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   BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12   

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https://dejure.org/2012,33296
BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12 (https://dejure.org/2012,33296)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2012 - 1 StR 137/12 (https://dejure.org/2012,33296)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 137/12 (https://dejure.org/2012,33296)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StPO; § 252 StPO; § 337 StPO
    Verwertungsverbot bei berechtigter Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung und Verlesung der Verschriftung eines in einer früheren Vernehmung übergebenen Tonbandes (Zeugnisverweigerungsrecht; Angriffsrichtung der Rüge; Ausschluss des Beruhens)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 252 StPO
    Strafverfahren: Verwertungsverbot für eine während der polizeilichen Vernehmung freiwillig übergebene Tonbandaufzeichnung bei Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Erstreckung des Verwertungsverbots des § 252 StPO auf seitens des aussageverweigerungsberechtigten Zeugen bei seiner Vernehmung übergebene Schriftstücke

  • rewis.io

    Strafverfahren: Verwertungsverbot für eine während der polizeilichen Vernehmung freiwillig übergebene Tonbandaufzeichnung bei Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 252
    Erstreckung des Verwertungsverbots des § 252 StPO auf seitens des aussageverweigerungsberechtigten Zeugen bei seiner Vernehmung übergebene Schriftstücke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot auch für mitgebrachte Tonbandmitschnitte

Besprechungen u.ä. (3)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tonband-Fall

    §§ 52, 252 StPO
    Verwertungsverbot bezüglich übergebener Beweisstücke, Zeugnisverweigerungsrecht, Tonbandaufzeichnung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 252 StPO sperrt auch die Verwertung bei einer Vernehmung übergebener Tonbänder

  • strafrechtsblogger.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wie das Schriftstück, so auch die Tonbandaufzeichnung - Umfang des Verwertungsverbots nach § 252 StPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 247
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04

    Zeugnisverweigerungsrecht und Konfrontationsrecht (Verwertungsverbot; Vernehmung

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12
    Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen (BGH, Beschluss vom 30. Juli 1968 - 2 StR 136/68, BGHSt 22, 219), die in der Literatur Zustimmung erfahren haben (Sander/Cirener in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 252 Rn. 36; Ganter in BeckOK-StPO, Ed. 14, § 252 Rn. 20; Diemer in KK-StPO, 6. Aufl., § 252 Rn. 3) und von denen abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, erstreckt sich das Verwertungsverbot des § 252 StPO auch auf Schriftstücke, die der aussageverweigerungsberechtigte Zeuge bei seiner Vernehmung übergeben hat und auf die er sich - wie es der Zeuge Cu. hier ausweislich der von der Revision mitgeteilten Niederschrift vom 16. November 1993 tat - bezogen hat (vgl. z.B. auch BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 StR 338/04; BGH, Beschluss vom 28. August 2000 - 5 StR 300/00; BGH, Beschluss vom 31. März 1998 - 5 StR 13/98).

    Zwar sind vom Verwertungsverbot des § 252 StPO solche Äußerungen ausgenommen, die außerhalb einer Vernehmung gemacht worden sind, die also nicht im Zusammenhang mit einer Vernehmung gemacht wurden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 StR 338/04; BGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - 4 StR 616/99; Ganter in BeckOK-StPO, Ed. 14, § 252 Rn. 15).

  • BGH, 30.07.1968 - 2 StR 136/68
    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12
    Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen (BGH, Beschluss vom 30. Juli 1968 - 2 StR 136/68, BGHSt 22, 219), die in der Literatur Zustimmung erfahren haben (Sander/Cirener in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 252 Rn. 36; Ganter in BeckOK-StPO, Ed. 14, § 252 Rn. 20; Diemer in KK-StPO, 6. Aufl., § 252 Rn. 3) und von denen abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, erstreckt sich das Verwertungsverbot des § 252 StPO auch auf Schriftstücke, die der aussageverweigerungsberechtigte Zeuge bei seiner Vernehmung übergeben hat und auf die er sich - wie es der Zeuge Cu. hier ausweislich der von der Revision mitgeteilten Niederschrift vom 16. November 1993 tat - bezogen hat (vgl. z.B. auch BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 StR 338/04; BGH, Beschluss vom 28. August 2000 - 5 StR 300/00; BGH, Beschluss vom 31. März 1998 - 5 StR 13/98).
  • BGH, 29.11.1995 - 5 StR 531/95

    Polizeiliche Vernehmung - Verwertungsverbot - Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12
    Die Sachlage ist nicht anders, als wenn ein Zeuge den Inhalt des Schriftstücks mündlich wiedergegeben hätte (BGH, Beschluss vom 29. November 1995 - 5 StR 531/95).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 34/97

    Beweiskraft eines Zeugen vom Hörensagen

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12
    Vor diesem Hintergrund hat die Strafkammer die Aussage des Zeugen und deren Genese bewertet und darüber hinaus - zutreffend (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 1142/93; BGH, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 1 StR 545/01; BGH, Beschluss vom 14. Februar 1997 - 2 StR 34/97 mwN) - in der Hauptverhandlung weitere Beweise erhoben, "welche die Angaben des Zeugen N. bzw. die genannte Einlassung der Angeklagten stützen" (UA S. 24).
  • BGH, 31.03.1998 - 5 StR 13/98

    Gerichtliche Verwertung eines von der Zeugin bei der polizeilichen Vernehmung zu

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12
    Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen (BGH, Beschluss vom 30. Juli 1968 - 2 StR 136/68, BGHSt 22, 219), die in der Literatur Zustimmung erfahren haben (Sander/Cirener in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 252 Rn. 36; Ganter in BeckOK-StPO, Ed. 14, § 252 Rn. 20; Diemer in KK-StPO, 6. Aufl., § 252 Rn. 3) und von denen abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, erstreckt sich das Verwertungsverbot des § 252 StPO auch auf Schriftstücke, die der aussageverweigerungsberechtigte Zeuge bei seiner Vernehmung übergeben hat und auf die er sich - wie es der Zeuge Cu. hier ausweislich der von der Revision mitgeteilten Niederschrift vom 16. November 1993 tat - bezogen hat (vgl. z.B. auch BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 StR 338/04; BGH, Beschluss vom 28. August 2000 - 5 StR 300/00; BGH, Beschluss vom 31. März 1998 - 5 StR 13/98).
  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12
    In dem durch die Revisionsführer bestimmten Prüfungsumfang (zur Maßgeblichkeit der "Angriffsrichtung" einer Rüge vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07; BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06; BGH, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98; Cirener/Sander JR 2006, 300) bleibt das Revisionsvorbringen ohne Erfolg.
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99

    Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12
    Zwar sind vom Verwertungsverbot des § 252 StPO solche Äußerungen ausgenommen, die außerhalb einer Vernehmung gemacht worden sind, die also nicht im Zusammenhang mit einer Vernehmung gemacht wurden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 StR 338/04; BGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - 4 StR 616/99; Ganter in BeckOK-StPO, Ed. 14, § 252 Rn. 15).
  • BGH, 28.08.2000 - 5 StR 300/00

    Versuch der Strafvereitelung (Aufforderung zur Flucht des Mitangeklagten);

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12
    Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen (BGH, Beschluss vom 30. Juli 1968 - 2 StR 136/68, BGHSt 22, 219), die in der Literatur Zustimmung erfahren haben (Sander/Cirener in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 252 Rn. 36; Ganter in BeckOK-StPO, Ed. 14, § 252 Rn. 20; Diemer in KK-StPO, 6. Aufl., § 252 Rn. 3) und von denen abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, erstreckt sich das Verwertungsverbot des § 252 StPO auch auf Schriftstücke, die der aussageverweigerungsberechtigte Zeuge bei seiner Vernehmung übergeben hat und auf die er sich - wie es der Zeuge Cu. hier ausweislich der von der Revision mitgeteilten Niederschrift vom 16. November 1993 tat - bezogen hat (vgl. z.B. auch BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 StR 338/04; BGH, Beschluss vom 28. August 2000 - 5 StR 300/00; BGH, Beschluss vom 31. März 1998 - 5 StR 13/98).
  • BGH, 20.02.2002 - 1 StR 545/01

    Telephonüberwachung; richterliche Anordnung; Fragerecht (unterlassene Beantragung

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12
    Vor diesem Hintergrund hat die Strafkammer die Aussage des Zeugen und deren Genese bewertet und darüber hinaus - zutreffend (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 1142/93; BGH, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 1 StR 545/01; BGH, Beschluss vom 14. Februar 1997 - 2 StR 34/97 mwN) - in der Hauptverhandlung weitere Beweise erhoben, "welche die Angaben des Zeugen N. bzw. die genannte Einlassung der Angeklagten stützen" (UA S. 24).
  • BGH, 23.03.2006 - 4 StR 584/05

    Protokollierung beim Selbstleseverfahren (Beruhen)

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12
    Soweit die Strafkammer aus der Tonbandaufzeichnung allenfalls ein weiteres bestätigendes, für die Überzeugungsbildung aber nicht maßgebliches Indiz gewonnen hat, ist im Hinblick auf die ansonsten sorgfältige Beweiswürdigung auszuschließen, dass die nur ergänzende, rechtsfehlerhafte Heranziehung des verlesenen Gesprächsinhalts das Beweisergebnis beeinflusst hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - 4 StR 584/05 mwN).
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07

    Gerügte Behinderung der Verteidigung bei der Auseinandersetzung mit einem

  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

  • BGH, 08.08.2013 - 1 StR 306/13

    Unzulässige Rüge des Verstoßes gegen § 252 StPO (Darstellungsanforderungen)

    Dies wäre indes erforderlich, um beurteilen zu können, ob sich das Verwertungsverbot des § 252 StPO überhaupt auf diese erstreckt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 137/12, NStZ 2013, 247 mwN).
  • BayObLG, 25.11.2021 - 202 StRR 132/21

    Zur notwendigen Verteidigung bei einem Geständnis des Angeklagten

    Ausführungen hierzu sind schon deswegen erforderlich, weil es sich bei Spontanäußerungen, von denen die Berufungskammer ausgegangen ist, nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht um eine Vernehmung handelt, sodass sich die Frage nach einem Verwertungsverbot in einem derartigen Fall gar nicht stellte (vgl. nur BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - 1 StR 137/12 = StraFo 2012, 505 = StV 2013, 135 = NStZ 2013, 247; Urt. vom 14.06.2005 - 1 StR 338/04 = NStZ-RR 2005, 268 = StraFo 2005, 380 = wistra 2005, 351 = StV 2005, 536; Beschluss vom 30.03.2007 - 1 StR 349/06 = StV 2007, 401 = StRR 2007, 188 = NStZ 2007, 652; Urt. v. 10.02.2000 - 4 StR 616/99 = BGHSt 46, 1 = EBE/BGH 2000, 90 = NJW 2000, 1277 = StraFo 2000, 159 = wistra 2000, 229 = Rpfleger 2000, 350 = BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 16 = NStZ 2001, 49 = StV 2003, 602; Urt. V. 25.03.1998 - 3 StR 686/97 = StV 1998, 360 = NJW 1998, 2229 = Rpfleger 1998, 365 = BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 14 = BGHR StPO § 344 Abs. 2 S. 2 Beweisantragsrecht 5).

    Vielmehr unterbleiben jegliche Ausführungen, welche die Beurteilung zuließen, dass es sich um eine "Vernehmung" im Rechtssinne und eben nicht um - wie vom Landgericht angenommen - "spontane" Angaben gehandelt hat, die aus eigener Initiative der Zeugin und ohne gezielte Nachfrage der Ermittlungsbeamten erfolgt sind (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - 1 StR 137/12 a.a.O.).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.07.2020 - 2 BGs 468/20

    Telekommunikationsüberwachung (Anwendung auf internetbasierte Chat- und

    Auch werden die erlangten Erkenntnisse nicht schon vom Beweisverwertungsverbot aus § 163 Abs. 2, § 69 Abs. 3 i.V.m. § 136a Abs. 1 Satz 1 StPO erfasst; sie wurden nämlich außerhalb und - soweit ersichtlich wohl - überwiegend erst im Anschluss an die Zeugenvernehmung durch einen softwaregestützten Ausleitungsvorgang erhoben und mit dem Zeugen freilich auch nicht besprochen; diese Erkenntnisse waren daher kein Aussagegegenstand (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 137/12, NStZ 2013, 247; ferner LR/Cirener/Sander, 27. Aufl., § 252 Rn. 36), der ursächlich auf eine verbotene Vernehmungsmethode zurückzuführen ist (vgl. hierzu nur Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 136a Rn. 27 f. m.w.N.).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.06.2020 - 2 BGs 468/20

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer

    Auch werden die erlangten Erkenntnisse nicht schon vom Beweisverwertungsverbot aus § 163 Abs. 2, § 69 Abs. 3 i.V.m. § 136a Abs. 1 Satz 1 StPO erfasst; sie wurden nämlich außerhalb und - soweit ersichtlich wohl - überwiegend erst im Anschluss an die Zeugenvernehmung durch einen softwaregestützten Ausleitungsvorgang erhoben und mit dem Zeugen freilich auch nicht besprochen; diese Erkenntnisse waren daher kein Aussagegegenstand (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 137/12, NStZ 2013, 247 ; ferner LR/Cirener/Sander, 27. Aufl., § 252 Rn. 36), der ursächlich auf eine verbotene Vernehmungsmethode zurückzuführen ist (vgl. hierzu nur Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 136a Rn. 27 f. m.w.N.).
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