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   BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99   

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BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99 (https://dejure.org/1999,526)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1999 - 4 StR 189/99 (https://dejure.org/1999,526)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99 (https://dejure.org/1999,526)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 252 StPO (1975);
    Zeugnisverweigerungsrecht; Einverständnis; Genehmigung; Ordnungsgemäße, kindgerechte Belehrung; Verzicht auf Verwertungsverbot

  • DFR

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

  • Wolters Kluwer

    Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht - Verwertung - Belehrung - Aussage - Verwertungsverbot

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozeßrecht, Verzicht auf Verwertungsverbot bezüglich früherer Aussage

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    ZVR / Gestattung der Verwertung / Akzessorische Beweisstücke

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 203
  • NJW 2000, 596
  • NStZ 2000, 160 (Ls.)
  • StV 2003, 596
  • JR 2000, 339
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99
    Damit hat der Beschwerdeführer in der Revisionsbegründung die Angriffsrichtung der Rüge hinreichend deutlich bezeichnet und dargetan, welcher der nach den hierzu vorgetragenen Tatsachen in Betracht kommenden Verfahrensmängel geltend gemacht wird (vgl. BGH NStZ 1998, 636; 1999, 94).

    Das Recht des Zeugen auf freie und unbefangene Entscheidung schließt es jedoch nicht aus, daß das Gericht ihn im Rahmen der Belehrung über Umstände unterrichten darf, die als Grundlage der von ihm zu treffenden Entscheidung von Bedeutung sein können (BGHSt 21, 12, 13; BGH NStZ 1988, 56; 1999, 94).

    unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht auch geboten (BGH NJW 1960, 2156; vgl. BGH NStZ 1999, 94).

  • BGH, 12.08.1960 - 4 StR 48/60
    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99
    Verweigert der Zeuge unter Berufung auf § 52 StPO die Aussage, schließt dies nicht aus, daß er in anderer Weise zur Sachaufklärung beiträgt, so kann er etwa durch seine bloße Anwesenheit bei der Vernehmung anderer Zeugen mitwirken (vgl. BGH NJW 1960, 2156; vgl. Dahs aaO § 52 Rdn. 25; Kleinknecht/Meyer-Goßner aa0 § 52 Rdn. 23).

    unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht auch geboten (BGH NJW 1960, 2156; vgl. BGH NStZ 1999, 94).

  • BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65

    Heilung von Belehrungsmängeln

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99
    Insbesondere ist der Zeuge nicht gehindert, Verstöße gegen Belehrungspflichten, die ihn in der Ausübung seiner Rechte schützen (vgl. § 52 Abs. 3 Satz 1, § 81c Abs. 3 Satz 2 StPO) und die ein Verwertungsverbot begründen können (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 52 Rdn. 34, § 81c Rdn. 32 m.N.), dadurch zu heilen, daß er der Verwertung seiner Aussage nachträglich ausdrücklich zustimmt (vgl. BGHSt 12, 235, 242-1 20, 234, Dahs aaO § 52 Rdn. 53) oder sich in der Hauptverhandlung nach ordnungsgemäßer Belehrung als Beweismittel zur Verfügung stellt und dadurch seine Zustimmung zur Verwertung seiner früheren Aussage erkennen läßt (vgl. BGHSt 20, 234 in Ergänzung zu BGHSt 13, 194; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 6).

    wird dadurch geheilt, daß der Zeuge nach Belehrung in Kenntnis der Fehlerhaftigkeit der Untersuchung der Verwertung zugestimmt hat (vgl. BGHSt 20, 234).

  • BGH, 05.01.1968 - 4 StR 425/67

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99
    insbesondere einerseits durch die Wahrheitspflicht bei der Zeugenvernehmung und andererseits durch die sozialen Pflichten, die aus der familiären Bindung gegenüber dem Angeklagten erwachsen (vgl. BGHSt 22, 35, 36; 27, 231, 232; 40, 211, 214; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 52 Rdn. 1; Senge in KK-StPO 4. Aufl. § 52 Rdn. 1).

    Es ist aber nicht im Interesse der Wahrheitsfindung geschaffen und bezweckt auch nicht den Schutz des Angeklagten vor der Verwertung eines konfliktbeladenen und daher in seinem Wert vielleicht fragwürdigen Beweismittels (BGHSt 11, 213, 215, Dahs aaO § 52 Rdn. 1; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 3. Aufl. Rdn. 1241; Senge aaO), sondern es dient nur den persönlichen Belangen des Zeugen (vgl. BGHSt 22, 35, 27; 27, 139, 142).

  • BGH, 12.07.1956 - 4 StR 236/56

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift eines in der Hauptverhandlung nach §

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99
    Einen Verstoß gegen § 252 StPO darf der Angeklagte auch dann rügen, wenn er oder sein Verteidiger der Verwertung nicht widersprochen haben, da im Rahmen des § 252 StPO eine etwaige Einwilligung der Verfahrensbeteiligten unbeachtlich ist (BGHSt 10, 77, 78; BGH StV 1998, 470).

    Es soll gewährleisten, daß der zur Zeugnisverweigerung Berechtigte bis zur Hauptverhandlung frei entscheiden kann, ob seine frühere, vielleicht voreilige oder unbedachte Aussage verwertet werden darf (BGHSt 10, 77; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Belehrung 4).

  • BGH, 03.08.1977 - 2 StR 318/77

    Auswirkungen des erst nach der richterlichen Vernehmung erworbenen

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99
    Soweit die Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen für richterliche Vernehmungen Ausnahmen von dem Vernehmungsverbot macht und die Vernehmung der Richter zuläßt, die an der früheren Vernehmung mitgewirkt haben (vgl. BGHSt 2, 99; 27, 231; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn. 13 f.; Gollwitzer aaO Rdn. 6 ff.), können diese Grundsätze auf Befragung durch den Sachverständigen (vgl. §§ 78, 80 Abs. 1 StPO), die einer richterlichen Vernehmung nicht gleichgesetzt werden kann, keine Anwendung finden (BGHSt 13, 1, 4).

    insbesondere einerseits durch die Wahrheitspflicht bei der Zeugenvernehmung und andererseits durch die sozialen Pflichten, die aus der familiären Bindung gegenüber dem Angeklagten erwachsen (vgl. BGHSt 22, 35, 36; 27, 231, 232; 40, 211, 214; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 52 Rdn. 1; Senge in KK-StPO 4. Aufl. § 52 Rdn. 1).

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99
    Insoweit kann aber aufgrund der umfassend erhobenen Sachrüge der Inhalt des Urteils, das sich zu diesen Vorgängen verhält, ergänzend berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 36, 384, 385; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44 Aufl. § 344 Rdn. 20; Kuckein in KK-StPO 4. Aufl. § 344 Rdn. 39 jew. m. N.).

    a) Diese Vorschrift ist - über ihren Wortlaut hinaus - nicht nur als Verlesungs-, sondern als Verwertungsverbot aufzufassen, das auch jede andere Verwertung der bei einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Aussage, insbesondere die Vernehmung von Verhörspersonen, ausschließt (BGHSt 2, 99, 102; 36, 384, 387; vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 252 Rdn. 12 f.; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 252 Rdn. 4, jew. m.N.).

  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99
    Soweit die Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen für richterliche Vernehmungen Ausnahmen von dem Vernehmungsverbot macht und die Vernehmung der Richter zuläßt, die an der früheren Vernehmung mitgewirkt haben (vgl. BGHSt 2, 99; 27, 231; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn. 13 f.; Gollwitzer aaO Rdn. 6 ff.), können diese Grundsätze auf Befragung durch den Sachverständigen (vgl. §§ 78, 80 Abs. 1 StPO), die einer richterlichen Vernehmung nicht gleichgesetzt werden kann, keine Anwendung finden (BGHSt 13, 1, 4).

    Macht der Zeuge später sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend, dürfen seine Mitteilungen über Zusatztatsachen daher weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung des Sachverständigen in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (BGHSt 13, 1, 3; 36, 217, 219; BGH NStZ 1997, 95; vgl. Diemer in KK-StPO 4. Aufl. § 252 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 252 Rdn. 10, jew. m w. N.).

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99
    a) Diese Vorschrift ist - über ihren Wortlaut hinaus - nicht nur als Verlesungs-, sondern als Verwertungsverbot aufzufassen, das auch jede andere Verwertung der bei einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Aussage, insbesondere die Vernehmung von Verhörspersonen, ausschließt (BGHSt 2, 99, 102; 36, 384, 387; vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 252 Rdn. 12 f.; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 252 Rdn. 4, jew. m.N.).

    Soweit die Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen für richterliche Vernehmungen Ausnahmen von dem Vernehmungsverbot macht und die Vernehmung der Richter zuläßt, die an der früheren Vernehmung mitgewirkt haben (vgl. BGHSt 2, 99; 27, 231; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn. 13 f.; Gollwitzer aaO Rdn. 6 ff.), können diese Grundsätze auf Befragung durch den Sachverständigen (vgl. §§ 78, 80 Abs. 1 StPO), die einer richterlichen Vernehmung nicht gleichgesetzt werden kann, keine Anwendung finden (BGHSt 13, 1, 4).

  • BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96

    Richterliche Vernehmungsniederschrift - Angehöriger - Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99
    Mitteilungen eines gemäß § 52 StPO zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Zeugen gegenüber einem Sachverständigen über Zusatztatsachen (vgl. BGHSt 18, 107, 108), zu denen regelmäßig auch die Tatschilderung eines auf seine Glaubwürdigkeit zu begutachtenden Zeugen gehört (BGH NStZ 1997, 95), stehen einer Aussage im Sinne des § 252 StPO gleich.

    Macht der Zeuge später sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend, dürfen seine Mitteilungen über Zusatztatsachen daher weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung des Sachverständigen in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (BGHSt 13, 1, 3; 36, 217, 219; BGH NStZ 1997, 95; vgl. Diemer in KK-StPO 4. Aufl. § 252 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 252 Rdn. 10, jew. m w. N.).

  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 253/98

    Verdeutlichung der Angriffsrichtung der Rüge innerhalb der

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65

    Revision gegen eineVerurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes

  • BGH, 15.07.1998 - 1 StR 234/98

    Überschreitung der Zehntagesfrist des § 229 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) in

  • BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89

    Verwertbarkeit von Angaben Angehöriger gegenüber einem gerichtlichen

  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90

    Belehrung durch den Sachverständigen

  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95

    Beweisverwertungsverbot für die Aussage eines Arztes, nachdem der Patient die

  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76

    Verlesung der Niederschriften früherer Vernehmungen ohne Hinweis auf das

  • BGH, 24.01.1956 - 1 StR 568/55

    Verhängung eines Zuchtmittels - Jugendgerichtliches Verfahren - Strafgerichtliche

  • BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58

    Geistig unreife Beweispersonen

  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88

    Einwirkung des Gerichts auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts - Vortrag

  • BGH, 28.04.1961 - 4 StR 77/61
  • BGH, 31.03.1998 - 5 StR 13/98

    Gerichtliche Verwertung eines von der Zeugin bei der polizeilichen Vernehmung zu

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Dieses Wortverständnis steht mit dem sonstigen Sprachgebrauch der Strafprozessordnung im Einklang, wie er etwa in § 249 StPO Eingang gefunden hat und liegt auch in anderem Zusammenhang der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde (vgl. etwa BGH, Urteile vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 205; vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345; vom 10. Februar 2000 - 4 StR 616/99, BGHSt 46, 1, 3).

    Die Norm soll folglich in erster Linie den Zeugen vor Konflikten schützen, die aus den Besonderheiten der Vernehmungssituation entstehen, insbesondere einerseits durch die Wahrheitspflicht bei der Zeugenvernehmung und andererseits durch die sozialen Pflichten, die aus der persönlichen Bindung gegenüber dem Beschuldigten bzw. Angeklagten erwachsen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1958 - GSSt 3/58, BGHSt 12, 235, 239; Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 207 mwN).

    (4) Soweit der Bundesgerichtshof im Übrigen Belehrungspflichten auch ohne eine ausdrückliche diesbezügliche gesetzliche Regelung anerkannt hat, betrifft dies insbesondere Fälle gesetzlich nicht bzw. nicht näher geregelter Befragungen, z.B. vor der Exploration einer Aussageperson durch einen Sachverständigen (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 1989 - 4 StR 201/89, BGHSt 36, 217, 220; vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208 f.).

  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 222/23

    Gestattung der Verwertung früherer Aussagen eines Zeugen trotz Ausübung seines

    (a) Das Zeugnisverweigerungsrecht aus § 52 Abs. 1 StPO dient dem Schutz des Zeugen, durch seine der Wahrheitspflicht unterliegende Aussage nicht zur Belastung eines Angehörigen beitragen zu müssen (BGH, Urteile vom 8. Mai 1952 - 3 StR 1199/51, BGHSt 2, 351, 354 und vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 207).

    Der Zeuge kann bis zur Hauptverhandlung frei entscheiden, ob seine frühere, vielleicht voreilige oder unbedachte Aussage verwertet werden darf, und hat das Recht, in der Hauptverhandlung das Zeugnis zu verweigern sowie seine frühere Entscheidung zu ändern (BGH, Urteile vom 11. April 1973 - 2 StR 42/73, BGHSt 25, 176, 177 ff. und vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208).

    (b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der sich auf sein Recht aus § 52 Abs. 1 StPO berufende Zeuge darüber hinaus auf die Sperrwirkung seiner Zeugnisverweigerung verzichten, sodass frühere Angaben durch die Vernehmungsperson oder den Sachverständigen (zur Anwendbarkeit des § 252 StPO bei Befragungen durch Sachverständige vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 193 mwN) in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (BGH, Beschluss vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 207).

    Dem Umstand, dass sich der Zeuge hierdurch einer konfrontativen Befragung entzieht, ist durch eine entsprechend vorsichtige Beweiswürdigung Rechnung zu tragen (BGH, Beschluss vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 207 ff.).

    Schutzzweck des § 252 StPO in Verbindung mit § 52 Abs. 1 StPO ist es indes ausschließlich, die Entscheidungsfreiheit des Zeugen dahin zu gewährleisten, ob er in einem Strafprozess gegen einen Angehörigen aussagen und so gegebenenfalls zu dessen Belastung beitragen möchte (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 1952 - 3 StR 1199/51, BGHSt 2, 351, 354 und vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 207).

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    a) Auch das grundsätzlich bestehende Verwertungsverbot des § 252 StPO (vgl. BGH NJW 2000, 596, zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHSt 45, 203 und BGH NJW 2000, 1247, zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHSt 45, 342) gilt nicht uneingeschränkt.
  • BGH, 10.02.2021 - 6 StR 326/20

    Urteil des Landgerichts Cottbus wegen schweren sexuellen Missbrauchs in einem

    Insoweit gilt, dass aus dem (versehentlichen) Verstoß gegen die Belehrungspflicht zwar ein Beweisverwertungsverbot folgt (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 52 Rn. 32, mwN); er kann aber geheilt werden, wenn der aussageverweigerungsberechtigte Zeuge der Verwertung seiner Aussage nach ordnungsgemäßer Belehrung zustimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 1958 - GSSt 3/58, BGHSt 12, 235, 242; vom 22. Juni 1989 - 1 StR 231/89, NStZ 1989, 484; Urteile vom 15. Juli 1998 - 1 StR 234/98, NStZ 1999, 91; vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 205 ff.; BeckOK-StPO/Huber, 35. Ed., § 52 Rn. 36; KK-StPO/Bader, aaO, § 52 Rn. 36).
  • BGH, 12.02.2004 - 3 StR 185/03

    Zeugnisverweigerungsrecht (teilweises Gebrauchmachen; Zustimmung zur Verwendung

    b) Eine Verwertung der Aussage Mirsads bei der ermittlungsrichterlichen Vernehmung durch Vorführung der Videoaufzeichnung war - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - auch nicht mit Blick auf die in der Entscheidung BGHSt 45, 203 entwickelten Grundsätze zulässig.

    Ferner kann dahinstehen, ob die Entscheidung BGHSt 45, 203 bei Gestattung eine Verwertung der früheren Aussage gegen die ausdrückliche Regelung des § 252 StPO auch durch Verlesung und damit im Falle des § 255 a Abs. 1 StPO durch Vorführung der Videoaufzeichnung oder nur durch Anhörung der nichtrichterlichen Vernehmungsperson für zulässig erklärt hat.

    Diese für die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts entwickelten Grundsätze müßten - falls der Entscheidung BGHSt 45, 203 zu folgen wäre - für die Gestattung der Verwertung früherer Aussagen in gleicher Weise gelten.

  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 445/02

    Zur Verwertbarkeit von richterlichen Zeugenvernehmungen bei bewußt

    Er hat deshalb das Recht, in der Hauptverhandlung das Zeugnis zu verweigern sowie seine frühere Entscheidung zu ändern (BGHSt 25, 176, 177 ff.; 45, 203, 208), nicht aber die Befugnis zu einer weitergehenden Einflußnahme auf das Verfahren.

    Da das auf einem Verstoß gegen § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO beruhende Beweisverwertungsverbot allein der Sicherung des mit der Gewährung des Rechts zur Zeugnisverweigerung verfolgten Zwecks dient (vgl. BGHSt 45, 203, 207), kann der Zeuge auch nur in diesem Rahmen darüber verfügen, das heißt: er kann entscheiden, ob er sich als Beweismittel zur Verfügung stellen will oder nicht.

  • BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07

    Keine unmittelbare Verwertung einer Aufzeichnung über die frühere Vernehmung bei

    Die Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts verbunden mit der Erklärung, die Verwertung der bei einer früheren Vernehmung gemachten Aussage zu gestatten (BGHSt 45, 203), schränkt den Unmittelbarkeitsgrundsatz nicht ein und erlaubt deshalb grundsätzlich nicht die unmittelbare Verwertung einer Aufzeichnung über die frühere Vernehmung.

    Nach Belehrung über die Folgen der Zeugnisverweigerung gemäß § 252 StPO und über die Folgen einer "Freigabe" nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung BGHSt 45, 203 erklärte sie, sie sei damit einverstanden, dass ihre Angaben gegenüber den Vernehmungspersonen eingeführt und verwertet würden.

    Sie überwand nur das Verwertungsverbot, das sich im Falle der Zeugnisverweigerung nach ständiger Rechtsprechung aus § 252 StPO ergibt (BGHSt 45, 203).

    Unter diesen Umständen stand die Befragung der Nebenklägerin durch den Sachverständigen im Zusammenhang mit ihrer Exploration - anders als die "Vernehmung" eines Zeugen durch den Verteidiger wie in der der Senatsentscheidung BGHSt 46, 1 zu Grunde liegenden Fallgestaltung - einer amtlichen Vernehmung gleich (vgl. BGHSt 40, 211, 213; 45, 203, 205 f).

  • BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14

    Anfrageverfahren; Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    c) Soweit der Bundesgerichtshof anerkannt hat, dass Belehrungspflichten auch ohne ausdrückliches gesetzliches Gebot bestehen können, betrifft dies besondere, mit der vorliegenden Fallgestaltung nicht vergleichbare Konstellationen, insbesondere Fälle gesetzlich nicht (näher) geregelter Befragungen etwa vor der Exploration einer Aussageperson durch einen Sachverständigen (BGH, Urteile vom 29. Juni 1989 - 4 StR 201/89, BGHSt 36, 217, 220; vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208 f.), nicht aber - wie in dem der Anfrage zugrunde liegenden Fall - eine Erweiterung der Belehrungspflicht im Zusammenhang mit gesetzlich - auch hinsichtlich der notwendigen Belehrungen - ausdrücklich normierten Maßnahmen.
  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20

    Mord (niedrige Beweggründe: Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die

    Zwar kann ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Zeuge die Verwertung seiner in einer polizeilichen Vernehmung getätigten Angaben wirksam gestatten, wenn er zuvor über die Folgen des Verzichts ausdrücklich belehrt worden ist (sog. "qualifizierte Belehrung'; st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352, 353; Beschluss vom 10. Februar 2015 ? 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232; Senat, Beschluss vom 13. Juni 2012, aaO).
  • OLG Hamm, 24.05.2011 - 2 RVs 20/11

    Spontanäußerung, Verwertbarkeit, Zeugnisverweigerung

    Zweck des § 252 StPO ist es, dem Zeugen, der zur Zeugnisverweigerung berechtigt ist, bis zu seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung die Freiheit der Entschließung über sein Recht zu erhalten und ihn in den Fällen des § 52 StPO davor zu schützen, voreilig zur Belastung des angehörigen Angeklagten beizutragen (BGH NJW 2000, 596, 597; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 21. September 2010, Az. III - 2 RVs 47 und 48 /10; Sander/Cirener, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 252 Rn. 7).

    Zur weitest möglichen Gewährleistung dieses Schutzes ist § 252 StPO über seinen Wortlaut hinaus daher nicht nur ein Verlesungsverbot, sondern auch ein allgemeines Verwertungsverbot zu entnehmen, mit der Folge, dass in der Hauptverhandlung grundsätzlich auch Verhörspersonen nicht zum Inhalt früherer Vernehmungen des nunmehr sein Zeugnis verweigernden Zeugen gehört werden dürfen (BGHSt 45, 203, 205 m.w.N.; 46, 189, 190; OLG Hamm, StV 2002, 592; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 21. September 2010, a.a.O.).

  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09

    Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

  • BGH, 09.03.2010 - 4 StR 606/09

    Erforderlicher Zwischenrechtsbehelf für die Geltendmachung der Verletzung eines

  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07

    Verzicht auf das Verwertungsverbot nach § 252 StPO (Belehrungspflicht; Erklärung

  • BGH, 27.10.2006 - 2 StR 334/06

    Zeugnisverweigerungsrecht; umfassendes Verwertungsverbot (Aussage gegenüber

  • BGH, 13.06.2012 - 2 StR 112/12

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei der Rüge der Verletzung des

  • OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07

    "Spontanäußerung" der Ehefrau eines Beschuldigten unterliegt keinem

  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02

    Aufklärungspflicht (Verpflichtung zur Befragung eines Zeugen, der von seinem

  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99

    Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger

  • BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06

    Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben;

  • BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19

    Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung (Zulässigkeit der

  • BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende

  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06

    Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (unberechtigte Abwesenheit;

  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 338/22

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Angabe einer bestimmten Beweistatsache und die für

  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 340/21

    Unzulässige Aufklärungsrüge; Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung (Voraussetzung

  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 126/09

    Recht auf effektive Verteidigung und Verletzung des Fragerechts (Zurückweisung

  • BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11

    Kein Verwertungsverbot hinsichtlich des Geständnisses des Angeklagten nach

  • BGH, 21.12.2005 - 2 StR 245/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Erkennen durch das Opfer)

  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 348/02

    Widerspruch, Widerspruchslösung, Beweisverwertungsverbot, Zeugnisverweigerung,

  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15

    Zeugnisverweigerungsrecht (Genehmigung der Verwertung der Aussage im

  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

  • BGH, 10.07.2014 - 3 StR 140/14

    Verfahrensrüge wegen vermeintlich zu Unrecht abgelehnten Beweisantrags (Ablehnung

  • OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14

    Ablehnung eines Sachverständigen im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 12.09.2023 - 4 StR 179/23

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

  • OLG Koblenz, 29.01.2014 - 1 Ss 125/13

    Unzulässigkeit der Verlesung der Vernehmungsniederschrift eines früheren

  • BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11

    Verständigung über den Schuldspruch (Qualifikation bei bandenmäßigem Handeln;

  • BGH, 11.08.2021 - 6 StR 84/21

    Verfahrensrüge (eingeschränkte Stoßrichtung: Dispositionsbefugnis des

  • BGH, 27.01.2011 - 5 StR 482/10

    Beweiswürdigung (Lücken; Widersprüche); schwerer sexueller Missbrauchs eines

  • OLG Saarbrücken, 06.05.2014 - Ss (B) 82/12

    Bußgeldverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Anordnung eines

  • BGH, 24.07.2003 - 4 StR 226/03

    Beweiswürdigung (besondere Auseinandersetzung / Gesamtschau bei Aussage gegen

  • BGH, 24.11.2009 - 5 StR 448/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unvollständige Würdigung festgestellter

  • BFH, 01.10.2002 - VII B 91/02

    Zeugnisverweigerungsrecht; Zwischenurteil - Verlesung einer Zeugenaussage

  • BGH, 12.11.2002 - 3 StR 244/02

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle; gefährliche Gewalthandlungen; Alkoholeinfluss;

  • BGH, 05.03.2008 - 5 StR 5/08

    Unzureichende Beweiswürdigung bei bloßer Vermutung (Beweis des Vorsatzes);

  • OLG Zweibrücken, 20.12.2010 - 1 SsBs 29/09

    Zur Pflicht des Betroffenen zum Erscheinen zu der im selbständigen

  • OLG Jena, 28.11.2003 - 1 Ss 304/03

    Bußgeldverfahren, Beweisantrag, Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags

  • OLG Hamburg, 03.06.2020 - 2 Rev 26/20

    Revision in Strafsachen: Zulässigkeit der Verfahrensrüge über die Verwertung

  • OLG Köln, 21.03.2004 - 2 Ws 110/04

    Verlesung der Aussage eines verstorbenen Zeugen, der sich zunächst auf sein

  • OLG Karlsruhe, 28.11.2017 - 2 Ws 238/17

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Eröffnungsentscheidung bei

  • OLG Rostock, 06.01.2015 - 126 Js 16621/12

    Befangenheit eines Sachverständigen bei Nichtbeachtung der Aussageunwilligkeit

  • AG Saalfeld, 11.08.2004 - 651 Js 18343/04

    Ablehnung der Eröffnung von Hauptverfahren wegen unerlaubtem Handeltreiben mit

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