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   BGH, 23.09.2009 - 2 StR 305/09   

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https://dejure.org/2009,5485
BGH, 23.09.2009 - 2 StR 305/09 (https://dejure.org/2009,5485)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2009 - 2 StR 305/09 (https://dejure.org/2009,5485)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2009 - 2 StR 305/09 (https://dejure.org/2009,5485)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erstrecken der Aufhebung eines Urteils wegen eines Rechtsfehlers bei der Anwendung des § 67 Abs. 2 S. 2 und 3 Strafgesetzbuch (StGB) auf einen nicht revidierenden Mitangeklagten gem. § 357 S. 1 Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    GVG § 132 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 64; ; StGB § 67; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 3; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 1; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 357; ; StPO § 357 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2 S. 2, 3; StPO § 357 S. 1
    Erstrecken der Aufhebung eines Urteils wegen eines Rechtsfehlers bei der Anwendung des § 67 Abs. 2 S. 2 und 3 Strafgesetzbuch ( StGB ) auf einen nicht revidierenden Mitangeklagten gem. § 357 S. 1 Strafprozessordnung ( StPO )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 32
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 339/09

    Bemessung des Vorwegvollzuges (keinerlei Spielraum des Tatrichters)

    Auszug aus BGH, 23.09.2009 - 2 StR 305/09
    Da dem Tatrichter insoweit ein Ermessen nicht eingeräumt ist (vgl. BGH, Beschl. v. 2. September 2009 - 5 StR 339/09) und die erforderliche Therapiedauer hier festgestellt ist, kann der Senat den Berechnungsfehler entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst korrigieren (BGH, Beschl. v. 15. November 2007 - 3 StR 390/07; v. 2. September 2009 - 5 StR 339/09).
  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 23.09.2009 - 2 StR 305/09
    Da dem Tatrichter insoweit ein Ermessen nicht eingeräumt ist (vgl. BGH, Beschl. v. 2. September 2009 - 5 StR 339/09) und die erforderliche Therapiedauer hier festgestellt ist, kann der Senat den Berechnungsfehler entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst korrigieren (BGH, Beschl. v. 15. November 2007 - 3 StR 390/07; v. 2. September 2009 - 5 StR 339/09).
  • BGH, 03.03.2008 - 5 StR 52/08

    Vorwegvollzug der Maßregel (Ausschluss der Strafaussetzung zum

    Auszug aus BGH, 23.09.2009 - 2 StR 305/09
    Für einen denkbaren "Ausnahmefall" (vgl. BGH, Beschl. v. 3. März 2008 - 5 StR 52/08) sind Anhaltspunkte nicht ersichtlich.
  • BGH, 24.11.2009 - 4 StR 422/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht;

    Das vom 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 23. September 2009 - 2 StR 305/09 gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG eingeleitete Anfrageverfahren zur Erstreckung im Fall eines Rechtsfehlers bei der Anwendung des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB n.F. bezieht sich ausdrücklich nur auf die Fälle, in denen sich, abweichend von der vorliegenden Fallgestaltung, die voraussichtliche Dauer der erforderlichen Unterbringung auch für den Nichtrevidenten aus den Urteilsgründen ergibt.
  • BGH, 23.06.2015 - 1 StR 243/15

    Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel (Dauer des Vollwegverzugs)

    Eine Revisionserstreckung auf den nichtrevidierenden Mitangeklagten nach § 357 StPO (zur vergleichbaren Rechtsfrage bei § 69 Abs. 1 StGB Senatsurteil vom 4. November 2014 - 1 StR 233/14) findet nicht statt, da sich die Dauer des Vorwegvollzuges nach der jeweils individuellen Therapiedauer richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 4 ARs 18/09; umfassend zur Problematik BGH, Beschlüsse vom 23. September 2009 - 2 StR 305/09, NStZ 2010, 32 und vom 16. Dezember 2009 - 2 StR 305/09, NStZ-RR 2010, 118 mwN).
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