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   BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14   

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https://dejure.org/2015,29042
BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14 (https://dejure.org/2015,29042)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2015 - XII ZB 624/14 (https://dejure.org/2015,29042)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 (https://dejure.org/2015,29042)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 666 BGB, § 1896 Abs 3 BGB
    Voraussetzungen der Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis eines Vollmachtswiderrufs

  • IWW

    § 1896 Abs. 3 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 1 a BGB, § 666 BGB, Art. 103 Abs. 1 GG, § 26 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896 Abs. 3
    Bestellung eines Kontrollbetreuers; Widerruf einer Vorsorgevollmacht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung; Übertragung des Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht; Befürchtung einer künftigen Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis eines Vollmachtswiderrufs

  • rewis.io

    Voraussetzungen der Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis eines Vollmachtswiderrufs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 3
    Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung; Übertragung des Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht; Befürchtung einer künftigen Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsorgevollmacht - Kontrollbetreuung und Widerruf

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit einer Kontrollbetreuung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kontrollbetreuung muss erforderlich sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kontrollbetreuung muss erforderlich sein

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Die Kontrollbetreuung

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Vorsorgevollmacht und Kontrolle des Bevollmächtigten durch einen gerichtlich bestellten Kontrollbetreuer

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Vorsorgevollmacht und Kontrolle des Bevollmächtigten durch einen gerichtlich bestellten Kontrollbetreuer

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Vorsorgevollmacht und Kontrolle des Bevollmächtigten durch einen gerichtlich bestellten Kontrollbetreuer

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Vorsorgevollmacht und Kontrolle des Bevollmächtigten durch einen gerichtlich bestellten Kontrollbetreuer

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Vorsorgevollmacht und Kontrolle des Bevollmächtigten durch einen gerichtlich bestellten Kontrollbetreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3657
  • MDR 2015, 1423
  • FGPrax 2016, 25
  • FamRZ 2015, 2163
  • Rpfleger 2016, 24
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.07.2014 - XII ZB 142/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Einrichtung einer Kontrollbetreuung bei

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14
    Mit dieser so genannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und gegebenenfalls die Vollmacht zu widerrufen (Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 9).

    Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11 mwN).

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 12).

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14
    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder es aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheint, drohende Schäden auf diese Weise abzuwenden, ist die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf, der die ultima ratio darstellt, verhältnismäßig (Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff.).
  • BGH, 13.04.2011 - XII ZB 584/10

    Anordnung der Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14
    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 29 mwN; vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 13 und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16).
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 165/10

    Auswahl eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen: Umfang der

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14
    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 29 mwN; vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 13 und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16).
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14
    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 29 mwN; vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 13 und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16).
  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem

    Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 14 f. mwN).

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 16 mwN).

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder es aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheint, drohende Schäden auf diese Weise abzuwenden, ist die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf, der die ultima ratio darstellt, verhältnismäßig (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 498/15

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers trotz

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - FamRZ 2016, 117 Rn. 16; vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17 und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff. mwN).
  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 413/17

    Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Unredlichkeit des Kindes; Übertragung

    Mit dieser sogenannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und gegebenenfalls die Vollmacht zu widerrufen (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 14 mwN).

    Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 15 mwN).

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 08.01.2020 - XII ZB 368/19

    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung; Möglichkeit

    Mit dieser so genannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und gegebenenfalls die Vollmacht zu widerrufen (Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 23 und vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 14 mwN).

    Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 24 mwN und vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 15 mwN).

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder es aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheint, drohende Schäden auf diese Weise abzuwenden, ist die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf, der die ultima ratio darstellt, verhältnismäßig (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 381/15

    Betreuungssache: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass die vom Beschwerdegericht festgestellten Umstände im Zusammenhang mit einer testamentarischen Einsetzung der Bevollmächtigten durchaus den konkreten, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerten Verdacht begründen können, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - juris Rn. 15 und vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11 mwN).

    Ein solches Verhalten deutet darauf hin, dass sie nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Betroffenen handeln, so dass die Einrichtung einer Kontrollbetreuung geboten sein kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 16 und vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 305/16

    Betreuungssache: Aufhebung des Richtervorbehalts für die Bestellung eines

    Mit einer Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und gegebenenfalls die Vollmacht zu widerrufen (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 30 und vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15

    Betreuungssache: Voraussetzung für die Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - juris Rn. 17 und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 34 ff.).
  • BGH, 16.03.2016 - XII ZB 203/14

    Bestellung eine Verfahrenspflegers bei möglicher Anordnung einer Betreuung in

    Wie der Senat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, ist die Übertragung des Aufgabenkreises Widerruf der Vollmacht auf eine (Kontroll-)Betreuerin an besondere Voraussetzungen geknüpft, die insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragen (Senatsbeschlüsse vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 14 ff. und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff.).
  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17

    Feststellung des Tatrichters der "erheblichen Beeinträchtigung" der freien

    Soweit die Rechtsbeschwerde höhere rechtliche Hürden für die Errichtung einer Kontrollbetreuung behauptet, ist das unzutreffend und verkennt, dass es nicht (mehr) um eine Widerrufsermächtigung geht (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17).
  • LG Bonn, 16.03.2017 - 4 T 317/16

    Bestellung eines Betreuers zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber

    Mit dieser sog. Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht eine Kontrolle der Bevollmächtigten sichergestellt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, die Bevollmächtigte zu überwachen (BGH XII ZB 624/14).

    Ausreichend sind vielmehr konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Bevollmächtigte nicht (mehr) entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse der Vollmachtgeberin handelt (vgl. BGH XII ZB 125/15 Tz 11 f; XII ZB 624/14; BGH XII ZB 142/14 Tz 9 ff m.w.N.; BGH XII ZB 438/11; BGH XII ZB 537/10).

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 499/15

    Vorsorgevollmacht -und die Zweifel an ihrem Fortbestand

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.06.2021 - 13 T 5391/20

    Keine Kontrollbetreuung ohne Ausschluss der freien Willensbestimmung des

  • LG Düsseldorf, 21.12.2018 - 19 T 163/18
  • AG Erlangen, 01.07.2020 - 5 XVII 1093/19

    Eigentumswohnung, Beschwerdefrist, Pflichtteilsanspruch, unmittelbare

  • AG Dachau, 24.10.2019 - 405 XVII 321/19

    Zur Notwendigkeit einer erweiterten Kontrollbetreuung

  • AG Nürnberg, 10.05.2019 - 75 XVII 1442/18

    Bestellung einer Betreuerin trotz Vorsorgevollmacht

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