Rechtsprechung
BGH, 23.09.1982 - IX ZR 74/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,7642) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtannahme der Revision - Anspruch auf Ersatz von während der Ehe getätigten Aufwendungen für den Erwerb eines gemeinschaftlichen Eigenheims - Aufwendungen für die Erhaltung eines Familienwohnheims als Unterhaltsleistungen im Sinne des § 1360 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63
Gebrauchsvorteile als "Früchte" - Differenzierung zwischen "Früchten" und …
Auszug aus BGH, 23.09.1982 - IX ZR 74/81
Für die Zeit nach Scheidung der Ehe bietet die Klage im Endergebnis keine Aussicht auf Erfolg, weil der Kläger sich die aufgrund der formnichtigen Vereinbarung vom 5. Oktober 1976 gezogene alleinige Nutzung des Anwesens anrechnen lassen muß, sei es in Rückabwicklung der Vorleistungen auf den formnichtigen Vertrag nach §§ 812 ff BGB, sei es wegen der vom Tatrichter festgestellten hartnäckigen Vorenthaltung der Mitnutzung (vgl. BGH NJW 1966, 1707). - BGH, 23.09.1966 - VI ZR 9/65
Begriff des "angemessenen Unterhalts der Familie" i. S. des § 1360 a Bürgerliches …
Auszug aus BGH, 23.09.1982 - IX ZR 74/81
Zwar war der Kläger nicht verpflichtet, den Wohnbedarf der Familie durch Schaffung eines Eigenheims zu befriedigen (BGH NJW 1966, 2401). - BGH, 24.09.1979 - II ZR 38/78
Verlade und Transportbedingungen - Konnossementbedingungen - Verjährung - …
Auszug aus BGH, 23.09.1982 - IX ZR 74/81
Die Vorschrift betrifft nur den Erhaltungsaufwand (BGH WM 1975, 196).