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   BGH, 23.10.1956 - I ZR 76/54   

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BGH, 23.10.1956 - I ZR 76/54 (https://dejure.org/1956,515)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1956 - I ZR 76/54 (https://dejure.org/1956,515)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1956 - I ZR 76/54 (https://dejure.org/1956,515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 182 (Ls.)
  • GRUR 1957, 128
  • DB 1957, 65
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 30.09.1932 - II 474/31

    1. Hat eine Rückentwicklung der längst zur Beschaffenheitsangabe gewordenen und

    Auszug aus BGH, 23.10.1956 - I ZR 76/54
    Zur Annahme, daß sich eine zur Beschaffenheitsangabe gewordene Herkunftsbezeichnung (hier: "Steinhäger") zur ursprünglichen Herkunftsbezeichnung zurückentwickelt habe, genügt nicht, daß ein nicht völlig unbeachtlicher Teil der in Betracht kommenden Verbraucherkreis die betreffende Bezeichnung wieder als Herkunftsangabe auffaßt, sondern es ist erforderlich, daß der überwiegende Teil der in Betracht kommenden Verbraucherkreise dieser Auffassung ist (Bestätigung von RGZ 137, 282 [292]).

    Bei prüfung der Frage, ob die vorbezeichneten Werbebehauptungen der Beklagten im Sinne des § 3 UnlWG unrichtig oder irreführend seien, geht das Berufungsgericht unter Hinweis auf RGZ 137, 282 ff zutreffend davon aus, daß die Bezeichnung "Steinhäger" sich zur Beschaffenheitsangabe entwickelt habe und daß eine Rückentwicklung zur Herkunftsangabe nicht erfolgt sei.

    Vielmehr muß eine solche Vorstellung bei dem überwiegenden Teil der in Betracht kommenden Verbraucherkreise bestehen (RGZ 137, 282 [292]).

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 23.10.1956 - I ZR 76/54
    Aus dem gleichen Grunde versagt auch der von der Revision herangezogene Gesichtspunkt der sog. Verwässerungsgefahr, gegen die Kennzeichnungen von überragender Geltung durch die Rechtsprechung auch dann geschützt werden, wenn der zeichenrechtliche Schutz versagt (vgl. BGHZ 19, 23 [27] - Magirus).
  • BGH, 11.06.1954 - I ZR 174/52

    Wahrzeichen als Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 23.10.1956 - I ZR 76/54
    Denn das würde eine nicht zu billigende Monopolisierung einer Bezeichnungsweise darstellen, die grundsätzlich alle in jener Landschaft ansässigen Gewerbetreibenden zusteht (vgl. BGHZ 14, 15 - Frankfurter Römer).
  • BGH, 23.02.1954 - I ZR 265/52

    Molkereizeitung / Molkerei - Zeitung

    Auszug aus BGH, 23.10.1956 - I ZR 76/54
    Die mißverständliche Fassung einer Werbung geht aber nach ständiger Rechtsprechung zu Lasten des Werbenden (Urteil des Senats vom 23. Februar 1954 - I ZR 265/52).
  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 23.10.1956 - I ZR 76/54
    Das Berufungsgericht geht in der Sache zutreffend davon aus, daß die Benutzung einer wahren Ortsbezeichnung grundsätzlich jedermann freistehe, daß eine solche geographische Angabe dann aber irreführend sei, wenn sie der Verkehr unrichtig verstehe (BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] ; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 7. Aufl. § 3 UnlWG Anm. 10).
  • BGH, 12.11.1954 - I ZR 213/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1956 - I ZR 76/54
    Es darf nicht von einem Leser ausgegangen werden, der die Ankündigung genau, vollständig und mit kritischer Überlegung würdigt (Urteil des Senats vom 12. Dezember 1954 - I ZR 213/52).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2013 - 6 U 16/13
    Wegen der Mehrdeutigkeit der Angaben muss der Beklagte zu 2 die verschiedenen Bedeutungen gegen sich gelten lassen (BGH, GRUR 1957, 128, 130 - Steinhäger; GRUR 1960, 567, 569 - Kunstglas; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 5 Rn. 2.112).
  • BGH, 21.02.1991 - I ZR 106/89

    Königl.-Bayerische Weisse - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Dies schließt jedoch die Möglichkeit einer Irreführung nicht aus; denn wer mit mißverständlichen oder mehrdeutigen Angaben wirbt, muß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig auch die ihm ungünstigen Verständnismöglichkeiten gegen sich gelten lassen, d.h. auch solche, die die Angabe im Verkehr als unrichtig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.1956 - I ZR 76/54, GRUR 1957, 128, 130 - Steinhäger; BGH, Urt. v. 28.6.1960 - I ZR 13/59, GRUR 1960, 567, 569 - Kunstglas; BGH, Urt. v. 3.5.1963 - Ib ZR 93/61, GRUR 1963, 539, 541 - echt skai; BGH, Urt. v. 18.2.1982 - I ZR 23/80, GRUR 1982, 563, 564 = WRP 1982, 459 - Betonklinker).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZR 160/86

    Dresdner Stollen; Umfang einer ursprünglichen geographischen Herkunfsbezeichnung

    Die Rückentwicklung zur geographischen Herkunftsbezeichnung kann regelmäßig erst dann als abgeschlossen angesehen werden, wenn der überwiegende Teil der in Betracht kommenden Kreise die Bezeichnung (wieder) als Herkunftsangabe auffaßt (BGH, Urt.v. 23.10.1956 - I ZR 76/54, GRUR 1957, 128, 131 - Steinhäger unter Hinweis auf RGZ 137, 282, 292 - Steinhäger; BGH, Urt.v. 9.12.1964 - Ib ZR 29/63, GRUR 1965, 317, 318f = WRP 1965, 152 - Kölnisch Wasser; BGH, Urt.v. 6.6.1980 - I ZR 97/78, GRUR 1981, 71, 73 = WRP 1981, 18 - Lübecker Marzipan; BGH, Urt.v. 18.12.1985 - I ZR 216/83, GRUR 1986, 469, 470 = WRP 1986, 322 - Stangenglas II).
  • BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68

    Melitta-Kaffee

    Er wird, da er Werbeankündigungen weder genau, vollständig und kritisch zu würdigen, noch grammatikalische Überlegungen anzustellen pflegt (BGH GRUR 1957, 128, 130 - Steinhäger), noch weniger als der aufmerksame Leser und Hörer geneigt sein, der an sich klar verständlichen Wortfolge "es gibt keinen besseren Kaffee ..." eine von dessen geschmacklicher Qualität wegführende, lediglich auf seine gute Eignung zum Filtern hinweisende Bedeutung beizulegen.
  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 4 U 147/08

    Irreführung durch Verwendung der Bezeichnung "Atlasprof"

    Im Falle einer Mehrdeutigkeit muss der Werbende auch die verschiedenen Bedeutungen gegen sich gelten lassen (st. Rspr.; u.a. BGH GRUR 1957, 128 - Steinhäger; GRUR 1960, 567, 569 - Kunstglas; GRUR 2000, 436 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl. 2008, § 5 Rn. 2.111 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.05.2010 - 4 U 36/10

    Irreführung durch Vortäuschen der Erbringung eigener Leistungen

    Dabei muss sich der Werbende im Falle einer Mehrdeutigkeit auch die verschiedenen Bedeutungen gegen sich geltend lassen (st. Rspr.; u.a. BGH GRUR 1957, 128 - Steihäger; GRUR 1960, 567, 569 - Kunstglas; GRUR 2000, 436 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).
  • BGH, 18.12.1985 - I ZR 216/83

    Stangenglas II; Entwicklung eines Gattungsbegriffs zu einer schutzwürdigen

    Die Rechtsprechung hat bereits wiederholt entschieden, daß eine Rückwandlung einer Gattungsbezeichnung in eine geographische Herkunftsbezeichnung einen entsprechenden Bedeutungswandel in der Vorstellung des überwiegenden Teils des Verkehrs voraussetzt (RGZ 137, 282, 292 f; BGH Urt. v. 23.10.1956 - I ZR 76/54, GRUR 1957, 128, 131 = WRP 1957, 74 - Steinhäger; Urt. v. 9.12.1964 - Ib ZR 29/63, GRUR 1965, 317, 319 = WRP 1965, 152 - Kölnisch Wasser).
  • BGH, 25.10.1972 - I ZR 22/71

    Mehrwert II

    Dabei orientiert er sich an der Gesamtwirkung der ihm entgegentretenden Bezeichnung, so daß eine zergliedernde Betrachtungsweise auszuscheiden hat (vgl. BGH GRUR 57, 128, 130 - Steinhäger; 70, 425, 426 - Melitta-Kaffee).
  • BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 29/63
    Das Berufungsgericht hat den von der Revision bezeichneten und nicht zu bezweifelnden Rechtsgrundsatz nicht verkannt, vielmehr lediglich eine Ausnahme für den hier festgestellten Sachverhalt Platz greifen lassen, wo den Gegenstand der Verbrauehervorstellungen eine ursprüngliche geografische Herkunftsangabe bildet, die sich zur Beschaffenheitsangabe und sodann später wieder zurück zur Herkunftsangabe entwickelt haben soll, Für diesen besonderen Fall nimmt das Berufungsgericht - wiederum im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des früheren I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (RG GRUR 1932, 1196, 1200 = RGZ 137, 262, 291 - Steinhäger; GRUR 1934, 62 - Nordhäuser; BGH GRUR 1957, 128, 131 - Steinhäger) - weiter an, daß nicht etwa schon die Auffassung eines nicht unerheblichen Teils der in Betracht kommenden Verkehrskreise genüge, um die Angabe wieder als Herkunftsangabe zu behandeln, daß vielmehr die Rückentwicklung zur geografischen Herkunftsangabe erst dann als abgeschlossen anzusehen sei, wenn der "überwiegende" Teil jener Kreise die Bezeichnung als Herkunftsangabe auffasse (BGH a.a.O.).
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 19/78

    Übereinstimmung des Inhalts eines Warenzeichens mit den tatsächlichen

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Fall der Irreführung eines Teils der Verkehrskreise durch eine geografische Angabe, die sich zuvor bereits zu einer Beschaffenheitsangabe gewandelt hatte, sich dann aber zum örtlichen Herkunftshinweis zurückentwickelte, anerkannt worden, daß die Rückentwicklung, und damit die Annahme einer Irreführung durch weiteren Gebrauch als Beschaffenheitsangabe, erst dann zu bejahen sei, wenn der überwiegende Teil der in Betracht kommenden Verkehrskreise die Angabe nunmehr als örtliche Herkunftsangabe auffasse (vgl. BGH GRUR 1957, 128 - Steinhäger; GRUR 1965, 317 - Kölnisch Wasser).
  • BGH, 13.07.1973 - I ZR 30/72

    Anerkennung eines Ausschließlichkeitsrechts zugunsten eines einzelnen

  • BGH, 11.03.1958 - I ZR 94/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.02.1961 - I ZR 100/59

    Rechtsmittel

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