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BGH, 23.10.2002 - 2 StR 353/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 5 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK; § 185 GVG; § 337 StPO
Anwesenheit des Dolmetschers; Übersetzung; Beruhen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Absoluter Revisionsgrund
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 185
Vernehmung des Dolmetschers als Zeuge und Übersetzung der Aussage durch diesen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 15.10.2002 - 2 StR 353/02
- BGH, 23.10.2002 - 2 StR 353/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87
Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des …
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 2 StR 353/02
Nach dem Sitzungsprotokoll kann weder sicher ausgeschlossen werden, daß der Zeuge K. den Vorgang seiner eigenen Vernehmung selbst übersetzt hat (vgl. hierzu u.a. BGHR StPO § 338 Nr. 5 Dolmetscher 1) noch, daß einer der anderen anwesenden Dolmetscher (auch) für den Angeklagten W. übersetzt hat. - BGH, 09.10.1980 - 4 StR 464/80
Fehlende Sachkunde bei Ausschluß des § 21 StGB ohne sachverständige Beratung
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 2 StR 353/02
Von der Abwesenheit einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, ist daher nicht auszugehen (vgl. u.a. BGH, Urt. vom 9. Oktober 1980 - 4 StR 464/80).