Rechtsprechung
BGH, 23.09.2015 - 4 StR 301/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 1 StGB
Vergewaltigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage: Vorsatz bezüglich des Vorliegens einer schutzlosen Lage) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 154a Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 177 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 176 Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Beschränkung des Verfahrens auf die Vorwürfe des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und des sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Aufhebung der Einzelfreiheitsstrafen und der Gesamtstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschränkung des Verfahrens auf die Vorwürfe des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und des sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Aufhebung der Einzelfreiheitsstrafen und der Gesamtstrafe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.02.2013 - 4 StR 544/12
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Vorsatz bezüglich fehlender Einwilligung des …
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - 4 StR 301/15
Insbesondere ist nicht festgestellt, dass der Angeklagte das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen der Schutzlosigkeit seiner Opfer als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlungen erkannt und im Sinne eines bedingten Vorsatzes billigend in Kauf genommen hat, dass diese gerade wegen ihrer Schutzlosigkeit auf Widerstand verzichteten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2013 - 4 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 207, 208; vom 8. November 2011 - 4 StR 445/11, NStZ 2012, 268; Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368). - BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der …
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - 4 StR 301/15
Insbesondere ist nicht festgestellt, dass der Angeklagte das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen der Schutzlosigkeit seiner Opfer als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlungen erkannt und im Sinne eines bedingten Vorsatzes billigend in Kauf genommen hat, dass diese gerade wegen ihrer Schutzlosigkeit auf Widerstand verzichteten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2013 - 4 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 207, 208; vom 8. November 2011 - 4 StR 445/11, NStZ 2012, 268; Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368). - BGH, 08.11.2011 - 4 StR 445/11
Vergewaltigung (schutzlose Lage; Vorsatz)
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - 4 StR 301/15
Insbesondere ist nicht festgestellt, dass der Angeklagte das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen der Schutzlosigkeit seiner Opfer als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlungen erkannt und im Sinne eines bedingten Vorsatzes billigend in Kauf genommen hat, dass diese gerade wegen ihrer Schutzlosigkeit auf Widerstand verzichteten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2013 - 4 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 207, 208; vom 8. November 2011 - 4 StR 445/11, NStZ 2012, 268; Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368).