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   BGH, 23.09.1997 - X ZR 64/96   

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https://dejure.org/1997,2466
BGH, 23.09.1997 - X ZR 64/96 (https://dejure.org/1997,2466)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1997 - X ZR 64/96 (https://dejure.org/1997,2466)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1997 - X ZR 64/96 (https://dejure.org/1997,2466)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kostenauferlegung auf mehrere Personen als Gesamtschuldner - Beurteilung der Vorveröffentlichung eines Patents nach der Lehre des Streitpatents - Wahrung der Neuheitsschonfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 84 Abs. 2 S. 2
    Kostenpflicht mehrerer Patentinhaber im Rahmen einer Nichtigkeitsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 334
  • GRUR 1998, 138
  • BB 1997, 2452
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.06.1967 - Ia ZB 13/66

    Inanspruchnahme einer Ausstellungspriorität - Nichtigerklärung eines Patents

    Auszug aus BGH, 23.09.1997 - X ZR 64/96
    Die zulässige Berufung des Beklagten zu 1, die auch für die Beklagte zu 2 wirkt, weil gegenüber mehreren Patentinhabern nur einheitlich entschieden werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 15.06.1967 - Ia ZB 13/66, GRUR 1967, 655, 656) hat in der Sache keinen Erfolg.
  • BGH, 19.12.1968 - X ZB 9/67

    Neuwertigkeit von Arbeitsgerätschaften - Neuigkeit einer Erfindung bei

    Auszug aus BGH, 23.09.1997 - X ZR 64/96
    In Betracht zu ziehen ist aber auch nicht der weitere Schutzzweck der Neuheitsschonfrist, insbesondere unerfahrenen Erfindern, die eine Patentanmeldung erwägen, die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Erfindung zunächst zur öffentlichen Erörterung zu stellen, um beispielsweise zu erfahren, ob sich eine Patentanmeldung lohnt oder sich Geldgeber zur Durchführung des Verfahrens gewinnen lassen (vgl. Sen.Beschl. v. 19.12.1968 - X ZB 9/67, GRUR 1969, 271, 272 - Zugseilführung).
  • BGH, 24.11.1980 - VIII ZR 208/79

    Änderung einer falschen Parteibezeichnung - Klageänderung durch Parteiwechsel -

    Auszug aus BGH, 23.09.1997 - X ZR 64/96
    Eine danach notwendige Abänderung ist nicht aufgrund von § 536 ZPO beschränkt, weil über die Kosten des Rechtsstreits von Amts wegen zu befinden ist (§ 308 Abs. 2 ZPO; BGH, Urt. v. 14.07.1981 - VI ZR 35/79, MDR 1981, 928; Urt. v. 24.11.1980 - VIII ZR 208/79, WM 1981, 46, 48; BAGE 26, 320, 333; vgl. auch BSG, Urt. v. 20.08.1987 - 5 a RKn 16/86, MDR 1988, 260; BVerwGE 14, 171).
  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 62.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für den Untergang

    Auszug aus BGH, 23.09.1997 - X ZR 64/96
    Eine danach notwendige Abänderung ist nicht aufgrund von § 536 ZPO beschränkt, weil über die Kosten des Rechtsstreits von Amts wegen zu befinden ist (§ 308 Abs. 2 ZPO; BGH, Urt. v. 14.07.1981 - VI ZR 35/79, MDR 1981, 928; Urt. v. 24.11.1980 - VIII ZR 208/79, WM 1981, 46, 48; BAGE 26, 320, 333; vgl. auch BSG, Urt. v. 20.08.1987 - 5 a RKn 16/86, MDR 1988, 260; BVerwGE 14, 171).
  • BGH, 24.11.1980 - VII ZR 208/79

    Klageerhebung - Bezeichnung des Klägers - Unrichtige Bezeichnung -

    Auszug aus BGH, 23.09.1997 - X ZR 64/96
    Eine danach notwendige Abänderung ist nicht aufgrund von § 536 ZPO beschränkt, weil über die Kosten des Rechtsstreits von Amts wegen zu befinden ist (§ 308 Abs. 2 ZPO; BGH, Urt. v. 14.07.1981 - VI ZR 35/79, MDR 1981, 928; Urt. v. 24.11.1980 - VIII ZR 208/79, WM 1981, 46, 48; BAGE 26, 320, 333; vgl. auch BSG, Urt. v. 20.08.1987 - 5 a RKn 16/86, MDR 1988, 260; BVerwGE 14, 171).
  • BGH, 19.09.2017 - X ZB 1/17

    Widerruf des Streitpatents: Gemeinsame Einreichung einer Beschwerdeschrift durch

    Bei einer Beschwerde mehrerer Patentinhaberinnen kommt hinzu, dass die von einem Patentinhaber eingelegte Beschwerde eine Überprüfung der angefochtenen Entscheidung mit Wirkung auch für die anderen Patentinhaber ermöglicht, und diese, auch wenn sie nicht im eigenen Namen Beschwerde eingelegt haben, als notwendige Streitgenossen am Verfahren zu beteiligen sind (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1997 - X ZR 64/96, GRUR 1998, 138 - Staubfiltereinrichtung, zum Nichtigkeitsverfahren).
  • BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96

    "Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents

    Für diesen Fall sieht die Zivilprozeßordnung, auf die in § 110 Abs. 3 Satz 2 PatG verwiesen ist, gemäß § 100 Abs. 1 ZPO grundsätzlich eine Haftung nach Kopfteilen vor, wenn der unterliegende Teil aus mehreren Personen besteht (vgl. BGH, Urt. v. 23.09.1997 - X ZR 64/96, NJW-RR 1998, 334 f.).
  • BSG, 11.09.2012 - B 1 A 2/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - freiwillige kassenartenübergreifende Vereinigung

    Die Gesamtschuldnerschaft trägt dem Bedürfnis Rechnung, dass der Kläger zu 1. zwar für das anhängige Verfahren einschließlich des Kostenfestsetzungsverfahrens als fortbestehend gilt (vgl BGH NJW 2008, 528 f; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 70 RdNr 7 mwN), im Übrigen jedoch mit der Fusion im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in der Klägerin zu 2. aufgegangen ist (s unter 2 a, aa), so dass diese letztlich aus materiellem Recht insgesamt Kostenschuldnerin ist (zu Billigkeitserwägungen vgl BGH NJW-RR 1998, 334 f).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2006 - 13 U 208/05

    Notarielle Grundschuldbestellungsurkunde mit vollstreckbarem Schuldanerkenntnis

    Eine danach notwendige Abänderung ist nicht aufgrund des § 528 ZPO n. F. (ehemals § 536 ZPO a. F.) beschränkt, so der X. Zivilsenat des Bundesgerichthofs in seinem Urteil vom 23. September 1997 (NJW-RR 1998 Seite 334), weil über die Kosten von Amts wegen zu befinden ist.
  • OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06

    WEG : Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung

    Die Begründung der weiteren Beschwerde hebt zwar zutreffend hervor, dass der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung rechtsgestaltende Wirkung nur für die sog. Abrechnungsspitze entfaltet, den durch den Wirtschaftsplan begründeten Anspruch auf Beitragsleistung in der Form von Vorauszahlungen jedoch nicht berührt, insbesondere insoweit keine Novation bewirkt (BGHZ 132, 228 = NJW 1996, 725; BayObLG NJW-RR 2001, 659; NJW-RR 1998, 334; MünchKom/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 28 Rn. 20).
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 982/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam

    Eine danach notwendige Abänderung ist nicht aufgrund von § 528 ZPO beschränkt, weil über die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 308 Abs. 2 ZPO von Amts wegen zu befinden ist (BGH vom 23.09.1997 - X ZR 64/96, NJW-RR 1998, 334 Rn. 39 m. w. N.; Zöller/Gummer/ Heßler ZPO 28. Aufl. 2010 § 528 Rn. 35).
  • BGH, 19.11.2002 - X ZR 121/99

    Nichtigerklärung eines Patents über eine Ankerwickelmaschine mit Einrichtungen

    Der Senat hatte die Kostenentscheidung entsprechend dem Ergebnis des zweitinstanzlichen Verfahrens auch hinsichtlich der am Berufungsverfahren nicht mehr beteiligten Klägerin zu 2 abzuändern; hieran ist er durch die Nichtanfechtung des erstinstanzlichen Urteils durch diese Klägerin nicht gehindert (vgl. Sen.Urt. v. 23.9.1997 - X ZR 64/96, GRUR 1998, 138, 139 - Staubfilter).
  • BGH, 28.01.2016 - X ZR 130/13

    Teilweise Fürnichtigerklärung eines europäischen Patents mit Wirkung für die

    Mehrere im Register als Patentinhaber eingetragene Personen sind im Patentnichtigkeitsverfahren notwendige Streitgenossen (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1997 - X ZR 64/96, GRUR 1998, 138 - Staubfiltereinrichtung).
  • BPatG, 20.03.2013 - 4 Ni 25/09

    Kostentragung bei streitgenössischer Nebenintervention -

    Hierbei muss die von den Vorschriften der ZPO abweichende Regelung aus Gründen der Billigkeit im Einzelfall "erforderlich" sein, d.h. die den Vorschriften der ZPO folgende Regelung sich im konkreten Fall als unbillig erweisen (BGH Urt. v. 23.9.1997, X ZR 64/96 = GRUR 1998, 138 - Staubfiltereinrichtung).
  • BGH, 07.08.2012 - X ZR 7/10

    Rechtswirksamkeit eines europäischen Patents für die Vorrichtung zum Formen von

    Eine danach notwendige Abänderung ist auch im Patentnichtigkeitsverfahren nicht auf die Anträge der Parteien beschränkt, weil über die Kosten des Rechtsstreits von Amts wegen zu befinden ist (BGH, Urteil vom 23. September 1997 - X ZR 64/96, GRUR 1998, 138 - Staubfilter, unter II 1).
  • LG Gießen, 19.09.2012 - 1 S 130/12
  • BPatG, 08.11.2005 - 4 Ni 58/04
  • BPatG, 25.04.2001 - 3 Ni 26/99
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