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   BGH, 23.09.2003 - 5 StR 374/03   

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https://dejure.org/2003,6148
BGH, 23.09.2003 - 5 StR 374/03 (https://dejure.org/2003,6148)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2003 - 5 StR 374/03 (https://dejure.org/2003,6148)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2003 - 5 StR 374/03 (https://dejure.org/2003,6148)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 78 Abs. 1 Nr. 10 StGB; § 354 Abs. 1 StPO; § 205 StPO
    Verjährungsunterbrechung (unzulässige Analogie; vorläufige Einstellung); zwingende Anrechnung einer erfüllten Bewährungsauflage (Ausnahmefall; Geringfügigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mittäterschaftlich begangener schwerer Raub; Verfahrenshindernis der Verjährung; Wegfall der Gesamtfreiheitsstrafe; Ausspruch der rechtsfehlerfrei festgesetzten Einzelfreiheitsstrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 205; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 78 Abs. 1 Nr. 10; ; StGB § 58 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 205; StGB § 78 Abs. 1 Nr. 10
    Verjährungsunterbrechung durch Einstellung nach § 205 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 148
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89

    Tatrichter - Anklage - Eröffnungsbeschluß - Betäubungsmittel - Verjährung

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 5 StR 374/03
    Der Eintritt der Verjährung führt hier nicht zur Einstellung des Verfahrens, sondern zum Freispruch, weil der rechtlich mit dem verjährten Vorwurf der Körperverletzung zusammentreffende schwerere Vorwurf des Raubes nicht nachweisbar war (vgl. BGHSt 36, 340, 341 m. w. N.).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "gerade vollstreckt" in Art. 54 SDÜ;

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 5 StR 374/03
    Diese Begründung übersieht, daß bei Anwendung von § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB die erbrachten Leistungen in der Regel angerechnet werden müssen (BGHSt 36, 378, 381; BGH NJW 2001, 692; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 58 Rdn. 6).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 5 StR 374/03
    Diese Begründung übersieht, daß bei Anwendung von § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB die erbrachten Leistungen in der Regel angerechnet werden müssen (BGHSt 36, 378, 381; BGH NJW 2001, 692; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 58 Rdn. 6).
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