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   BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98   

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BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98 (https://dejure.org/1999,230)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1999 - 4 StR 700/98 (https://dejure.org/1999,230)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98 (https://dejure.org/1999,230)
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Wohnhaus der Mutter

§§ 306a, 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB, als "andere Straftat" reicht ein nachfolgender Versicherungsbetrug (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 StGB) aus, ein Ausnutzen einer spezifischen Brandsituation ist nicht erforderlich;

Brandstiftung und Versicherungsbetrug sind auch dann eine Tat im prozessualen Sinne (§ 265 StPO, dies entspricht der "Tat" iSv § 265 StGB), wenn die Anklage insoweit Mängel in der Darstellung aufweist;

§ 274 StPO, Zurückweisung eines Protokollberichtigungsantrags;

§ 244 Abs. 3 StPO, bei Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit muß angegeben werden, ob diese in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht angenommen wird;

§ 2 Abs. 3 StGB, Grundsatz strikter Alternativität;

bei Gesamthandsverhältnissen reicht für den Ausschluß des Anspruchs gem. § 61 VVG der Vorsatz eines Gesamthänders

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO (1975); § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB (1998); § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 2 Abs. 3 StGB
    Versuch des Betruges zum Nachteil der Versicherung; Versicherungsbetrug; Begriff der Tat im prozessualen Sinne; Schwere Brandstiftung; Glaubwürdigkeit; Bedeutungslosigkeit des Beweisantrages; Milderes Gesetz

  • DFR

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

  • Wolters Kluwer

    Brandstiftung - Betrug - Prozessuale - Tat - Versicherung - Versicherungsbetrug - Tateinheit

  • opinioiuris.de

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

  • Judicialis

    StPO 1975 § 264; ; StGB 1998 § 306 b Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1998) § 306b Abs. 2 Nr. 2; StPO (1975) § 264
    Prozessualer Tatbegriff - Brandstiftung und Betrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Höhere Strafen für betrügerisches Inbrandsetzen eines Wohngebäudes

  • nomos.de PDF, S. 50 (Leitsatz)

    § 264 StPO; § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB
    Brandstiftung/Wohngebäude/Betrug zum Nachteil der Versicherung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht BT, Gemeingefährliche Delikte, Vermögensdelikte, Besonders schwere Brandstiftung bei Betrugsabsicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 211
  • NJW 2000, 226
  • NStZ-RR 2011, 303
  • NJ 2000, 101 (Ls.)
  • StV 2000, 133
  • VersR 2000, 1423
  • VersR 2000, 1432
  • JR 2000, 425
 
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Wird zitiert von ... (69)

  • BGH, 03.06.2015 - 2 StR 422/14

    Mord (Ermöglichungsabsicht: Voraussetzungen); Feststellung der besonderen Schwere

    Der Tod des Opfers muss nicht notwendiges Mittel zur Ermöglichung der Tat sein (BGH, Urteil vom 9. März 1993 - 1 StR 870/92, BGHSt 39, 159, 161); es genügt, wenn der Täter sich deshalb zur Tötung entschließt, weil er annimmt, auf diese Weise die andere Straftat rascher oder leichter begehen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98 -, BGHSt 45, 211, 217 zu § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB) und ihm zwar nicht der Tod des Opfers, wohl aber die Tötungshandlung als Tatmittel geeignet erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1993 - 1 StR 870/92, BGHSt 39, 159, 161).
  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 167/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Absicht der Herbeiführung eines

    Zwar muss seine Absicht nicht auf die Herbeiführung eines Personenschadens gerichtet sein, vielmehr reicht auch die Absicht aus, einen Sachschaden zu verursachen (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 218; LK-StGB/König, 13. Aufl., § 315 Rn. 113).
  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06

    Schwere Brandstiftung; Ermöglichen einer anderen Straftat

    Eine solche einschränkende Auslegung würde weder dem Wortlaut der Vorschrift, noch ihrer Entstehungsgeschichte gerecht und erschiene auch aus systematischen Erwägungen nicht überzeugend (BGHSt 45, 211, 216 ff.; vgl. Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 306b Rdn. 9 ff. m. zahlr. w. N. zum Meinungsstreit).

    bb) Dieses - schon vom Wortlaut der Vorschrift nahe liegende - Ergebnis entspricht im Übrigen der Auslegung des entsprechenden Qualifikationsmerkmals in § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b und § 211 Abs. 2 StGB, auf die bei der Anwendung von § 306b Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB in besonderem Maße zurückgegriffen werden kann (BGHSt 45, 211, 217; BGH NJW 2000, 3581 f.): Eine gewisse Parallele zeigt sich etwa zu dem Fall eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 StGB), der gleichzeitig sämtliche objektiven Merkmale eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erfüllt.

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