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   BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81   

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https://dejure.org/1981,1918
BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81 (https://dejure.org/1981,1918)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1981 - 3 StR 341/81 (https://dejure.org/1981,1918)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1981 - 3 StR 341/81 (https://dejure.org/1981,1918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht bei Ermäßigung des Schuldvorwurfs im Rechtsmittelverfahren - Kostentragungspflicht bezüglich Mehrkosten bei zu Gunsten des Angeklagten ausgegangenen Untersuchungen zur Aufklärung bestimmter belastender oder entlastender Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 80
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 08.10.2014 - 4 StR 473/13

    Kostentragungspflicht des Verurteilten (Kosten für besondere, den Angeklagten

    Entscheidend dafür ist, ob die tatsächlich erfolgten Untersuchungen auch dann notwendig gewesen wären, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluss von vornherein dem späteren Urteil entsprochen hätten (BGH, Beschlüsse vom 23. September 1981 - 3 StR 341/81, NStZ 1982, 80; vom 10. Januar 2002 - 3 StR 398/01; KK-StPO/Gieg, 7. Aufl., § 465 Rn. 5).
  • BGH, 25.02.2021 - 1 StR 423/20

    Kostenentscheidung (Verringerung der Einziehung durch das Revisionsgericht);

    (2) Die zusätzlichen Gebühren lassen sich auch für die erste Instanz dem Grund nach leicht ausscheiden und der Höhe nach einfach berechnen (vgl. LR/StPO-Hilger, 26. Aufl., § 465 Rn. 24; SSW-StPO/Steinberger-Fraunhofer, 4. Aufl., § 465 Rn. 9; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - 3 StR 21/72, BGHSt 25, 109, 112 f., 116 und vom 23. September 1981 - 3 StR 341/81 Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01

    Trunkenheit im Verkehr: Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit infolge des Konsums

    Daß die Verurteilung weniger schwer wiegt als der ursprüngliche Tatvorwurf (Straftat nach §§ 316 Abs. 2; 2 StGB), und über die Milderung des Schuldvorwurfes (Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG) erst in der Revisionsinstanz entschieden wurde, ist für die Anwendung des § 465 Abs. 1 ohne Bedeutung und rechtfertigt auch keine Ausnahmeentscheidung nach § 465 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, NStZ 1982, 80; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 465 Rn. 7).
  • OLG München, 17.07.2018 - 4b Ws 8/18

    Erforderlichkeit einer neuen Hauptverhandlung wegen unvorschriftsgemäßen

    Dies gilt auch dann, wenn es wegen einer zurückverweisenden Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 354 Abs. 2 StPO zu mehreren Hauptverhandlungen in einer Instanz gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss v. 23.9.1981, 3 StR 341/81, zitiert nach juris Rdn. 3; Meyer-Goßner/Schmitt aaO; OLG München, Beschluss vom 7.10.2015, Gz.: 4b Ws 23/15).
  • BGH, 06.10.2021 - 1 StR 311/20

    Strafverurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG lässt sich dem Grunde nach auch leicht ausscheiden und der Höhe nach einfach berechnen (vgl. auch LR/StPO-Hilger, 26. Aufl., § 465 Rn. 24; SSW-StPO/Steinberger-Fraunhofer, 4. Aufl., § 465 Rn. 9; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - 3 StR 21/72, BGHSt 25, 109, 112 f., 116 und vom 23. September 1981 - 3 StR 341/81 Rn. 3).
  • BGH, 07.10.1998 - 3 StR 387/98

    Kosten- und Auslagenentscheidung für das Beschwerdeverfahren

    Dies gilt auch dann, wenn es wegen einer zurückverweisenden Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 354 Abs. 2 StPO zu mehreren Hauptverhandlungen gekommen ist (vgl. BGH NStZ 1982, 80; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 465 Rdn. 3; Schimansky in KK 3. Aufl. § 465 Rdn. 3 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.07.1985 - 4 StR 307/85

    Ausnutzung der Nötigung eines anderen; Begriff der Widerstandsunfähigkeit

    Der Umstand, daß der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs Widerstandsunfähiger weniger schwer wiegt als der der Vergewaltigung, führt ebensowenig zur Anwendung des § 465 Abs. 2 StPO wie die Tatsache, daß die Milderung des Schuldvorwurfs und die Ermäßigung der Strafe erst auf eine Revisionsentscheidung hin vorgenommen worden ist (BGH NStZ 1982, 80).
  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 302/19

    Kostentragungspflicht des Verurteilten (Unbilligkeit)

    a) Soweit das Landgericht den Beschwerdeführer nicht, wie angeklagt, wegen Betruges, sondern wegen unerlaubten Betreibens eines Bankgeschäfts verurteilt hat, wären - entsprechend der vom Landgericht gegebenen Begründung seiner Kostenentscheidung und ausweislich der insoweit bindenden Feststellungen (§ 464 Abs. 3 Satz 2 StPO) - die tatsächlich erfolgten Untersuchungen (bei rückschauender Betrachtung) auch dann notwendig gewesen, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluss von vornherein dem späteren Urteil entsprochen hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 1974 - 3 StR 298/74, BGHSt 26, 29, 33/34; BGH, Beschluss vom 23. September 1981 - 3 StR 341/81, NStZ 1982, 80; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2002 - 3 StR 398/01).
  • BGH, 10.01.2002 - 3 StR 398/01

    Mehrauslagen; Billigkeit

    Entscheidend ist, ob die tatsächlich erfolgten Untersuchungen auch dann notwendig gewesen wären, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluß von vornherein dem späteren Urteil des Landgerichts entsprochen hätten (vgl. BGHSt 26, 29, 33/34; BGH NStZ 1982, 80).
  • OLG Naumburg, 04.05.2015 - 1 Ws (s) 74/15

    Kostentragungspflicht, Angeklagter, Ermittlungsmaßnahmen

    Dass die Verurteilung weniger schwer wiegt als der ursprüngliche mit der Anklageschrift erhobene Tatvorwurf - wie hier des Mordes - genügt dabei nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 23.09.1981, 3 StR 341/81 - zitiert nach juris).
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 777/97

    Tateinheitliche Verwirklichung mehrerer Strafgesetze

  • AG Landstuhl, 31.01.2022 - 2 OWi 4211 Js 3063/21

    1. §§ 72, 79 Abs. 1 OWiG regeln keine Fälle ener bestimmten Beschwer des

  • LG Düsseldorf, 19.12.2012 - 17 Ks 18/12

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit versuchtem Totschlag unter Eheleuten

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