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   BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09   

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https://dejure.org/2010,4191
BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09 (https://dejure.org/2010,4191)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2010 - IX ZR 242/09 (https://dejure.org/2010,4191)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2010 - IX ZR 242/09 (https://dejure.org/2010,4191)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 GesO, §§ 1 ff GesO, § 86 KO, § 66 InsO
    Gesamtvollstreckungsverfahren: Anspruch des neu bestellten Verwalters gegen den abberufenen Verwalter auf Erteilung einer Schlussrechnung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines neu bestellten Insolvenzverwalters gegen den abberufenen Verwalter auf Erteilung einer (Teil-)Schlussrechnung im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein direkter Anspruch des neuen Insolvenzverwalters auf Rechnungslegung gegen den alten Insolvenzverwalter, §§ 86 KO; 66 InsO; 15 Abs. 5 und 6, 18 Abs. 4 GesO

  • zvi-online.de

    GesO §§ 15, 18; KO § 86; InsO § 66
    Keine Pflicht des vorzeitig abberufenen Gesamtvollstreckungsverwalters zur Erteilung einer (Teil-)Schlussrechnung gegenüber seinem Nachfolger

  • rewis.io

    Gesamtvollstreckungsverfahren: Anspruch des neu bestellten Verwalters gegen den abberufenen Verwalter auf Erteilung einer Schlussrechnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesamtvollstreckungsverfahren: Anspruch des neu bestellten Verwalters gegen den abberufenen Verwalter auf Erteilung einer Schlussrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines neu bestellten Insolvenzverwalters gegen den abberufenen Verwalter auf Erteilung einer (Teil-)Schlussrechnung im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch des neuen Verwalters auf (Teil-) Schlussrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 8
  • ZIP 2010, 2259 (Ls.)
  • MDR 2010, 1491
  • WM 2010, 2274
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.04.2005 - IX ZB 76/04

    Erzwingung der Erstellung einer Teilschlussrechnung des entlassenen

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09
    Die Pflicht gilt und galt anerkanntermaßen auch für den vorzeitig abberufenen Verwalter (zu § 66 InsO: BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - IX ZB 76/04, ZIP 2005, 865, 866; vom 10. November 2005 - IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93; Jaeger/Eckardt, InsO, § 66 Rn. 9; MünchKomm-InsO/Nowak, 2. Aufl. § 66 Rn. 3; FK-InsO/Kind, 5. Aufl. § 66 Rn. 2; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. § 66 Rn. 24 f; HK-InsO/Eickmann, 5. Aufl. § 66 Rn. 16; zu § 86 KO: Kilger/Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl. § 86 KO Anm. 1a; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl. § 86 Rn. 2; Jaeger/Weber, KO, 8. Aufl. § 86 Rn. 1).

    Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann das Insolvenz- bzw. Konkursgericht gegen den Verwalter ein Zwangsgeld festsetzen (§ 58 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 84 Abs. 1 Satz 1 KO; BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - IX ZB 76/04, aaO; Jaeger/Eckardt, aaO Rn. 21; Uhlenbruck, aaO Rn. 25; Eickmann, aaO; Weber, aaO).

  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 102/94

    Rechte des Gläubigers nach Ablehnung der Berücksichtigung einer angemeldeten

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09
    Ob eine solche Pflicht des abberufenen Verwalters mit Aufsichtsmaßnahmen des Gesamtvollstreckungsgerichts durchsetzbar wäre, kann dahinstehen (die Gesamtvollstreckungsordnung sieht Zwangsmittel nicht vor; der Senat hat offen gelassen, ob die Regelungen der Insolvenz- und Konkursordnung insoweit entsprechend anwendbar sind, vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1995 - IX ZR 102/04, ZIP 1995, 932, 934).
  • BGH, 20.01.2000 - IX ZR 58/99

    Anfechtung der Rechtshandlungen von Gläubigern

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09
    Jedenfalls enthält weder die Konkurs- noch die Insolvenzordnung eine Regelung, die den Schluss rechtfertigte, der Gesetzgeber hätte im Falle einer gesetzlichen Regelung der Streitfrage in der Gesamtvollstreckungsordnung einen Anspruch des neuen Verwalters auf Rechnungslegung festgeschrieben, oder die es als unvereinbar mit allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen und übergeordneten Rechtsprinzipien erscheinen ließe, einen solchen Anspruch des neuen Verwalters zu verneinen (vgl. zu den Kriterien BGH, Urteil vom 20. Januar 2000 - IX ZR 58/99, BGHZ 143, 332, 334 ff; vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05, BGHZ 170, 187 Rn. 14 f und 19 f).
  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 102/04

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Regress gegen einen

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09
    Ob eine solche Pflicht des abberufenen Verwalters mit Aufsichtsmaßnahmen des Gesamtvollstreckungsgerichts durchsetzbar wäre, kann dahinstehen (die Gesamtvollstreckungsordnung sieht Zwangsmittel nicht vor; der Senat hat offen gelassen, ob die Regelungen der Insolvenz- und Konkursordnung insoweit entsprechend anwendbar sind, vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1995 - IX ZR 102/04, ZIP 1995, 932, 934).
  • BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft über den

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09
    d) Nach der Rechtsprechung des Senats kann im Geltungsbereich der Insolvenzordnung dem neuen Verwalter ein Anspruch gegen den vormaligen Verwalter auf Auskunft zustehen, wenn er auf bestimmte, das bisherige Verfahren betreffende Informationen angewiesen ist (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02, ZIP 2003, 326, 328).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09
    Jedenfalls enthält weder die Konkurs- noch die Insolvenzordnung eine Regelung, die den Schluss rechtfertigte, der Gesetzgeber hätte im Falle einer gesetzlichen Regelung der Streitfrage in der Gesamtvollstreckungsordnung einen Anspruch des neuen Verwalters auf Rechnungslegung festgeschrieben, oder die es als unvereinbar mit allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen und übergeordneten Rechtsprinzipien erscheinen ließe, einen solchen Anspruch des neuen Verwalters zu verneinen (vgl. zu den Kriterien BGH, Urteil vom 20. Januar 2000 - IX ZR 58/99, BGHZ 143, 332, 334 ff; vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05, BGHZ 170, 187 Rn. 14 f und 19 f).
  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes;

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09
    Die Pflicht gilt und galt anerkanntermaßen auch für den vorzeitig abberufenen Verwalter (zu § 66 InsO: BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - IX ZB 76/04, ZIP 2005, 865, 866; vom 10. November 2005 - IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93; Jaeger/Eckardt, InsO, § 66 Rn. 9; MünchKomm-InsO/Nowak, 2. Aufl. § 66 Rn. 3; FK-InsO/Kind, 5. Aufl. § 66 Rn. 2; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. § 66 Rn. 24 f; HK-InsO/Eickmann, 5. Aufl. § 66 Rn. 16; zu § 86 KO: Kilger/Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl. § 86 KO Anm. 1a; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl. § 86 Rn. 2; Jaeger/Weber, KO, 8. Aufl. § 86 Rn. 1).
  • BayObLG, 07.09.2022 - 102 VA 192/21

    Beschwerde gegen die Ablehnung des Insolvenzgerichts, eine vom Gläubiger

    § 66 Abs. 2 InsO begründet ebenso wenig wie § 58 InsO einen mittels eines Antrags nach § 23 EGGVG durchsetzbaren Anspruch des Gläubigers oder eines anderen Verfahrensbeteiligten dahingehend, dass das Gericht im Wege der Aufsicht eine Rechnungslegung des Verwalters durchsetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2010, IX ZR 242/09, NZI 2010, 984; Mock in Uhlenbruck, Insolvenzordnung, § 66 Rn. 77).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2018 - 11 U 96/15

    Verjährung der Haftung des Konkursverwalters für pflichtwidrige Masseverkürzung

    Es besteht zwar kein Anspruch eines neuen Verwalters gegen den früheren Verwalter auf umfassende Schlussrechnungslegung, da solche Verpflichtung des früheren Verwalters nur gegenüber dem Konkursgericht und Gläubigerversammlung besteht, die durch Zwangsgeld durchgesetzt werden kann (BGH, Urteil vom 23.9.2010 - IX ZR 242/09).
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