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   BGH, 23.09.2010 - VII ZB 23/09   

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https://dejure.org/2010,4535
BGH, 23.09.2010 - VII ZB 23/09 (https://dejure.org/2010,4535)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2010 - VII ZB 23/09 (https://dejure.org/2010,4535)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2010 - VII ZB 23/09 (https://dejure.org/2010,4535)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 850c Abs 1 S 2 ZPO
    Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen bei unterhaltspflichtigen Schuldnern: Reduzierung der gesetzlich genannten Pauschalbeträge auf den tatsächlich geleisteten Unterhaltsbetrag

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Reduzierung der in § 850c Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) genannten Pauschalbeträge auf den tatsächlich geleisteten Unterhaltsbetrag; Zurücktreten des mit der Einführung von Pauschalbeträgen verfolgten Zwecks hinter dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers

  • rewis.io

    Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen bei unterhaltspflichtigen Schuldnern: Reduzierung der gesetzlich genannten Pauschalbeträge auf den tatsächlich geleisteten Unterhaltsbetrag

  • rewis.io

    Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen bei unterhaltspflichtigen Schuldnern: Reduzierung der gesetzlich genannten Pauschalbeträge auf den tatsächlich geleisteten Unterhaltsbetrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850c Abs. 1 S. 2
    Reduzierung der in § 850c Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung ( ZPO ) genannten Pauschalbeträge auf den tatsächlich geleisteten Unterhaltsbetrag; Zurücktreten des mit der Einführung von Pauschalbeträgen verfolgten Zwecks hinter dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unbillige Inanspruchnahme von Freibeträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Herabsetzung pfändungsfreier Beträge

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)

    Keine Verminderung der unpfändbaren Beträge nach § 850c Abs. 1 ZPO wenn der Schuldner nur einen geringen Unterhalt zahlt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 8
  • MDR 2010, 1489
  • FamRZ 2010, 2071
  • WM 2010, 2231
  • Rpfleger 2011, 163
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.03.2007 - VII ZB 94/06

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bei der Berechnung des pfändungsfreien

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - VII ZB 23/09
    Eine Reduzierung der in § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO genannten Pauschalbeträge auf den tatsächlich geleisteten Unterhaltsbetrag kommt danach grundsätzlich auch dann nicht in Betracht, wenn der Schuldner seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt (BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 94/06, NJW-RR 2007, 938 m.w.N.).

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber im Interesse einer praktikablen Gestaltung der Zwangsvollstreckung bewusst davon abgesehen hat, die Zubilligung der unterhaltsbedingten Freibeträge von einzelfallbezogenen Feststellungen zur Höhe der Unterhaltsverpflichtung abhängig zu machen (BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 94/06, NJW-RR 2007, 938 Rn. 12).

  • LG Amberg, 12.08.2011 - 33 T 782/11

    Zwangsvollstreckung: Berücksichtigungsfähigkeit von unterhaltsberechtigten

    Durch Beschluss vom 23.09.2010, Az. VII ZB 23/09, wurde seitens des BGH nochmals klargestellt, dass es nach der Rechtsprechung des Senats für die Gewährung der gem. § 850 c Abs. 1 S. 2 ZPO vorgesehenen Freibeträge ohne Belang ist, ob die Unterhaltszahlungen, die der Schuldner auf Grund seiner gesetzlichen Verpflichtung erbringt, den jeweiligen Pauschbetrag erreichen oder übersteigen.
  • BGH, 19.09.2013 - IX ZB 82/11

    Berücksichtigung der Unterhaltspflichten des Schuldners bei der gemäß § 296 Abs.

    Die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfene Frage, ob bei der nach § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO anzustellenden wirtschaftlichen Vergleichsberechnung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - IX ZB 50/05, WM 2006, 1158 Rn. 12; vom 24. Juni 2010 - IX ZB 283/09, ZInsO 2010, 1456 Rn. 4; vom 20. Januar 2011 - IX ZB 8/10, VuR 2011, 309 Rn. 4 jeweils mwN) im Falle der Verletzung der Erwerbsobliegenheit durch den Schuldner die in § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO genannten Pauschalbeträge auf die Höhe des tatsächlich geleisteten Unterhalts (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 94/06, WM 2007, 1420 Rn. 11 ff; vom 23. September 2010 - VII ZB 23/09, WM 2010, 2231 Rn. 11) zu kürzen sind, stellt sich nicht.
  • LG München I, 03.02.2015 - 16 T 22926/14

    Nichtberücksichtigung der gesetzlichen Kindesunterhaltspflicht eines Schuldners

    Auf die Art der Unterhaltsleistung - mithin Naturalunterhalt oder Barunterhalt - und die Höhe der Unterhaltsleistung (vgl. hierzu BGH FamRZ 2010, 2071) kommt es hierbei nicht an.
  • AG Brake, 07.01.2013 - 6 M 1418/12

    Pfändung aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei Unterhaltsleistung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Inanspruchnahme der Freibeträge als unbillig erweist und deshalb die Verwirklichung des mit der Einführung von Pauschalbeträgen verfolgten Zwecks ausnahmsweise hinter dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers zurücktreten muss (BGH FamFR 2010, 536 f.).
  • AG Fürstenwalde, 14.06.2022 - 16 M 57/22
    Auf die Art der Unterhaltsleistung - mithin Naturalunterhalt oder Barunterhalt - und die Höhe der Unterhaltsleistung (vgl. hierzu BGH FamRZ 2010, 2071) kommt es hierbei nicht an.
  • LG Bielefeld, 25.03.2021 - 23 T 33/21
    Daher kommt eine Herabsetzung der pauschalierten Freibeträge auf den tatsächlich geleisteten Unterhalt auch dann nicht in Betracht, wenn der Schuldner seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt (BGH MDR 2007, 973; MDR 2010, 1489).
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