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   BGH, 23.10.1986 - I ZR 169/84   

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https://dejure.org/1986,1643
BGH, 23.10.1986 - I ZR 169/84 (https://dejure.org/1986,1643)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1986 - I ZR 169/84 (https://dejure.org/1986,1643)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - I ZR 169/84 (https://dejure.org/1986,1643)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Omnibusreisen als Gelegenheitsverkehr - Gemeinsame Aktivitäten der Teilnehmer an der Omnibusfahrt am Zielort - Erzielung eines Wettbewerbsvorsprungs bei Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz - Notwendigkeit einer behördlichen Genehmigung dieses ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PBefG § 46, § 48 Abs. 2, § 49; UWG § 1
    Busreise nach London; Begriff des Gelegenheitsverkehrs; Erzielung eines Wettbewerbsvorsprungs bei Verstößen gegen das PBefG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 553
  • MDR 1987, 378
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.09.1972 - I ZR 101/71
    Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 169/84
    Denn bei den beanstandeten Reisen handelt es sich jedenfalls um einen nicht genehmigten Verkehr; auch der Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen ist der L. KG nur in den abschließend im Gesetz geregelten Formen ( § 46 Abs. 2 PBefG: Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen und Verkehr mit Mietomnibussen) gestattet (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1972 - I ZR 101/71, GRÜR 1973, 146, 147 - Flughafen-Zubringerdienst).

    Das Berufungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß es sich bei den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes um wertneutrale Ordnungsvorschriften handelt, deren Verletzung nur dann einen Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG darstellt, wenn besondere wettbewerbliche Umstände hinzutreten, die das gesetzwidrige Verhalten auch in wettbewerblicher Sicht als anstößig erscheinen lassen ( BGH, Urt. v. 21.5.1957 - I ZR 19/56, GRUR 1957, 558, 559 - Bayern-Expreß; GRUR 1973, 146, 147 - Flughafen-Zubringerdienst).

  • BGH, 06.10.1972 - I ZR 138/71

    Betreiben eines Mietwagenunternehmens ("Minicar") - Verwendung von, den

    Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 169/84
    Solche Umstände liegen insbesondere vor, wenn sich der Wettbewerber bewußt und planmäßig über die Vorschriften des Personenbeförderungsrechts hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er auf diese Weise einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern erlangen kann (BGH a.a.O.; Urt. v. 6.10.1972 - I ZR 138/71, GRUR 1973, 212, 213 - Minicar-Numerierung; Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 218/83, GRUR 1986, 621 - Taxen-Farbanstrich).
  • BGH, 06.03.1986 - I ZR 218/83

    "Taxen-Farbanstrich"; Verwendung eines Mietwagens mit dem für Taxen

    Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 169/84
    Solche Umstände liegen insbesondere vor, wenn sich der Wettbewerber bewußt und planmäßig über die Vorschriften des Personenbeförderungsrechts hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er auf diese Weise einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern erlangen kann (BGH a.a.O.; Urt. v. 6.10.1972 - I ZR 138/71, GRUR 1973, 212, 213 - Minicar-Numerierung; Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 218/83, GRUR 1986, 621 - Taxen-Farbanstrich).
  • BayObLG, 24.06.1982 - 3 ObOWi 70/82
    Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 169/84
    Eine Ausflugsfahrt liegt danach nur vor, wenn die Teilnehmer nach einem vom Unternehmer bestimmten Plan eine Reise, die der Freizeitgestaltung, dem Vergnügen, der Erholung oder ähnlichem dient, gemeinsam antreten und durchführen (vgl. BGH, Urt. v. 7.1.1958 - VI ZR 290/56, VRS 14, 280, 282; BayObLG VRS 63, 305, 306; K. Meyer, Personenbeförderungsrecht, § 48 PBefG Anm. 2 b; Bidinger, Personenbeförderungsrecht 2. Aufl., Stand: Mai 1986, § 48 PBefG Anm. 6; Lütkes/Meier/Wagner, Straßenverkehr Teil III, Stand: Mai 1986, § 48 PBefG Anm. 2).
  • BGH, 21.05.1957 - I ZR 19/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 169/84
    Das Berufungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß es sich bei den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes um wertneutrale Ordnungsvorschriften handelt, deren Verletzung nur dann einen Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG darstellt, wenn besondere wettbewerbliche Umstände hinzutreten, die das gesetzwidrige Verhalten auch in wettbewerblicher Sicht als anstößig erscheinen lassen ( BGH, Urt. v. 21.5.1957 - I ZR 19/56, GRUR 1957, 558, 559 - Bayern-Expreß; GRUR 1973, 146, 147 - Flughafen-Zubringerdienst).
  • BGH, 09.11.1973 - I ZR 126/72

    Bewußter und planmäßiger Verstoß gegen wertneutrale Ordnungsvorschriften im

    Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 169/84
    Für ein bewußtes und planmäßiges Vorgehen ist nicht erforderlich, daß sich der Beklagte (als der für die L. KG handelnde Vertreter) der Rechtswidrigkeit seines Tuns bewußt war; es reicht vielmehr aus, daß er die Tatsachen kannte, aus denen sich der Gesetzesverstoß ergab, und daß die Gesetzesverletzung auch im Rahmen eines auf Dauer angelegten, zielbewußten Vorgehens lag (vgl. BGH, Urt. v. 9.11.1973 - I ZR 126/72, GRUR 1974, 281, 282 - Clipper; Urt. v. 16.3.1979 - I ZR 39/77, GRUR 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser).
  • BGH, 16.03.1979 - I ZR 39/77

    Werbung mit Preisen zuzüglich Mehrwertsteuer gegenüber Endverbrauchern - Gefahr

    Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 169/84
    Für ein bewußtes und planmäßiges Vorgehen ist nicht erforderlich, daß sich der Beklagte (als der für die L. KG handelnde Vertreter) der Rechtswidrigkeit seines Tuns bewußt war; es reicht vielmehr aus, daß er die Tatsachen kannte, aus denen sich der Gesetzesverstoß ergab, und daß die Gesetzesverletzung auch im Rahmen eines auf Dauer angelegten, zielbewußten Vorgehens lag (vgl. BGH, Urt. v. 9.11.1973 - I ZR 126/72, GRUR 1974, 281, 282 - Clipper; Urt. v. 16.3.1979 - I ZR 39/77, GRUR 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser).
  • BGH, 14.07.1967 - V ZR 112/64
    Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 169/84
    Über die Revision ist, obwohl die Klägerin als Revisionsbeklagte vor dem Revisionsgericht nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, nicht durch Versäumnis-, sondern durch streitiges Urteil zu entscheiden; denn das Versäumnisurteil setzt begrifflich voraus, daß es inhaltlich - wenn auch nicht zwingend aufgrund der Säumnis - gegen die säumige Partei ergeht (BGHZ 37, 79, 82; BGH, Urt. v. 14.7.1967 - V ZR 112/64, NJW 1967, 2162).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 169/84
    Über die Revision ist, obwohl die Klägerin als Revisionsbeklagte vor dem Revisionsgericht nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, nicht durch Versäumnis-, sondern durch streitiges Urteil zu entscheiden; denn das Versäumnisurteil setzt begrifflich voraus, daß es inhaltlich - wenn auch nicht zwingend aufgrund der Säumnis - gegen die säumige Partei ergeht (BGHZ 37, 79, 82; BGH, Urt. v. 14.7.1967 - V ZR 112/64, NJW 1967, 2162).
  • BGH, 07.01.1958 - VI ZR 290/56
    Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 169/84
    Eine Ausflugsfahrt liegt danach nur vor, wenn die Teilnehmer nach einem vom Unternehmer bestimmten Plan eine Reise, die der Freizeitgestaltung, dem Vergnügen, der Erholung oder ähnlichem dient, gemeinsam antreten und durchführen (vgl. BGH, Urt. v. 7.1.1958 - VI ZR 290/56, VRS 14, 280, 282; BayObLG VRS 63, 305, 306; K. Meyer, Personenbeförderungsrecht, § 48 PBefG Anm. 2 b; Bidinger, Personenbeförderungsrecht 2. Aufl., Stand: Mai 1986, § 48 PBefG Anm. 6; Lütkes/Meier/Wagner, Straßenverkehr Teil III, Stand: Mai 1986, § 48 PBefG Anm. 2).
  • BayObLG, 13.03.1998 - 3 ObOWi 23/98
    Denn um eine Ferienziel-Reise handelt es sich nur, wenn die Leistung des Unternehmers auch die Unterkunft der Reisenden am Zielort umfaßt, während eine Ausflugsfahrt nur vorliegt, wenn die Teilnehmer nach einem vom Unternehmer bestimmten Plan eine Reise gemeinsam antreten und durchführen, die der Freizeitgestaltung, dem Vergnügen, der Erholung oder ähnlichem dient (BGH VRS 72, 272 ).
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