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   BGH, 23.09.2014 - XI ZR 215/13   

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https://dejure.org/2014,31953
BGH, 23.09.2014 - XI ZR 215/13 (https://dejure.org/2014,31953)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2014 - XI ZR 215/13 (https://dejure.org/2014,31953)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2014 - XI ZR 215/13 (https://dejure.org/2014,31953)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 BGB, § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, § 16 Abs 2 S 1 EStG
    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anrechnung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung der Beteiligung an einem Medienfonds; Übernahme eines negativen Kapitalkontos; Voraussetzungen für die Herausgabe steuerlicher Vorteile

  • IWW

    §§ 195, ... 199 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 141 ZPO, § 445 Abs. 1 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 141 Abs. 1 ZPO, § 531 Abs. 2 ZPO, § 287 Abs. 1 ZPO, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 16 EStG, § 16 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 EStG, § 287 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 445 Abs. 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung der Fondsbeteiligung

  • rewis.io

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anrechnung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung der Beteiligung an einem Medienfonds; Übernahme eines negativen Kapitalkontos; Voraussetzungen für die Herausgabe steuerlicher Vorteile

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung der Fondsbeteiligung

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung der Fondsbeteiligung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Haftung des Anlageberaters wegen verletzter Aufklärungspflichten - und ihre Verjährung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückvergütung für den Anlageberater - verletzte Aufklärungspflicht und Kausalität für die Anlageentscheidung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Haftung des Anlageberaters - und die ersparten Steuern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Es ist insbesondere nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, dem Tatrichter eine bestimmte Berechnungsmethode vorzuschreiben (st. Rspr., vgl. etwa Senatsurteil vom 17. Dezember 2019 - VI ZR 315/18, VersR 2020, 373 Rn. 12 mwN; speziell zur Vorteilsausgleichung vgl. auch BGH, Urteil vom 23. September 2014 - XI ZR 215/13, BKR 2015, 339 Rn. 39 mwN).
  • BGH, 21.06.2018 - IX ZR 129/17

    Beweisverfahren: Pflicht zur Vernehmung eines von der beweisbelasteten Partei

    Auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Partei Tatsachen, deren Vorliegen sie lediglich vermutet, als feststehend behaupten und unter Beweis stellen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - IV ZR 5/10, juris Rn. 16; Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 40; vom 23. September 2014 - XI ZR 215/13, BKR 2015, 339 Rn. 20), kommt es deswegen nicht an.
  • BGH, 15.03.2016 - XI ZR 122/14

    Verjährungsbeginn der Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Kenntnis bzw. grob

    Bei dieser Provision handelte es sich, wie der Senat auch für den hier in Rede stehenden Fonds V 2 bereits entschieden hat, um eine aufklärungspflichtige Rückvergütung (vgl. Senatsbeschluss vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 26 sowie Senatsurteile vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 18 und vom 23. September 2014 - XI ZR 215/13, BKR 2015, 339 Rn. 15).

    Es handelt sich hierbei nicht lediglich um eine Beweiserleichterung im Sinne eines Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung (Senatsurteile vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 28 f. mwN, vom 15. Juli 2014 - XI ZR 418/13, WM 2014, 1670 Rn. 26 und vom 23. September 2014 - XI ZR 215/13, BKR 2015, 339 Rn. 17).

    Die Beweislastumkehr greift bereits bei feststehender Aufklärungspflichtverletzung ein, ohne dass es darauf ankommt, ob der Anleger bei gehöriger Aufklärung vernünftigerweise nur eine Handlungsalternative gehabt hätte (Senatsurteile vom 8. Mai 2012, aaO, Rn. 30 ff. mwN, vom 15. Juli 2014, aaO, Rn. 26 und vom 23. September 2014, aaO, Rn. 17).

  • OLG Köln, 26.07.2019 - 20 U 185/18

    Falschberatung bei der Vermittlung von Rürup-Verträgen - Schadensersatz

    Dies gilt aber dann nicht, wenn - wie hier zu erwarten - die Ersatzleistung ihrerseits zu einer Besteuerung führen wird und dem Kläger die erzielten Steuervorteile deshalb nicht verbleiben (BGH, Urteil v. 23.09.2014, XI ZR 215/13 - zitiert nach juris).

    Feststellungen über die genaue Höhe der Auswirkung der Versteuerung der Schadensersatzleistung müssen in der Regel nicht getroffen werden, es sei denn, der Schädiger legt - was hier nicht der Fall ist - Umstände dar, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung Steuervorteile in einem derart hohem Umfang verbleiben, dass es unbillig wäre, ihm die Vorteile zu belassen (BGH, Urteil v. 23.09.2014, Az. XI ZR 215/13 - zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2014 - 16 U 227/13

    Anforderungen an die anleger- und objektgerechte Beratung im Rahmen eines

    Zu einer ordnungsgemäßen Aufklärung gehört nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die Mitteilung der Höhe der Rückvergütung (z.B. BGH Urteil vom 23.09.2014, XI ZR 215/13, Rz. 15 zitiert nach juris; BGH Urteil vom 08.04.2014, XI ZR 341/12, WM 2014, 1036 Rz. 17).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt die nach §§ 195, 199 BGB erforderliche Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen im Allgemeinen vor, wenn dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist (BGH Urteil vom 23.09.2014, XI ZR 215/13, Rz. 34 zitiert nach juris).

    Es kommt auch nicht darauf an, dass der Geschädigte die Rechtswidrigkeit des Geschehens, das Verschulden des Schädigers und den in Betracht kommenden Kausalverlauf richtig einschätzt (BGH Urteil vom 23.09.2014, XI ZR 215/13, Rz. 34 zitiert nach juris; BGH Urteil vom 26.02.2013, XI ZR 498/11, Rz. 27 zitiert nach juris m.w.N.).

    Auch insoweit genügt vielmehr die Kenntnis derjenigen tatsächlichen Umstände, aus denen sich die Aufklärungspflicht ergibt (BGH Urteil vom 23.09.2014, XI ZR 215/13, Rz. 34 zitiert nach juris; BGH Urteil vom 26.02.2013, XI ZR 498/11, Rz. 28 zitiert nach juris m.w.N.).

    Von diesem Umstand hat ein Anleger aber denknotwendig bereits dann positive Kenntnis, wenn er weiß, dass die ihn beratende Bank Provisionen für das von ihm getätigte Anlagegeschäft erhält, deren Höhe ihm die Bank nicht mitteilt (BGH Urteil vom 23.09.2014, XI ZR 215/13, Rz. 34 zitiert nach juris; BGH Urteil vom 26.02.2013, XI ZR 498/11, Rz. 29 zitiert nach juris).

    Die fehlende Kenntnis des Anlegers von der Höhe der Rückvergütung steht allenfalls in solchen Fällen dem Verjährungsbeginn entgegen, in denen die beratende Bank konkrete, jedoch fehlerhafte Angaben zur Höhe der Rückvergütung macht (BGH Urteil vom 23.09.2014, XI ZR 215/13, Rz. 34 zitiert nach juris; BGH Urteil vom 26.02.2013, XI ZR 498/11, Rz. 30 zitiert nach juris).

    Wenn ein Kapitalanleger mit der ihn beratenden Bank über die Erstattung des Agio verhandelt, bedeutet dies nicht, dass er zwangsläufig dies dahin verstehen muss, dass das Agio der Bank als Rückvergütung zufließt (vgl. BGH Urteil vom 23.09.2014, XI ZR 215/13, Rz. 36; an dieser Stelle ist von einer "Reduktion" des Agio die Rede. Aus dem Tatbestand ergibt sich jedoch, dass dem dortigen Kläger die Hälfte des Agio wie im vorliegenden Fall "erstattet" wurde.).

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines Darlehensvertrages bei Unwirksamkeit der

    Zweck der pauschalierenden Betrachtungsweise sei es, unter Außerachtlassung der vielfältigen Besonderheiten der konkreten Besteuerung einmalig und abschließend über den Ersatzanspruch zu entscheiden; damit einhergehende Unschärfen seien hinzunehmen (BGH, Urteil vom 23.09.2014 - XI ZR 215/13 - [...] Rn. 39).
  • OLG Stuttgart, 18.11.2021 - 7 U 244/21

    Private Kranken- und Pflegeversicherung: Verjährungsbeginn eines

    Vielmehr genügt aus Gründen der Rechtssicherheit und Billigkeit im Grundsatz die Kenntnis der den Ersatzanspruch begründenden tatsächlichen Umstände (vgl. dazu nur BGH, Urteile vom 21.02.2018 - IV ZR 385/16 Rn. 15 und vom 23.09.2014 - XI ZR 215/13 Rn. 34).
  • BFH, 17.03.2021 - IV R 20/18

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen

    Eine Anrechnung ersparter Steuern auf die Schadensersatzleistung unterbleibt jedoch nach der Rechtsprechung des BGH dann, wenn die Schadensersatzleistung ihrerseits zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt (BGH-Urteile in BGHZ 186, 205, Rz 36; vom 23.09.2014 - XI ZR 215/13, Rz 26).
  • OLG Stuttgart, 19.06.2018 - 6 U 92/15

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über die Höhe von

    Dies folgt daraus, dass die Bank den Anleger ungefragt auch und gerade über die Höhe der Rückvergütungen zu informieren hat (BGH, Urteil vom 23. September 2014 - XI ZR 215/13 -, Rn. 15, juris; Urteil vom 8. April 2014 - XI ZR 341/12 -, Rn. 17, juris; Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 498/11 -, Rn. 15, juris; Beschluss vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10 -, Rn. 27, juris; Urteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 56/05 -, Rn. 24, juris; Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10 -, Rn. 22, juris).

    Vielmehr durfte der Kläger davon ausgehen, durch die Beklagte im Jahr 2005 pflichtgemäß aufgeklärt worden zu sein (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. September 2014 - XI ZR 215/13 -, Rn. 34, 36, juris).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Schädiger Umstände darlegt, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung derart außergewöhnliche Steuervorteile verbleiben, dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen (BGH in st. Rspr., vgl. Urteil vom 23. September 2014 - XI ZR 215/13 -, Rn. 26, juris, m.w.N.).

    Damit hat die Beklagte ihrer Darlegungslast hinsichtlich eines außergewöhnlichen Steuervorteils nicht genügt (dazu BGH, Urteil vom 23. September 2014 - XI ZR 215/13 -, Rn. 26, 39, juris).

  • KG, 27.08.2015 - 2 U 57/09

    Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen die Initiatorin und

    Soweit die Schadensersatzleistung vom Anleger zu versteuern ist, ohne dass es bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise darauf ankommt, ob der Anleger die Schadensersatzleistung tatsächlich versteuert, sind danach die erzielten Steuervorteile nur dann anzurechnen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Anleger derart außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat, dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen (vgl. BGH, Urteile vom 23. September 2014 - XI ZR 215/13 - juris Rn. 26 ff. und vom 11. Februar 2014, aaO. Rn. 14 sowie vom 15. Juli 2010, aaO. Rn. 36, jew. mwN.).

    Im letztgenannten Sinn hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, eine Vorteilsanrechnung komme nur in Betracht, wenn der Schädiger Umstände darlege, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung derart außergewöhnlich hohe Steuervorteile verblieben, dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen (vgl. Urteile vom 23. September 2014, aaO. Rn. 26; vom 28. Januar 2014 - XI ZR 49/13 - juris Rn. 11; vom 15. Juli 2010 - III ZR 337/08 - juris Rn. 43, jew. mwN.).

    (3) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen anrechenbarer außergewöhnlicher Steuervorteile trägt nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung der Schädiger (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2014, aaO. Rn. 26).

  • OLG Stuttgart, 08.05.2018 - 6 U 92/15

    Pflichten des Anlageberaters beim Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Fonds

  • OLG Stuttgart, 21.04.2015 - 6 U 148/12

    Verbraucherdarlehensvertrag: Rückabwicklung nach Widerruf; Voraussetzungen eines

  • OLG Frankfurt, 07.09.2016 - 17 U 70/16

    Fehlerhafte Anlageberatung: Kausalität der fehlenden Aufklärung über

  • OLG Karlsruhe, 30.12.2014 - 9a U 12/14

    Bankenhaftung bei Kapitalablageberatung: Anleger- und anlagegerechte Beratung bei

  • OLG Brandenburg, 10.12.2014 - 7 U 154/13

    Anlageberatung: Anspruch auf Rückgängigmachung von Fondsbeteiligungen wegen

  • BFH, 17.03.2021 - IV R 24/18

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - 14 U 83/18

    Anspruch wegen unrichtiger Erstellung eines Testats in Anlageprospekten

  • OLG Stuttgart, 04.11.2021 - 7 U 204/21

    Private Kranken- und Pflegeversicherung: Verjährung eines

  • BFH, 17.03.2021 - IV R 23/18

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen

  • BFH, 17.03.2021 - IV R 22/18

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen

  • BFH, 17.03.2021 - IV R 21/18

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen

  • LG Hamburg, 26.02.2016 - 328 O 147/15

    Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung:

  • OLG München, 19.01.2017 - 23 U 2839/16

    Prospekthaftung eines Treuhandkommanditisten

  • OLG München, 28.04.2016 - 23 U 3422/15

    Rückabwicklung einer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft (Medienfonds)

  • OLG Frankfurt, 04.05.2016 - 1 U 37/13

    Haftung wegen Verschweigen von Rückvergütungen bei Fondsbeteiligung

  • OLG Hamm, 25.01.2022 - 13 U 130/21
  • OLG München, 24.03.2016 - 23 U 3422/15

    Haftung einer als Treuhandkommanditistin auftretenden Gesellschafter gegenüber

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - 6 U 139/16
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 251/13

    Fiktive Anlagezinsen als entgangener Gewinn: Erfüllungswirkung der Abführung der

  • LG Hamburg, 03.11.2017 - 302 O 39/17

    Rückabwicklung eines zu einem Fondsbeitritt geschlossenen Darlehensvertrags:

  • LG Köln, 25.08.2016 - 15 O 266/15
  • LG Siegen, 27.03.2015 - 2 O 231/13

    Darlehensvertrag, Verbraucherkredit, Widerruf, Widerrufsbelehrung, Verwirkung,

  • LG Hamburg, 18.12.2015 - 330 O 62/14

    Schadensersatzanspruch bei fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Verschweigen von

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - 14 U 84/18

    Schadensersatz wegen unrichtiger Erstellung eines in Anlagenprospekten

  • LG Hamburg, 17.04.2015 - 330 O 449/13

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: "Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens" bei

  • LG Hamburg, 27.10.2015 - 302 O 325/13

    Anlagefinanzierungsvertrag: Ansprüche aufgrund Widerrufs

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