Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1956 - I ZR 76/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,515
BGH, 23.10.1956 - I ZR 76/54 (https://dejure.org/1956,515)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1956 - I ZR 76/54 (https://dejure.org/1956,515)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1956 - I ZR 76/54 (https://dejure.org/1956,515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 182 (Ls.)
  • GRUR 1957, 128
  • DB 1957, 65
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Karlsruhe, 04.03.2013 - 6 U 16/13
    Wegen der Mehrdeutigkeit der Angaben muss der Beklagte zu 2 die verschiedenen Bedeutungen gegen sich gelten lassen (BGH, GRUR 1957, 128, 130 - Steinhäger; GRUR 1960, 567, 569 - Kunstglas; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 5 Rn. 2.112).
  • BGH, 21.02.1991 - I ZR 106/89

    Königl.-Bayerische Weisse - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Dies schließt jedoch die Möglichkeit einer Irreführung nicht aus; denn wer mit mißverständlichen oder mehrdeutigen Angaben wirbt, muß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig auch die ihm ungünstigen Verständnismöglichkeiten gegen sich gelten lassen, d.h. auch solche, die die Angabe im Verkehr als unrichtig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.1956 - I ZR 76/54, GRUR 1957, 128, 130 - Steinhäger; BGH, Urt. v. 28.6.1960 - I ZR 13/59, GRUR 1960, 567, 569 - Kunstglas; BGH, Urt. v. 3.5.1963 - Ib ZR 93/61, GRUR 1963, 539, 541 - echt skai; BGH, Urt. v. 18.2.1982 - I ZR 23/80, GRUR 1982, 563, 564 = WRP 1982, 459 - Betonklinker).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZR 160/86

    Dresdner Stollen; Umfang einer ursprünglichen geographischen Herkunfsbezeichnung

    Die Rückentwicklung zur geographischen Herkunftsbezeichnung kann regelmäßig erst dann als abgeschlossen angesehen werden, wenn der überwiegende Teil der in Betracht kommenden Kreise die Bezeichnung (wieder) als Herkunftsangabe auffaßt (BGH, Urt.v. 23.10.1956 - I ZR 76/54, GRUR 1957, 128, 131 - Steinhäger unter Hinweis auf RGZ 137, 282, 292 - Steinhäger; BGH, Urt.v. 9.12.1964 - Ib ZR 29/63, GRUR 1965, 317, 318f = WRP 1965, 152 - Kölnisch Wasser; BGH, Urt.v. 6.6.1980 - I ZR 97/78, GRUR 1981, 71, 73 = WRP 1981, 18 - Lübecker Marzipan; BGH, Urt.v. 18.12.1985 - I ZR 216/83, GRUR 1986, 469, 470 = WRP 1986, 322 - Stangenglas II).
  • BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68

    Melitta-Kaffee

    Er wird, da er Werbeankündigungen weder genau, vollständig und kritisch zu würdigen, noch grammatikalische Überlegungen anzustellen pflegt (BGH GRUR 1957, 128, 130 - Steinhäger), noch weniger als der aufmerksame Leser und Hörer geneigt sein, der an sich klar verständlichen Wortfolge "es gibt keinen besseren Kaffee ..." eine von dessen geschmacklicher Qualität wegführende, lediglich auf seine gute Eignung zum Filtern hinweisende Bedeutung beizulegen.
  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 4 U 147/08

    Irreführung durch Verwendung der Bezeichnung "Atlasprof"

    Im Falle einer Mehrdeutigkeit muss der Werbende auch die verschiedenen Bedeutungen gegen sich gelten lassen (st. Rspr.; u.a. BGH GRUR 1957, 128 - Steinhäger; GRUR 1960, 567, 569 - Kunstglas; GRUR 2000, 436 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl. 2008, § 5 Rn. 2.111 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.05.2010 - 4 U 36/10

    Irreführung durch Vortäuschen der Erbringung eigener Leistungen

    Dabei muss sich der Werbende im Falle einer Mehrdeutigkeit auch die verschiedenen Bedeutungen gegen sich geltend lassen (st. Rspr.; u.a. BGH GRUR 1957, 128 - Steihäger; GRUR 1960, 567, 569 - Kunstglas; GRUR 2000, 436 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).
  • BGH, 18.12.1985 - I ZR 216/83

    Stangenglas II; Entwicklung eines Gattungsbegriffs zu einer schutzwürdigen

    Die Rechtsprechung hat bereits wiederholt entschieden, daß eine Rückwandlung einer Gattungsbezeichnung in eine geographische Herkunftsbezeichnung einen entsprechenden Bedeutungswandel in der Vorstellung des überwiegenden Teils des Verkehrs voraussetzt (RGZ 137, 282, 292 f; BGH Urt. v. 23.10.1956 - I ZR 76/54, GRUR 1957, 128, 131 = WRP 1957, 74 - Steinhäger; Urt. v. 9.12.1964 - Ib ZR 29/63, GRUR 1965, 317, 319 = WRP 1965, 152 - Kölnisch Wasser).
  • BGH, 25.10.1972 - I ZR 22/71

    Mehrwert II

    Dabei orientiert er sich an der Gesamtwirkung der ihm entgegentretenden Bezeichnung, so daß eine zergliedernde Betrachtungsweise auszuscheiden hat (vgl. BGH GRUR 57, 128, 130 - Steinhäger; 70, 425, 426 - Melitta-Kaffee).
  • BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 29/63
    Das Berufungsgericht hat den von der Revision bezeichneten und nicht zu bezweifelnden Rechtsgrundsatz nicht verkannt, vielmehr lediglich eine Ausnahme für den hier festgestellten Sachverhalt Platz greifen lassen, wo den Gegenstand der Verbrauehervorstellungen eine ursprüngliche geografische Herkunftsangabe bildet, die sich zur Beschaffenheitsangabe und sodann später wieder zurück zur Herkunftsangabe entwickelt haben soll, Für diesen besonderen Fall nimmt das Berufungsgericht - wiederum im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des früheren I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (RG GRUR 1932, 1196, 1200 = RGZ 137, 262, 291 - Steinhäger; GRUR 1934, 62 - Nordhäuser; BGH GRUR 1957, 128, 131 - Steinhäger) - weiter an, daß nicht etwa schon die Auffassung eines nicht unerheblichen Teils der in Betracht kommenden Verkehrskreise genüge, um die Angabe wieder als Herkunftsangabe zu behandeln, daß vielmehr die Rückentwicklung zur geografischen Herkunftsangabe erst dann als abgeschlossen anzusehen sei, wenn der "überwiegende" Teil jener Kreise die Bezeichnung als Herkunftsangabe auffasse (BGH a.a.O.).
  • BGH, 13.07.1973 - I ZR 30/72

    Anerkennung eines Ausschließlichkeitsrechts zugunsten eines einzelnen

    In einem solchen Fall sind daher die strengsten Anforderungen an den Nachweis der behaupteten Umwandlung zu einer individuellen betrieblichen Herkunftskennzeichnung zu stellen; nur auf Grund einer nahezu einhelligen Verkehrsdurchsetzung kann gegenüber dem bisherigen Allgemeingebrauch der Sortenbezeichnung ein individuelles Ausschließlichkeitsrecht anerkannt werden (vgl. bereits RGZ 137, 282, 290 ff - Steinhäger; BGH GRUR 1957, 128, 131 - Steinhäger; 1965, 317, 319 - Kölnisch Wasser, wo strengste Anforderungen an den Nachweis der behaupteten Rückentwicklung zu einer geographischen Herkunftsangabe gestellt worden sind, obwohl es immerhin noch um die Benutzung der Bezeichnung zugunsten einer Reihe von Unternehmen, nämlich aller ortsansässigen Unternehmen und nicht um die Inanspruchnahme eines Ausschließlichkeitsrechts für ein einzelnes Unternehmen ging).
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 19/78

    Übereinstimmung des Inhalts eines Warenzeichens mit den tatsächlichen

  • BGH, 11.03.1958 - I ZR 94/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.02.1961 - I ZR 100/59

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht