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   BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52   

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BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52 (https://dejure.org/1953,600)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1953 - V ZR 38/52 (https://dejure.org/1953,600)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1953 - V ZR 38/52 (https://dejure.org/1953,600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 265
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52
    BGHZ 10, 171 betrifft den Sonderfall, dass das Gebäude während der Besitzzeit des Anspruchsberechtigten nicht vollendet worden ist.

    Ihr hat sich auch der erkennende Senat angeschlossen (BGHZ 10, 171 [175] während das Urteil des Senats vom 28. November 1952 - V ZR 26/52 - Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk BGB § 95 Nr. 2, einen Fall betrifft, in dem der Pächter sein Recht von einem Nießbraucher ableitete, mithin § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB zutraf).

    Der Senat ist schon in BGHZ 10, 171 der Auffassung entgegengetreten, dass die Errichtung eines Gebäudes auf einem unbebauten Grundstück in jedem Falle als "Verwendung" auf dieses Grundstück angesehen werde.

    Denn der Anspruch aus § 951 BGB geht nicht auf Ersatz des Wertes einer Vielzahl der einzelnen zur Errichtung des Gebäudes erbrachten wirtschaftlichen Leistungen, sondern auf Ersatz des Wertes, den das Gebäude als wirtschaftliche Einheit für den Bereicherten hat (vgl. auch Urteil des Senats vom 10. Juli 1953 - V ZR 22/52 - = BGHZ 10, 171 [179]).

    Der teils aus § 951 BGB, teils aus § 812 BGB unmittelbar für die Klägerin begründete Anspruch kann ungeachtet der verschiedenen Rechtsgründe seiner Entstehung mit RGZ 130, 310 als einheitlicher Anspruch behandelt werden, wie dies der Senat in BGHZ 10, 171 [179/180] getan hat.

    Die hierdurch zwischen der Klägerin und dem Erblasser der Beklagten herbeigeführte Vermögensverschiebung fand dabei ihre Grenze in dem Verkehrswert des Bootshauses im Zeitpunkt seiner Fertigstellung (RGZ 130, 313; BGHZ 10, 171 [180]).

    Der Auffassung, dass in der Errichtung eines Gebäudes auf einem unbebauten Grundstück stets eine "Verwendung" liege, ist, wie schon oben zur Revision ausgeführt, vom Senat bereits entgegengetreten worden (vgl. BGHZ 10, 171).

    Wie unter A, II, 6 bereits ausgeführt, besteht die Bereicherung des Grundstückseigentümers im Falle des § 946 BGB nicht in dem Betrag der aufgewandten Baukosten, sondern in dem Mehrwert, um den der Verkehrswert des unbebauten Grundstückes durch das errichtete Gebäude erhöht worden ist (BGHZ 10, 171 [180]).

  • RG, 13.10.1930 - IV 688/29

    1. Wem steht der Anspruch auf Vergütung aus § 951 BGB. zu, wenn der Eigentümer

    Auszug aus BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52
    An der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 130, 310) wird festgehalten, dass derjenige, der auf fremdem Grundstück ein Gebäude errichtet, mit der Vollendung des Bauwerks einen Anspruch auf Vergütung erlangt.

    Als massgebend ist dabei mit dem Reichsgericht die Vollendung des Bauwerks anzusehen (Urteile vom 24. März 1923 - V 272/22 - = Nr. 10 zu BGB § 951 des Amtlichen Nachschlagewerks = Gruch 67, 316 und vom 13. Oktober 1930 - IV 688/29 = RGZ 130, 310).

    Der teils aus § 951 BGB, teils aus § 812 BGB unmittelbar für die Klägerin begründete Anspruch kann ungeachtet der verschiedenen Rechtsgründe seiner Entstehung mit RGZ 130, 310 als einheitlicher Anspruch behandelt werden, wie dies der Senat in BGHZ 10, 171 [179/180] getan hat.

    Der so ermittelte Bereicherungswert wäre sodann für die Reichsmarkwährung umzuwerten, nicht aufzuwerten gewesen (vgl. RGZ 114, 342; 118, 185; 120, 80; 130, 310 [313]).

  • RG, 13.01.1937 - V 201/36

    1. Ist eine nur zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügte Maschine

    Auszug aus BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52
    Diese Auffassung entspricht der langjährigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. BGB RGRK, 10. Aufl. § 95 Anm. 2 und insbes RGZ 55, 281 [284]; 87, 43 [51]; 153, 231 [235]).

    Indessen darf nicht übersehen werden, dass auch die Entscheidung der hier behandelten Frage von den Umständen des Einzelfalles abhängt und dass "das vielgestaltige wirtschaftliche Leben kaum mit tatsächlichen Vermutungen oder allgemeinen Regeln zu meistern ist" (vgl. RGZ 153, 231 [235]).

    Sie ist aber nur dann rechtlich ausschlaggebend, wenn sie mit dem nach aussen hin in die Erscheinung tretenden Sachverhalt vereinbar ist (vgl. BGB RGRK, 10. Aufl., § 95 Anm. 2 und insbesondere RGZ 153, 231 [236]; 158, 362 [376]).

  • BGH, 27.02.1952 - II ZR 191/51

    Mietwohnung. Beseitigung von Kriegsschäden

    Auszug aus BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52
    begründeten für die Klägerin einen unmittelbaren Anspruch aus §§ 812 ff BGB (vgl. die Unterscheidung der einzelnen Ansprüche in BGHZ 5, 197; 10, 170).

    Die gleiche Auffassung vertritt auch der II. Zivilsenat (BGHZ 5, 197 [201]).

  • RG, 29.04.1919 - III 433/18

    Verjährung eines Anspruchs des Pächters auf die Übertaxe des Pachtinventars

    Auszug aus BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52
    Im übrigen würde besonders zu prüfen sein, ob sie die Anschlußrevision hier mit Erfolg auf die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts beziehen könnte, dass die unter § 558 BGB fallenden Ansprüche auch dann der kurzen Verjährung unterliegen, wenn sie nicht dem Miet- oder Pachtvertrag entwachsen sind, sondern unmittelbar auf Gesetz oder auf einem anderen Tatbestand, wie z.B. auf dem einer unerlaubten Handlung beruhen (vgl. RGZ 62, 329; 66, 363; 75, 116; 87, 281; 95, 302; 142, 258).

    Erst später hat es diesen Grundsatz auch auf die Ansprüche des Mieters ausgedehnt, wobei es lediglich auf die bezüglich des Vermieters ergangene Rechtsprechung Bezug genommen, die ausdehnende Anwendung aber nicht näher begründet hat (vgl. RGZ 95, 302).

  • RG, 14.11.1938 - V 37/38

    1. Über die Grenzen der Revisibilität reichsrechtlicher Vorschriften, die im

    Auszug aus BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52
    Sie ist aber nur dann rechtlich ausschlaggebend, wenn sie mit dem nach aussen hin in die Erscheinung tretenden Sachverhalt vereinbar ist (vgl. BGB RGRK, 10. Aufl., § 95 Anm. 2 und insbesondere RGZ 153, 231 [236]; 158, 362 [376]).

    In Anbetracht der klaren Durchführung dieses Rechtsgedankens ist es auch unerheblich, dass die eine angeführte Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 158, 362) einen Fall betrifft, in dem nicht ein Pächter, sondern ein Eigentümer selbst die Einfügung in ein Gebäude vorgenommen hatte.

  • RG, 26.01.1906 - III 258/05

    Ergreift die in § 558 B.G.B. bestimmte sechsmonatige Verjährung der

    Auszug aus BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52
    Im übrigen würde besonders zu prüfen sein, ob sie die Anschlußrevision hier mit Erfolg auf die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts beziehen könnte, dass die unter § 558 BGB fallenden Ansprüche auch dann der kurzen Verjährung unterliegen, wenn sie nicht dem Miet- oder Pachtvertrag entwachsen sind, sondern unmittelbar auf Gesetz oder auf einem anderen Tatbestand, wie z.B. auf dem einer unerlaubten Handlung beruhen (vgl. RGZ 62, 329; 66, 363; 75, 116; 87, 281; 95, 302; 142, 258).

    Dieses hat die ausdehnende Anwendung der kurzen Verjährung des § 558 BGB zunächst für die Ansprüche des Vermieters ausgesprochen und sich dabei mit auf die allgemeine Fassung des Gesetzes gerade hinsichtlich dieser Ansprüche gestützt (vgl. RGZ 62, 329; 66, 363; 75, 116).

  • RG, 10.01.1911 - III 627/09

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters.

    Auszug aus BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52
    Im übrigen würde besonders zu prüfen sein, ob sie die Anschlußrevision hier mit Erfolg auf die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts beziehen könnte, dass die unter § 558 BGB fallenden Ansprüche auch dann der kurzen Verjährung unterliegen, wenn sie nicht dem Miet- oder Pachtvertrag entwachsen sind, sondern unmittelbar auf Gesetz oder auf einem anderen Tatbestand, wie z.B. auf dem einer unerlaubten Handlung beruhen (vgl. RGZ 62, 329; 66, 363; 75, 116; 87, 281; 95, 302; 142, 258).

    Dieses hat die ausdehnende Anwendung der kurzen Verjährung des § 558 BGB zunächst für die Ansprüche des Vermieters ausgesprochen und sich dabei mit auf die allgemeine Fassung des Gesetzes gerade hinsichtlich dieser Ansprüche gestützt (vgl. RGZ 62, 329; 66, 363; 75, 116).

  • RG, 08.10.1907 - III 86/07

    Verjährung der Ersatzansprüche der Vermieter u. Verleiher

    Auszug aus BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52
    Im übrigen würde besonders zu prüfen sein, ob sie die Anschlußrevision hier mit Erfolg auf die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts beziehen könnte, dass die unter § 558 BGB fallenden Ansprüche auch dann der kurzen Verjährung unterliegen, wenn sie nicht dem Miet- oder Pachtvertrag entwachsen sind, sondern unmittelbar auf Gesetz oder auf einem anderen Tatbestand, wie z.B. auf dem einer unerlaubten Handlung beruhen (vgl. RGZ 62, 329; 66, 363; 75, 116; 87, 281; 95, 302; 142, 258).

    Dieses hat die ausdehnende Anwendung der kurzen Verjährung des § 558 BGB zunächst für die Ansprüche des Vermieters ausgesprochen und sich dabei mit auf die allgemeine Fassung des Gesetzes gerade hinsichtlich dieser Ansprüche gestützt (vgl. RGZ 62, 329; 66, 363; 75, 116).

  • BGH, 27.02.1953 - V ZR 141/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52
    Die Ungewissheit bis zur Entscheidung über seine Ausübung schafft kein schwebendes Rechtsverhältnis als solches und hindert die Begründung des Anspruchs aus § 951 BGB nicht (vgl. BGHZ 7, 252 [258]; siehe auch Urteil des Senats vom 27. Februar 1953 - V ZR 141/51).

    Der Senat hat zu den zu dieser Frage vorgebrachten Ansichten auch unter Berücksichtigung der Ausführungen von lange (NJW 1951, 685) bereits im Urteil vom 3. Oktober 1952 (BGHZ 7, 252) ausführlich Stellung genommen und entschieden, dass der Anspruch aus § 951 BGB der Umstellung im Verhältnis 10 : 1 unterliegt, wenn der ihm zu Grunde liegende Rechtsverlust vor der Währungsreform des Jahres 1948 eingetreten ist (vgl. auch Urteil vom 27. Februar 1953 - V ZR 141/51).

  • BGH, 03.10.1952 - V ZR 147/51

    Einbau von Sachen. Umstellung

  • BGH, 14.06.1952 - II ZR 280/51

    Rücktritt nach § 20 UmstG

  • BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50

    Persönliche Haftung aus Amtspflichtverletzung

  • RG, 11.10.1927 - II 50/27

    Bereicherungsanspruch

  • RG, 09.11.1915 - III 236/15

    Replik der Arglist gegen die Verjährungseinrede

  • RG, 04.10.1926 - IV 195/26

    In welcher Weise ist bei Bereicherungsansprüchen der Geldentwertung Rechnung zu

  • BGH, 01.03.1951 - III ZR 205/50

    Rechtsmittel

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 30.09.1948 - II ZS 11/48
  • RG, 18.10.1930 - IX 189/30

    Ist für den auf § 49 des preußischen Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 23.03.1950 - I ZS 64/49
  • RG, 20.11.1933 - IV 255/33

    1. Zum Begriff des "Zurückerhaltens" in § 558 Abs. 2 BGB. 2. Kommt es für die in

  • RG, 19.09.1903 - V 106/03

    66. Zubehör.

  • RG, 02.06.1915 - V 19/15

    Elektrizitätswerk. Bestandteil. Zubehör.

  • BGH, 31.10.1952 - V ZR 36/51

    Behelfsheim auf fremdem Grundstück

  • BGH, 28.11.1952 - V ZR 26/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 105/61

    Hochhaus-Grenzüberbau - §§ 994 ff BGB, Ausschlußwirkung der Vorschriften des

    Diese Auslegung des Verwendungsbegriffs, die im Schrifttum gelegentlich Ablehnung erfahren hat (Breetzke, NJW 1954, 171; Siebert/Mühl, BGB 9. Aufl. § 994 Anm. 2, unter Bezugnahme auf OLG Breslau HRR 1939 Nr. 1101), ist vom Senat in späteren Entscheidungen aufrechterhalten worden (Urteile v. 23. Oktober 1953, V ZR 38/52, LM BGB § 946 Nr. 6 = NJW 1954, 265, und v. 17. September 1954, V ZR 35/54, LM BGB § 1004 Nr. 14; vgl. ferner Urt. v. 7. Februar 1962, V ZR 194/60, S. 10).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2016 - 25 U 53/15

    Zum Werkunternehmerpfand- und Zurückbehaltungsrecht wegen werkvertraglichem

    Zwischen der Geltendmachung des Verwendungsersatzanspruchs und der Ausübung des Wegnahmerechts kann der Besitzer wählen (MünchKomm-BGB/Baldus Rdn. 8); es handelt sich um einen Fall der elektiven Konkurrenz oder der Ersetzungsbefugnis des Gläubigers, beide Rechte schließen sich also gegenseitig aus (Staudinger/Gursky Rdn. 2; vgl. auch BGH NJW 1954, 265 am Ende).
  • BGH, 21.12.1956 - V ZR 110/56

    Unzulässiges Bauwerk auf Pachtland

    Einen ändern Standpunkt hat der Senat, entgegen der Meinung der Revision in seiner Entscheidung V ZR 38/52 vom 23. Oktober 1953 (NJW 1954, 265 [BGH 23.10.1953 - V ZR 38/52]) nicht vertreten.

    Mit dieser Rechtsanwendung befindet sich das Oberlandesgericht in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Senats BGHZ 10, 171, 176 [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52] = NJW 1953, 1656; NJW 1954, 265 [BGH 23.10.1953 - V ZR 38/52] und Lind-Möhr zu § 1004 Nr. 14 (dagegen Breetzke NJW 1954, 171 [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52]).

  • BGH, 26.03.1954 - V ZR 151/52

    Rechtsmittel

    Die umstellungsrechtliche Behandlung des Anspruchs aus § 951 BGB durch das Berufungsgericht entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 7, 252 sowie Urteile vom 27. Februar 1953 - V ZR 141/51 - und vom 23. Oktober 1953 - V ZR 38/52, S 25/26 der Entscheidungsgründe, insoweit in NJW 1954, 265 nicht abgedruckt).

    sich nicht in einem sachenrechtlichen Rechtsverlust ausgewirkt haben (vgl. BGHZ 6, 227 und Urteil des Senats vom 23. Oktober 1953 a.a.O.).

    Zuzustimmen ist auch der Meinung des Berufungsgerichts, dieser Anspruch sei mit der Vollendung des Bauwerks und nicht etwa mit dem Tode der Erblasserin oder gar erst mit der Besitzaufgabe des Grundstücks durch den Kläger entstanden (vgl. RGZ 130, 310 und Urteil des Senats vom 23. Oktober 1953 in NJW 1954, 265 [266], wo zugleich auch ausgeführt ist, daß BGHZ 10, 171 [179] einen Sonderfall betrifft, in dem der Bau unvollendet liegen geblieben und erst durch die Räumung des Grundstücks seitens des Mieters klargestellt worden war, daß er den Weiterbau endgültig aufgegeben hatte).

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats bestimmt sich der Anspruch aus § 951 BGB und der sonstige Bereicherungsanspruch aus § § 812 ff BGB in den Fällen des Baues auf fremdem Grund und Boden nicht nach den aufgewandten oder angemessenen Baukosten, sondern nach dem geschaffenen Wert des Baues, der sich in erster Linie in seinem Verkehrswert auswirkt (BGHZ 10, 171 [180] und NJW 1954, 265 [266]).

  • BGH, 21.12.1956 - V ZR 245/55

    Holzhaus - § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, spätere Änderung der Zweckbestimmung,

    59, 19; 63, 416 [421]; 87, 43 [51]; 153, 231 [236]; OGHZ 1, 168 [170]; OLG Hamburg MDR 1951, 736 [OLG Hamburg 23.08.1951 - 6 U 65/51]; BGB RGRK 10. Aufl. § 95 Anm. 2; Palandt-Danckelmann 15. Aufl. § 95 BGB Anm. 2; Staudinger-Coing 11. Aufl. § 95 BGB Anm. 3 Randziffer 7 a, Seite 461), der sich auch der Senat in mehreren Entscheidungen angeschlossen hat (BGHZ 8, 1 [BGH 31.10.1952 - V ZR 36/51] [7 f]; 10, 171 [175 f]; ferner Urteile vom 23. Oktober 1953 - V ZR 38/52 - S. 11, und vom 16. Mai 1956 - V ZR 146/54 - S. 7, Lind-Möhr Nr. 7 PreisstopVO).
  • BGH, 13.06.1956 - V ZR 153/54

    Rechtsmittel

    Wie der Senat im Urteil vom 23. Oktober 1953 - V ZR 38/52 (insoweit in NJW 1954, 265 [BGH 23.10.1953 - V ZR 38/52] nicht mit abgedruckt) ausgeführt habe, sei an der grundsätzlichen Einstellung des Reichsgerichts festzuhalten, nach der die subjektive Seite der Absicht des Verbindenden allein nicht entscheidend sein könne und es im Gegenteil auch auf die objektive Seite der tatsächlichen Verhältnisse ankomme.

    Der Senat hat schon in dem von der Revision angeführten Urteil vom 23. Oktober 1953 - V ZR 38/52 - (S. 12, in NJW 1954, 265 [BGH 23.10.1953 - V ZR 38/52] nicht mit abgedruckt) auf die Ansicht des Reichsgerichts hingewiesen, daß das vielgestaltige wirtschaftliche Leben kaum mit tatsächlichen Vermutungen oder allgemeinen Regeln zu meistern sei (RGZ 153, 231 [236]).

  • BGH, 12.04.1961 - VIII ZR 152/60

    Bewertung eines Grundstücks

    In einem solchen Falle entsteht der Anspruch auf Vergütung aber erst in dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte den Weiteraufbau endgültig aufgibt (BGHZ 10, 171, 179, 180 = NJW 1953, 1466; Urt. v. 23. Oktober 1953 - V ZR 38/52 - NJW 1954, 265; BGB RGRK 11. Aufl. § 951 Anm. 14).
  • BGH, 13.05.1955 - V ZR 36/54

    Bewertung eines Grundstücks

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  • BGH, 11.11.1954 - IV ZR 64/54

    Rechtsmittel

    Gegen diese erlangte der Gemeinschuldner dafür einen Ersatzanspruch, von dem allerdings fraglich ist, ob er vor der Beendigung des Pachtverhältnisses mit der Kirchengemeinde überhaupt zur Entstehung kam; jedenfalls sollte er erst nach Ablauf des Pachtverhältnisses fällig sein (§ 951 BGB und § 6 des zwischen der Kirchengemeinde und dem Gemeinschuldner abgeschlossenen Vertrages vom 21. Oktober 1947, dessen Gültigkeit im übrigen hier dahinstehen kann; vgl. über den Zeitpunkt der Entstehung eines solchen Anspruchs BGH NJW 1954, 265 [BGH 23.10.1953 - V ZR 38/52] [266]).
  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 7/53

    Rechtsmittel

    Der Senat hat sich dieser Auffassung angeschlossen (BGHZ 8, 1 und Urteil vom 23. Oktober 1953 - V ZR 38/52 - unter II 2 S 11 der Entscheidungsgründe, insoweit in NJW 1954, 265 nicht mit abgedruckt).

    Dieses Vorgehen des angefochtenen Urteils stellt allerdings einen Verstoß gegen die vom Reichsgericht aufgestellten Grundsätze über die Ermittlung der tatsächlichen Einstellung des Erbauers z.Zt. des Baues dar (vgl. RGZ 153, 231 [237]; 158, 362 [376]), die auch der Bundesgerichtshof zu den seinen gemacht hat (vgl. Urteil des Senats vom 23. Oktober 1953 - V ZR 38/52 unter II 2 S 11/12 der Entscheidungsgründe, insoweit in NJW 1954, 265 nicht mit abgedruckt).

  • BGH, 11.07.1956 - V ZR 29/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.07.1967 - VII ZR 128/65

    Entschädigung für Aufbauten auf einem Grundstück - Auslegung eines Mietvertrages

  • BGH, 21.12.1965 - V ZR 108/63

    Revision in Sachen Aufrechnung eines Nebenintervienten mit einer ihm fremden

  • BGH, 19.03.1965 - V ZR 268/62

    Eintritt des Erwerbers eines Grundstücks in die sich während der Dauer seines

  • BGH, 04.10.1967 - VIII ZR 105/66

    Vereinbarung der schriftlichen Niederlegung eines Vertrages - Voraussetzungen des

  • BGH, 16.05.1956 - V ZR 146/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 177/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.11.1960 - V ZR 13/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.11.1965 - V ZR 89/63

    Fortdauer der Haftung im Hinblick auf die Veräußerung von Erbteilen - Erfordernis

  • BGH, 26.02.1957 - VIII ZR 277/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.01.1959 - V ZR 112/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.09.1954 - V ZR 44/53

    Rechtsmittel

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