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   BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21   

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https://dejure.org/2021,47727
BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21 (https://dejure.org/2021,47727)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2021 - I ZB 20/21 (https://dejure.org/2021,47727)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2021 - I ZB 20/21 (https://dejure.org/2021,47727)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • rewis.io
  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu Besonderheiten der Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO gegen eine prozessunfähige natürliche Person, die mangels hinreichender Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht in der Lage ist, einen natürlichen Willen zur ...

  • rabüro.de

    Zur Zwangsvollstreckung gegen eine wegen Demenz prozessunfähige Person zwecks Erwirkung einer unvertretbaren Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888 Abs. 1 S. 1; BGB § 1896 Abs. 2 S. 2
    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung gemäß gegen eine prozessunfähige natürliche Person; Festetzung eines Zwangsgeldes gegen den Vollstreckungsschuldner

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Keine Zwangshaft gegen prozessunfähige Person!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die bedingte Anschlussrechtsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsbeschwerde - und ihre evtl. nur beschränkte Zulassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsvollstreckung wegen einer unvertretbaren Handlung - gegen eine prozessunfähige Person

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Berufungsurteil als Vollstreckungstitel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zwangsgeld- oder Zwangshaftfestsetzung zur Auskunftserteilung über Nachlassbestand? ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Black Friday: Teillöschung der Marke bestätigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 393
  • MDR 2022, 122
  • MDR 2022, 141
  • FamRZ 2022, 298
  • WM 2021, 2340
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 28.10.2022 - 3 U 109/22
    Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Landgericht u.a. ausgeführt, entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten bedürfe es keiner amtswegigen Feststellung ihres Geisteszustandes; die Beklagte werde aufgrund der bestehenden Vollmacht gemäß § 51 Abs. 3 ZPO durch ihre Bevollmächtigte vertreten; ein Vorsorgebevollmächtigter stehe nach der genannten Vorschrift einem gesetzlichen Vertreter gleich, wenn die Vorsorgevollmacht - wie hier - die gerichtliche Vertretung umfasse (BGH NJW-RR 2015, 836 Rn. 14); die Wirksamkeit der Bevollmächtigung stehe auch nicht im Streit; der Kläger habe sich vielmehr wie die Beklagte ausdrücklich auf die Wirksamkeit der Vollmacht berufen, mit Schriftsatz vom 16.02.2022 lediglich bestritten, dass die Bevollmächtigte als gesetzliche Betreuerin der Beklagten bestellt sei; der Kläger sei gemäß § 2314 Abs. 1 BGB auch nach privatschriftlicher Auskunft berechtigt, die Vorlage eines notariellen Verzeichnisses zu verlangen, ohne dass hierfür besondere Voraussetzungen vorliegen müssten; da die Auskunft nicht nur die Konten des Erblassers erfasse, stehe der Umstand, dass der Kläger insoweit zugriffsberechtigt gewesen sein soll, der Auskunftserteilung nicht entgegen; der Beklagten sei die Auskunftserteilung - trotz ihrer Demenzerkrankung - auch möglich, da ihre Bevollmächtigte die Auskunft für sie erteilen könne; sofern der Schuldner geschäftsunfähig sei und die Auskunft nicht selbst erteilen könne, habe dies grundsätzlich sein gesetzlicher Vertreter bzw. der insoweit Bevollmächtigte zu übernehmen (vgl. BGH Beschluss vom 23.09.2021 - I ZB 20/21, NJW 2022, 393 Rn. 24 - 77, beck online); zwar sei der Bevollmächtigte nicht verpflichtet, die geschuldete Auskunft zu erteilen; für den Fall, dass er trotz Festsetzung von Zwangsgeldern gegen den Schuldner die geschuldete Auskunft nicht erteile, würden dann aber die Voraussetzungen für die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers vorliegen, der sodann verpflichtet wäre, die Auskunft zu erteilen (vgl. BGH aaO).

    Gemäß § 51 Abs. 3 ZPO steht ein Vorsorgebevollmächtigter daher einem gesetzlichen Vertreter des Betroffenen gleich, wenn die Vorsorgevollmacht die gerichtliche Vertretung umfasst, und wird die fehlende Prozessfähigkeit im Wege der gesetzlichen Vertretung durch den Vorsorgebevollmächtigten ersetzt (vgl. BGH NJW-RR 2015, 836 Rn. 14; BGH NJW 2022, 393 Rz. 25).

    Im Fall einer juristischen Person ist das Zwangsgeld ebenfalls gegen diese selbst zu verhängen; die Verhängung von Zwangshaft kommt mangels Handlungsfähigkeit der juristischen Person allerdings stets ausschließlich gegen ihre Organe in Betracht (vgl. BGH NJW 2022, 393 Rn. 76; BayObLG …

  • OLG München, 10.11.2022 - 33 W 775/22

    Notarielles Nachlassverzeichnis, Sofortige Beschwerde, Zwangsgeld, Schuldner,

    aa) Grundsätzlich ist eine Vollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil nur möglich, wenn die Berufung dagegen in vollem Umfang zurückgewiesen wurde (st. Rechtsprechung, zuletzt BGH, Beschluss vom 23.09.2021 - I ZB 20/21, NJW 2022, 393 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 27.10.2022 - 8 C 22.334

    Beschwerde

    Es ist Sache des Schuldners darzulegen, dass und aus welchen Gründen ihm die Vornahme der titulierten Handlung unmöglich ist (vgl. BGH, B.v. 23.9.2021 - I ZB 20/21 - NJW 2022, 393 = juris Rn. 58 m.w.N.; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 43. Aufl. 2022, § 888 Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2022 - 3 U 109/22
    Dies und nichts anderes ergibt sich auch aus der in der anwaltlichen Stellungnahme zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 23.09.2021 - I ZB 20/21-, NJW 2022, 393), die eine Prüfung der Prozessfähigkeit des Vollstreckungsschuldners entsprechend allgemeiner Rechtsauffassung auch im Vollstreckungsverfahren noch für zulässig erklärt.
  • VG Düsseldorf, 16.05.2022 - 15 K 7677/20

    Prüfung Rücktritt Attest ärztlich Wissenserklärung Unterschrift

    vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2021 - I ZB 20/21 -, juris, Rdnr. 60 (zur Auskunft nach BGB); BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 -, juris, Rdnr. 14 f. (zum Geständnis als Wissenserklärung).
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