller/Gries/Giessler, Kommentar zum GWB, 2. Auflage, § 15 GWB Rdn. 34;… Gemeinschaftskommentar zum GWB, 3. Aufl., § 15 GWB Rdn. 45). - BGH, 27.02.1969 - KZR 3/68
Voraussetzungen zur Aufhebung eines Schiedsspruchs - Anforderungen an das …
Auszug aus BGH, 23.09.1975 - KZR 14/74
Diese Frage ist, wie schon in der Begründung des Regierungsentwurfs zu § 10 GWB bemerkt worden ist, nach der allgemeinen Vorschrift des § 139 BGB zu beurteilen (vgl. dazu auch BGH GRUR 1963, 142, 148 f - Original-Ersatzteile; 1. Oktober 1964 - KZR 12/62 - Kaffee-Automat; GRUR 1969, 501, 502 ff - Fruchtsäfte;… Müller/Gries/Giessler, Kommentar zum GWB, 2. Auflage, § 15 GWB Rdn. 34;… Gemeinschaftskommentar zum GWB, 3. Aufl., § 15 GWB Rdn. 45).
- BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97
Ersatzpflicht eines Autovermieters wegen Preisbindung bestätigt
Diese Funktion des Verbots der Preisbindung schließt eine Reduktion des gesetzlichen Tatbestands grundsätzlich aus, wenn der durch eine solche Bindung in seiner Gestaltungsfreiheit eingeschränkte Unternehmer das volle wirtschaftliche Risiko seiner geschäftlichen Tätigkeit trägt (vgl. BGH, Urt. v. 23.9.1975 - KZR 14/74, WuW/E 1402, 1403 - EDV-Zubehör). - BGH, 15.04.1986 - KVR 3/85
EH-Partner-Vertrag; Weisungsrecht des Unternehmers gegenüber einem …
Letzteres ist ebenfalls im Urteil vom 23. September 1975 (WuW/E 1402 = GRUR 1976, 101 - EDV-Zubehör) angenommen worden, während es in der vom Kammergericht weiter angeführten Entscheidung vom 26. Mai 1981 (WuW/E 1851 = GRUR 1981, 836 - Bundeswehrheime II) um den abweichenden, ebenfalls nicht von § 15 GWB erfaßten Fall einer zentral gesteuerten Kantinenbewirtschaftung ging.Für die Frage, ob die EH-Partner für die kartellrechtliche Beurteilung nach § 15 GWB als Handelsvertreter anzuerkennen sind, ist - worauf die Rechtsbeschwerde mit Recht hinweist - in erster Linie auf die Risikoverteilung abzustellen (BGH WuW/E 1402, 1403 = GRUR 1976, 101 - EDV-Zubehör).
- BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93
"Pronuptia II"; Rechtsfolgen der Kartell-Nichtigkeit einzelner Abreden in einem …
Für die Nichtigkeit nach § 15 GWB gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Ergebnis dasselbe (vgl. Sen.Urt. v. 23. September 1975 - KZR 14/74, WuW/E BGH 1402, 1404 - EDV-Zubehör - m.w.N.).
- BGH, 06.03.2001 - KZR 37/99
Kabel-Hausverteilanlagen; Verstoß gegen das Preisbindungsverbot
Besteht dagegen wegen von der Rechtsordnung anerkannter institutioneller Gegebenheiten des Erstvertrages oder wegen vorgegebener oder durch den Erstvertrag in zulässiger Weise begründeter Rechtsbeziehungen von vornherein keine Gestaltungsfreiheit des gebundenen Vertragspartners in bezug auf die Preisgestaltung für Zweitverträge, so kommt § 14 GWB - in Ermangelung einer vertraglich beschränkbaren Freiheit der Gestaltung von Preisen und Geschäftsbedingungen für Zweitverträge - schon tatbestandlich, jedenfalls aber seiner Zielsetzung nach nicht zur Anwendung (BGHZ 51, 163, 168 - Farbumkehrfilme; BGHZ 53, 393 = BGHSt 23, 246, 249 - context; BGHZ 80, 43, 53 - Garant; BGHZ 97, 317, 320, 322 - EH-Partner-Vertrag; BGH, Urt. v. 23.9.1975 - KZR 14/74, WuW/E 1402 - EDV-Zubehör;… Urt. v. 23.10.1979 - KZR 22/78, WuW/E 1661, 1664 - Berliner Musikschule;… Urt. v. 26.5.1981 - KZR 16/80, WuW/E 1851, 1852 - Bundeswehrheime II;… Urt. v. 8.5.1990 - KZR 23/88, WuW/E 2647, 2649 - Nora-Kunden-Rückvergütung; vgl. auch BGHZ 140, 342, 351 - Preisbindung durch Franchisegeber;… Wolter aaO § 15 Rdnr. 36;… Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 15 Rdnr. 23;… ausführlich Straub in Gemeinschaftskommentar zum GWB, 4. Aufl., § 15 Rdnr. 218 ff.). - BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 22/96
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers
Ob die Parteien eine nach § 15 GWB nichtige Preisbindung vereinbart haben und ob dies nach § 139 BGB im Zweifel zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages führt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23. September 1975 - KZR 14/74 - WM 1975, 1240 unter II 3), bedarf keiner Entscheidung. - BGH, 08.05.1990 - KZR 23/88
"Nora-Kunden-Rückvergütung"; Bindung der Vertragshändler an vom Hersteller …
Allerdings scheidet die Anwendbarkeit des § 15 GWB regelmäßig aus, wenn sich die Bindung des einen Vertragsteils hinsichtlich der Ausgestaltung von Verträgen mit Dritten schon aus der Rechtsnatur des durch den Erstvertrag begründeten Vertragsverhältnisses ergibt (vgl. BGH, Urt. v. 23.9.1975 - KZR 14/74, WuW/E 1402 = GRUR 1976, 101 - EDV-Zubehör; BGHZ 97, 317 = WuW/E 2238 - EH-Partner-Vertrag, jeweils m.w.N.) oder wenn die Gestaltungsfreiheit des Gebundenen nach den durch den Erstvertrag in zulässiger Weise begründeten Rechtsbeziehungen ausgeschlossen ist (…vgl. BGH, Urt. v. 26.5.1981 - KZR 16/80, GRUR 1981, 836 = WuW/E 1851 Bundeswehrheime II). - BGH, 27.05.1986 - KZR 8/83
Unterstützung des Franchisenehmers hinsichtlich der kaufmännischen und werblichen …
Läßt sich diese Abtrennung vornehmen, beurteilt sich die Auswirkung der Nichtigkeit der mit Art. 85 Abs. 1 EWGV unvereinbaren vertraglichen Bestimmungen nicht nach Gemeinschaftsrecht, sondern nach nationalem Recht, hier nach § 139 BGB (BGH GRUR 1976, 101, 103 - EDV-Zubehör; BGH GRUR 1969, 501, 504 - Fruchtsäfte). - BGH, 27.01.1981 - KVR 4/80
Meistbegünstigungsklausel
Aus dieser umfassenden Zielsetzung des § 15 GWB folgt, daß tatbestandsmäßige Beschränkungen im Sinne dieser Vorschrift nur dann der Nichtigkeitsfolge entgehen können, wenn dem Gebundenen ein Verhalten auferlegt wird, das sich ohnehin aus gesetzlichen Vorschriften oder aus den von der Rechtsordnung anerkannten institutionellen Gegebenheiten bestimmter Vertragstypen ergibt (Senatsentscheidungen v. 5.12.1968 - KVR 2/68, BGHZ 51, 163, 168 - "Farbumkehrfilme"; v. 9.4.1970 - KRB 2/69, BGHSt 23, 246, 249 - "Werbungsmittier"; v. 23.9.1975 - KZR 14/74, WuW/E BGH 1402 - "EDV-Zubehör"; v. 23.10.1979 - KZR 22/78, NJW 80, 1046 - "Berliner Musikschulen"). - OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - U (Kart) 11/04
Verstoß gegen das Preisbindungsverbot im Vertragswerk zur Bewirtschaftung des …
Besteht dagegen wegen von der Rechtsordnung anerkannter institutioneller Gegebenheiten des Erstvertrages oder wegen vorgegebener oder durch den Erstvertrag in zulässiger Weise begründeter Rechtsbeziehungen von vornherein keine Gestaltungsfreiheit des gebundenen Vertragspartners in bezug auf die Preisgestaltung für Zweitverträge, so kommt § 14 GWB - in Ermangelung einer vertraglich beschränkbaren Freiheit der Gestaltung von Preisen und Geschäftsbedingungen für Zweitverträge - schon tatbestandlich, jedenfalls aber seiner Zielsetzung nach nicht zur Anwendung (BGHZ 51, 163, 168 - Farbumkehrfilme; BGHZ 53, 393 = BGHSt 23, 246, 249 - context; BGHZ 80, 43, 53 - Garant; BGHZ 97, 317, 320, 322 - EH-Partner-Vertrag; BGH, Urt. v. 23.9.1975 - KZR 14/74, WuW/E 1402 - EDV-Zubehör;… Urt. v. 23.10.1979 - KZR 22/78, WuW/E 1661, 1664 - Berliner Musikschule;… Urt. v. 26.5.1981 - KZR 16/80, WuW/E 1851, 1852 - Bundeswehrheime II;… Urt. v. 8.5.1990 - KZR 23/88, WuW/E 2647, 2649 - Nora-Kunden-Rückvergütung;… Urt. v. 6.3.2001 - KZR 37/99, WuW/E DE-R 692-694 - Kabel-Hausverteilanlagen; vgl. auch BGHZ 140, 342, 351 - Preisbindung durch Franchisegeber;… Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 15 Rdnr. 23;… ausführlich Straub in Gemeinschaftskommentar zum GWB, 4. Aufl., § 15 Rdnr. 218 ff.).