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   BGH, 23.10.2012 - X ZR 157/11   

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https://dejure.org/2012,31789
BGH, 23.10.2012 - X ZR 157/11 (https://dejure.org/2012,31789)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2012 - X ZR 157/11 (https://dejure.org/2012,31789)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - X ZR 157/11 (https://dejure.org/2012,31789)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 22 Nr 1 EGV 44/2001, § 651a BGB, §§ 651aff BGB
    Gerichtszuständigkeit bei Ansprüchen des Verbrauchers gegenüber einen Reiseveranstalter aus einem Vertrag über die zeitweise Überlassung eines Ferienhauses in einem anderen Vertragsstaat; Anwendbarkeit der Vorschriften des Reisevertragsrechts auf die alleinige ...

  • webshoprecht.de

    Zur Anwendung des deutschen Reisevertragsrechts auf die Vermietung von Ferienimmobilien in einem anderen EU-Staat

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschließliche Zuständigkeit des Art. 22 Nr. 1 Brüssel-I-VO bei zeitweiser Überlassung eines in einem anderen Vertragsstaat belegenen und einem Dritten gehörenden Ferienhauses

  • unalex.eu

    Art. 22 Nr. 1 Brüssel I-VO
    Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechte an unbeweglichen Sachen - Miete oder Pacht - Kurzfristige Gebrauchsüberlassungsverträge - Vermittlung durch einen Reiseveranstalter

  • kanzlei.biz

    Geltendmachung von Mängeln eines Ferienhauses im Ausland vor deutschen Gerichten

  • reise-recht-wiki.de

    Streitigkeiten über Ferienhaus: Gerichtsstand am eigenen Wohnort

  • rewis.io

    Gerichtszuständigkeit bei Ansprüchen des Verbrauchers gegenüber einen Reiseveranstalter aus einem Vertrag über die zeitweise Überlassung eines Ferienhauses in einem anderen Vertragsstaat; Anwendbarkeit der Vorschriften des Reisevertragsrechts auf die alleinige ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 / Internationale Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO Nr. 44/2001/EG Art. 22 Nr. 1
    Ausschließliche Zuständigkeit des Art. 22 Nr. 1 Brüssel-I-VO bei zeitweiser Überlassung eines in einem anderen Vertragsstaat belegenen und einem Dritten gehörenden Ferienhauses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit für Reiseveranstalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verbraucher kann Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines Ferienhauses im Ausland vor deutschen Gerichten geltend machen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Reiserecht: Anwendbares Recht und gerichtliche Zuständigkeit bei Vermietung von Ferienhäusern

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Reiserecht: Vermietung von Ferienwohnungen fallen unter Reisevertragsrecht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verbraucher kann Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines Ferienhauses im Ausland vor deutschen Gerichten geltend machen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gerichtsstand bei Mängel eines Ferienhauses im Ausland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mängel am Ferienhaus im Ausland

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mängel eines Ferienhauses im Ausland - Gerichtsstand

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte - Kläger kann Reisemängel an seinem Wohnsitz geltend machen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines Ferienhauses im Ausland

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Ansprüchen gegen Reiseveranstalter wegen der Mängel an Ferienhäusern im Ausland

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geltendmachung von Mängeln eines Ferienhauses im Ausland vor deutschen Gerichten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbraucher kann Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines Ferienhauses im Ausland vor deutschen Gerichten geltend machen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des Reisevertragsrechts auf Bereitstellung einer Ferienunterkunft im Ausland

  • spiegel.de (Pressemeldung, 23.10.2012)

    Urlauber können wegen mangelhaftem Ferienhaus im Inland klagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verbraucher kann Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines Ferienhauses im Ausland vor deutschen Gerichten geltend machen

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Verträge über die Bereitstellung einer Ferienunterkunft

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Für Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines Ferienhauses im Ausland sind deutsche Gerichte zuständig

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Internationale Zuständigkeit bei der Ferienhausvertrag durch Reiseveranstalter

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Mangelhaftes Ferienhaus im Ausland von Veranstalter: Klage vor deutschem Wohnsitzgericht möglich

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Deutsche Gerichte zuständig bei Klage wegen Mängeln eines ausländischen Ferienhauses

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verbraucher kann Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines Ferienhauses im Ausland vor deutschen Gerichten geltend machen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter kann bei Mängeln des Ferienhauses in Deutschland verklagt werde

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch bei Mietverträgen über Ferienhäuser im EU-Ausland können deutsche Gerichte zuständig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ferienhaus im Ausland - Klage im Inland

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mängel beim gemieteten Ferienhaus

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verbraucher kann Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines Ferienhauses im Ausland in D

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Für Verträge über die Bereitstellung einer Ferienunterkunft gilt das Reisevertragsrecht entsprechend

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnsitz ausschlaggebend - Mängel am Ferienhaus - so kommen Sie zu Ihrem Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 308
  • MDR 2013, 139
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - X ZR 157/11
    Auf Verträge, in denen sich der Reiseveranstalter gegenüber seinem Kunden allein zur Bereitstellung einer Ferienunterkunft verpflichtet hat, sind die Vorschriften des Reisevertragsrechts insgesamt entsprechend anzuwenden (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Juli 1992, VII ZR 7/92, BGHZ 119, 152).

    Das Angebot einer Vielzahl von Ferienunterkünften in einem Katalog spricht aus Sicht eines Kunden bereits dafür, dass der Reiseunternehmer nicht für eine Vielzahl von verschiedenen Eigentümern der Immobilien handeln will, sondern die Überlassung der Wohnungen in eigener Verantwortung übernimmt, hierfür selbst einstehen will und eine eigene Vertrauenswerbung entfaltet (vgl. zur Verwendung eines Katalogs BGH, Urteil vom 9. Juli 1992 - VII ZR 7/92, BGHZ 119, 152, 160; Urteil vom 17. Januar 1985 - VII ZR 163/84, NJW 1985, 906).

    Auch ist der Preis als einheitlicher Preis ausgewiesen, ohne dass eine Provision für eine Vermittlungsleistung ausgewiesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1992 - VII ZR 7/92, BGHZ 119, 152, 160).

    Für den Kunden macht es keinen Unterschied, ob er bei einem Veranstalter lediglich eine Ferienunterkunft als einzelne Reiseleistung oder eine Gesamtheit von Reiseleistungen bucht (BGH, Urteil vom 9. Juli 1992 - VII ZR 7/92, BGHZ 119, 152, 161-164).

  • BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 130/08

    Zur Qualifizierung eines Reisebüros als Reiseveranstalter oder Reisevermittler

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - X ZR 157/11
    Reiseveranstalter und damit Vertragspartner des Reisevertrags ist derjenige, der aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Reisekunden als Vertragspartei Reiseleistungen in eigener Verantwortung erbringt (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2010 - Xa ZR 130/08, NJW 2011, 599).

    Das Revisionsgericht prüft nur, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt ist und gesetzliche Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder - sofern gerügt - Verfahrensvorschriften verletzt sind (BGH - Xa ZR 130/08, aaO Rn. 10).

  • BGH, 17.01.1985 - VII ZR 163/84

    Zur Rechtsnatur eines auf die Bereitstellung einer Ferienimmobilie gerichteten

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - X ZR 157/11
    Das Angebot einer Vielzahl von Ferienunterkünften in einem Katalog spricht aus Sicht eines Kunden bereits dafür, dass der Reiseunternehmer nicht für eine Vielzahl von verschiedenen Eigentümern der Immobilien handeln will, sondern die Überlassung der Wohnungen in eigener Verantwortung übernimmt, hierfür selbst einstehen will und eine eigene Vertrauenswerbung entfaltet (vgl. zur Verwendung eines Katalogs BGH, Urteil vom 9. Juli 1992 - VII ZR 7/92, BGHZ 119, 152, 160; Urteil vom 17. Januar 1985 - VII ZR 163/84, NJW 1985, 906).
  • BGH, 25.06.2008 - VIII ZR 103/07

    Widerruf eines als Haustürgeschäft geschlossenen Vertrages über

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - X ZR 157/11
    b) Als Ausnahme von den allgemeinen Zuständigkeitsregeln darf Art. 22 Nr. 1 Brüssel-I-VO allerdings nicht weiter ausgelegt werden, als es das Ziel der Vorschrift erfordert, denn sie bewirkt, dass den Parteien die ihnen sonst mögliche Wahl des Gerichtsstands genommen wird und sie in bestimmten Fällen vor einem Gericht zu verklagen sind, das für keine von ihnen das Gericht ihres Wohnsitzes bzw. Sitzes ist (EuGH, Urteil vom 14. Dezember 1977 - C73/77, Slg. 1977, 2283 = NJW 1978, 1107 Rn. 17 - Sanders/van der Putte, zu Art. 16 Nr. 1 EuGVÜ; EuGH - Hacker/Euro Relais GmbH, aaO, Rn. 12; EuGH - Dansommer AS/Götz, aaO Rn. 21; EuGH - Klein/Rhodos Management Ltd., aaO Rn. 15; BGH, Urteil vom 25. Juni 2008 - VIII ZR 103/07, NJW-RR 2008, 1381; Urteil vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 119/08, NJW-RR 2010, 712).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 119/08

    Zur internationalen Zuständigkeit bei Verträgen über Teilzeitwohnrechte

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - X ZR 157/11
    b) Als Ausnahme von den allgemeinen Zuständigkeitsregeln darf Art. 22 Nr. 1 Brüssel-I-VO allerdings nicht weiter ausgelegt werden, als es das Ziel der Vorschrift erfordert, denn sie bewirkt, dass den Parteien die ihnen sonst mögliche Wahl des Gerichtsstands genommen wird und sie in bestimmten Fällen vor einem Gericht zu verklagen sind, das für keine von ihnen das Gericht ihres Wohnsitzes bzw. Sitzes ist (EuGH, Urteil vom 14. Dezember 1977 - C73/77, Slg. 1977, 2283 = NJW 1978, 1107 Rn. 17 - Sanders/van der Putte, zu Art. 16 Nr. 1 EuGVÜ; EuGH - Hacker/Euro Relais GmbH, aaO, Rn. 12; EuGH - Dansommer AS/Götz, aaO Rn. 21; EuGH - Klein/Rhodos Management Ltd., aaO Rn. 15; BGH, Urteil vom 25. Juni 2008 - VIII ZR 103/07, NJW-RR 2008, 1381; Urteil vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 119/08, NJW-RR 2010, 712).
  • EuGH, 15.01.1985 - 241/83

    Rösler / Rottwinkel

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - X ZR 157/11
    Dabei gilt Art. 22 Nr. 1 Brüssel-I-VO für alle Verträge über die Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen unabhängig von ihren besonderen Merkmalen und damit auch für kurzfristige Verträge und für solche, die sich nur auf die Gebrauchsüberlassung einer Ferienwohnung beziehen (EuGH, Urteil vom 15. Januar 1985 - C241/83, Slg. 1985, 99 = NJW 1985, 905 Rn. 24, 25 - Rösler/Rottwinkel zu Art. 16 Nr. 1 EuGVÜ).
  • EuGH, 14.12.1977 - 73/77

    Sanders / Van der Putte

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - X ZR 157/11
    b) Als Ausnahme von den allgemeinen Zuständigkeitsregeln darf Art. 22 Nr. 1 Brüssel-I-VO allerdings nicht weiter ausgelegt werden, als es das Ziel der Vorschrift erfordert, denn sie bewirkt, dass den Parteien die ihnen sonst mögliche Wahl des Gerichtsstands genommen wird und sie in bestimmten Fällen vor einem Gericht zu verklagen sind, das für keine von ihnen das Gericht ihres Wohnsitzes bzw. Sitzes ist (EuGH, Urteil vom 14. Dezember 1977 - C73/77, Slg. 1977, 2283 = NJW 1978, 1107 Rn. 17 - Sanders/van der Putte, zu Art. 16 Nr. 1 EuGVÜ; EuGH - Hacker/Euro Relais GmbH, aaO, Rn. 12; EuGH - Dansommer AS/Götz, aaO Rn. 21; EuGH - Klein/Rhodos Management Ltd., aaO Rn. 15; BGH, Urteil vom 25. Juni 2008 - VIII ZR 103/07, NJW-RR 2008, 1381; Urteil vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 119/08, NJW-RR 2010, 712).
  • EuGH, 27.01.2000 - C-8/98

    Dansommer

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - X ZR 157/11
    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 27. Januar 2000 (C-8/98, Slg. 2000, I-393 = NJW 2000, 2009 - Dansommer AS/Götz) stehe dem nicht entgegen.
  • EuGH, 26.02.1992 - C-280/90

    Hacker / Euro-Relais

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - X ZR 157/11
    Die ausschließliche Zuständigkeit hat ihren Grund in der engen Verknüpfung von Miete und Pacht mit der rechtlichen Regelung des Eigentums an unbeweglichen Sachen und mit den im allgemeinen zwingenden Vorschriften, die seine Nutzung regeln, wie z.B. die Rechtsvorschriften über die Kontrolle der Miet- und Pachthöhe und über den Schutz der Mieter und Pächter (EuGH, Urteil vom 26. Februar 1992 - C-280/90, Slg. 1992 I-1111 = NJW 1992, 1029 Rn. 28 - Hacker/Euro Relais GmbH, zu Art. 16 Nr. 1 EuGVÜ).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-73/04

    Klein - Brüsseler Übereinkommen - Zuständigkeit für Klagen, die die Miete oder

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - X ZR 157/11
    Das Gericht des Belegenheitsstaats ist wegen der räumlichen Nähe am besten in der Lage, sich durch Nachprüfungen, Untersuchungen und Einholung von Sachverständigengutachten genaue Kenntnis des Sachverhalts zu verschaffen (EuGH - Dansommer AS/Götz, aaO Rn. 27; Urteil vom 13. Oktober 2005 - C-73/04, Slg. 2005 I-8681 - Klein/Rhodos Management Ltd., ebenfalls zu Art. 16 Nr. 1 EuGVÜ).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - 7 U 196/15

    Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters: Sturz eines 5 1/2-jährigen

    Jedenfalls sind die Vorschriften des Reisevertragsrechts auf Verträge, in denen sich der Reiseveranstalter gegenüber seinem Kunden allein zur Bereitstellung einer Ferienunterkunft verpflichtet hat, insgesamt entsprechend anzuwenden (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2012 - X ZR 157/11, juris Rn. 25).
  • BGH, 18.12.2012 - X ZR 2/12

    Kündigung eines Reisevertrages wegen Aschewolke

    Gegenstand des Vertrages zwischen dem Kläger und der Streithelferin waren jedenfalls die Leistungen Beförderung und Unterbringung als Gesamtheit, so dass von einem Reisevertrag auszugehen ist (vgl. im Übrigen BGH, Urteil vom 23. Oktober 2012 - X ZR 157/11, juris, wonach auf Verträge, in denen sich der Reiseveranstalter allein zur Bereitstellung einer Ferienunterkunft verpflichtet hat, die Vorschriften des Reisevertragsrechts insgesamt entsprechend anzuwenden sind).
  • BGH, 20.05.2014 - X ZR 134/13

    Reisevertrag: Anwendbarkeit von Reiserecht auf Hotelbuchung; Umfang der

    Wegen einer erkennbar planwidrigen Lücke im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz über den Reiseveranstaltungsvertrag vom 4. Mai 1979 (vgl. BT-Drucks. 8/786; 8/2343) sind die §§ 651a ff. BGB gleichwohl auf einen Vertrag entsprechend anzuwenden, der nur die Buchung einer Ferienunterkunft bei einem Reiseveranstalter zum Gegenstand hat, wenn der Veranstalter diese Leistung erkennbar in eigener Verantwortung erbringen soll und aus der Sicht eines durchschnittlichen Reisekunden sowie nach dem ihm unterbreiteten Angebot diese einzelne Reiseleistung mit gleichen oder ähnlichen Organisationspflichten wie bei einer Reise erbracht werden soll, bei der neben der Ferienunterkunft noch eine zweite Leistung wie zum Beispiel der Transport zum Reiseziel vereinbart worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 9. Juli 1992 - VII ZR 7/92, BGHZ 119, 152 unter IV 2 c; vom 23. Oktober 2012 - X ZR 157/11, NJW 2013, 308 Rn. 12, 25; vom 28. Mai 2013 - X ZR 88/12, RRa 2013, 222 Rn. 8, 10).
  • BGH, 28.05.2013 - X ZR 88/12

    Internationale Zuständigkeit für die Geltendmachung von Ansprüchen eines

    Ansprüche eines Verbrauchers gegen einen Reiseveranstalter aus einem Vertrag, in dem sich der Reiseveranstalter zur zeitweisen Überlassung eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen und einem Dritten gehörenden Ferienhauses verpflichtet hat, können unabhängig vom Umfang der Nebenleistungen, die der Vertrag mit sich bringt, vor den Gerichten des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Reiseveranstalter seinen Sitz hat, oder vor dem Gericht des Ortes geltend gemacht werden, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat (Bestätigung des Urteils vom 23. Oktober 2012, X ZR 157/11, NJW 2013, 308 = RRa 2013, 70).

    a) Wie der Senat in seinem Urteil vom 23. Oktober 2012 (X ZR 157/11, NJW 2013, 308 Rn. 8 ff.) ausgeführt und näher begründet hat, unterfällt ein Rechtsstreit, in dem ein Verbraucher gegenüber einem Reiseveranstalter Ansprüche aus einem Vertrag geltend macht, in dem sich der Reiseveranstalter zur zeitweisen Überlassung eines in einem anderen Vertragsstaat gelegenen und einem Dritten gehörenden Ferienhauses verpflichtet hat, auf der Grundlage der Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Hacker gegen Euro Relais GmbH nicht der ausschließlichen Zuständigkeit des Art. 22 Nr. 1 Brüssel-I-VO.

    c) Da Gegenstand des Rechtsstreits damit Ansprüche aus einem Vertrag sind, in dem sich die Beklagte als Reiseveranstalter gegenüber dem Kläger, ihrem privaten Kunden, zur zeitweisen Überlassung eines Ferienhauses, das in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist und einem Dritten gehört, verpflichtet hat, unterfällt der Rechtsstreit, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 23. Oktober 2012 (X ZR 157/11) näher ausgeführt und begründet hat, nicht der ausschließlichen Zuständigkeit des Art. 22 Nr. 1 Brüssel-I-VO.

  • BGH, 14.06.2017 - IV ZR 161/16

    Reiserücktrittsversicherung: Unklarheit der Versicherungsbedingungen hinsichtlich

    Ein derartiger Vertrag ist Werkvertrag (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1973 - VII ZR 247/72, BGHZ 61, 275, 279; Staudinger aaO Rn. 33), auf den jedoch die Bestimmungen des Reisevertragsrechts entsprechende Anwendung finden (BGH, Urteile vom 23. Oktober 2012 - X ZR 157/11, NJW 2013, 308 Rn. 25; vom 9. Juli 1992 - VII ZR 7/92, BGHZ 119, 152, 161 ff.; anders Staudinger aaO Rn. 33 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 08.09.2022 - 24 S 33/22

    Kündigung der Buchung eines Ferienhauses in den Niederlanden: Deutsche Gerichte

    Das Amtsgericht schloss sich der Entscheidung des EuGH und auch einer Entscheidung des BGH vom 23.10.2012 (Az.: X ZR 157/11) an, da der Vertrag vorliegend neben der Vermietung weitere Leistungen in Form der Endreinigung sowie "Sport und Animation" beinhaltet habe.

    Die Anwendung dieser Vorschriften etwa zum Schutz der Mieter und Pächter über die Höhe der Miete oder Pacht sollte, namentlich wegen ihrer Kompliziertheit und der räumlichen Nähe zur belegenen Sache, den Gerichten des Landes ausschließlich überlassen bleiben, in dem diese Regeln und Gebräuche gelten (vgl. EuGH, Urt. v. 25.03.2021 - C-307/19 = BeckRS 2021, 5299 Rz. 77 f.; EuGH, Urt. v. 13.10.2005 -C-73/04 = EuZW 2005, 759 Rz. 16 - Klein/Rhodos Management, EuGH, Urt. v. 15.01.1985 - Rs. 241/83 = NJW 1985, 905 - Rösler; so bereits: EuGH, Urt. v. 14.12.1977 - C-73/77 = BeckRS 1977, 108047 Rz. 12 ff. - Sander; BGH, Urt. v. 23.10.2012 - X ZR 157/11 = NJW 2013, 308).

    Zu Unrecht stellt das Amtsgericht bei seiner Begründung für eine Nichtanwendbarkeit des Art. 24 Nr. 1 S. 1 Alt. 2 Brüssel-Ia-Verordnung wiederum auf das von der Klägerseite benannte Urteil des EuGH vom 26.2.1992 und das daran anknüpfende Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23.10.2012 (Az.: X ZR 157/11) ab.

    Der Bundesgerichtshof hat in Anknüpfung an die Entscheidung des EuGH vom 26.2.1992 in seinem Urteil vom 23.10.2012 (Az.: X ZR 157/11 = NJW 2013, 308) sodann eine Anwendbarkeit der mit Art. 24 Nr. 1 wortlautidentischen unmittelbaren Vorgängerregelung, des Art. 22 Nr. 1 EuGVVO a.F., in einem Fall abgelehnt, in dem ein, nach seiner Auffassung, gewerblicher Reiseveranstalter und nicht bloß ein Reisevermittler einen Vertrag mit seinem Kunden an dem Ort schloss, an dem sie ihren Sitz bzw. Wohnsitz haben.

    Unabhängig von seiner Bezeichnung bringe ein solcher Vertrag nämlich, wie der EuGH 1992 ausgeführt habe, wenn auch die darin vorgesehene Leistung in der Überlassung des Gebrauchs einer Ferienwohnung für einen kurzen Zeitraum bestehe, weitere (Reise-) Leistungen "mit sich", die dem Gepräge als Mietvertrag entgegenstünden (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2012 - X ZR 157/11 = NJW 2013, 308, 310, Rz. 15; so auch: OLG München, Urt. v. 11.10.2017, 20 U 1506/17 = BeckRS 2017, 127677).

    Dies hat allerdings der nationale Gesetzgeber bewusst nicht getan, so dass es jedenfalls an der Planwidrigkeit einer entsprechenden Regelungslücke fehlt und dahinstehen kann, ob die vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.10.2012 (Az. X ZR 157/11 = NJW 2013, 308, 311, Rz. 25) angestellten Erwägungen zur Vergleichbarkeit der Interessenlage weiterhin auch unter der Pauschalreise-Richtlinie fortgelten.

  • BFH, 17.08.2023 - III R 59/20

    Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von

    Nach einem zu einem Ferienhausanbieter ergangenen Urteil des BGH vom 23.10.2012 - X ZR 157/11 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2013, 308, Rz 12) können Reiseunternehmen als Erbringer von Reiseleistungen in eigener Verantwortung tätig werden, wobei sie sich Dritter als Leistungsträger bedienen können, sie können aber auch bloß Vermittler solcher Reiseleistungen sein.

    Das Angebot einer Vielzahl von Ferienunterkünften in einem Katalog spricht aus Sicht eines Kunden bereits dafür, dass der Reiseunternehmer nicht für eine Vielzahl von verschiedenen Eigentümern der Immobilien handeln will, sondern die Überlassung der Wohnungen in eigener Verantwortung übernimmt, hierfür selbst einstehen will und eine eigene Vertrauenswerbung entfaltet (BGH-Urteil vom 23.10.2012 - X ZR 157/11, NJW 2013, 308, Rz 14).

  • OLG München, 11.10.2017 - 20 U 1506/17

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Unfalls in einem Ferienhaus auf

    Denn ein solcher Vertrag bringt neben der Überlassung des Gebrauchs weitere Leistungen mit sich: z.B. Auskünfte und Ratschläge, wenn dem Kunden eine Reihe von Angeboten unterbreitet werden, die Reservierung für den vom Kunden gewählten Zeitraum, den Empfang vor Ort etc., und hat deshalb nicht das Gepräge eines Mietvertrages im Sinne des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 EuGVVO (BGH, Urteil vom 23.10.2012 - X ZR 157/11 - NJW 2013, 308 Rn. 10, 15 m.w.N. Urteil vom 28.05.2013 - X ZR 88/12, MDR 2013, 995 Rn. 12).
  • LG Frankfurt/Main, 22.05.2019 - 24 O 106/17

    Baulärm in Beach- und Golfhotel in Florida

    Das reiserechtliche Gewährleistungsrecht ist nach der sog. "Ferienhaus"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insgesamt entsprechend anwendbar (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2012, X ZR 157/11; Urteil vom 09. Juli 1992, VII ZR 7/92), weil die Beklagte dem Kläger und seinen Mitreisenden entsprechend der Buchungsbestätigungen vom 8. Juni 2016 (Bl. 40 ff. d.A.) und vom 23. Februar 2017 (Bl. 5 ff. d.A.) eine Hotelunterbringung in Florida schuldete, die sich in das Gesamtangebot der Beklagten als Reiseveranstalterin einfügt.
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2020 - 3 K 2762/19

    Hinzurechnung von Aufwendungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG für die

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