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   BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18   

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https://dejure.org/2019,40054
BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18 (https://dejure.org/2019,40054)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2019 - 4 StR 538/18 (https://dejure.org/2019,40054)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - 4 StR 538/18 (https://dejure.org/2019,40054)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vergabe von Propofol im häuslichen Umfeld durch einen Arztes als eine abstrakt lebensgefährdende Handlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 70 Abs. 1 S. 1; StGB § 224 Abs. 1
    Vergabe von Propofol im häuslichen Umfeld durch einen Arztes als eine abstrakt lebensgefährdende Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.05.1997 - 1 StR 217/97

    Einziehung eines zur Durchführung von Betäubungsmittelgeschäften bestimmten

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18
    Erfasst werden alle Gegenstände, deren Gebrauch gezielt die Verwirklichung des deliktischen Vorhabens gefördert hat oder nach den Intensionen des Täters fördern sollte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 372/04, StV 2005, 210; vom 9. Juli 2002 - 3 StR 165/02, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 7; vom 7. Mai 1997 - 1 StR 217/97, NStZ-RR 1997, 318, 319).

    Die Einziehung im subjektiven Verfahren setzt schließlich voraus, dass die Anküpfungstat, die durch die Verwendung des Tatmittels gefördert wurde oder gefördert werden sollte, Gegenstand der Anklage und vom Tatrichter festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 1997 - 1 StR 217/97, aaO; vom 19. Juli 1996 - 2 StR 256/96, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 6; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220; vom 19. Februar 2019 - 3 StR 210/18 Rn. 2).

  • BGH, 09.07.2002 - 3 StR 165/02

    Totschlag - Gefährliche Körperverletzung - Tateinheit - Versuch - Einziehung

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18
    Erfasst werden alle Gegenstände, deren Gebrauch gezielt die Verwirklichung des deliktischen Vorhabens gefördert hat oder nach den Intensionen des Täters fördern sollte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 372/04, StV 2005, 210; vom 9. Juli 2002 - 3 StR 165/02, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 7; vom 7. Mai 1997 - 1 StR 217/97, NStZ-RR 1997, 318, 319).

    Die nur gelegentliche Benutzung eines Gegenstandes im Zusammenhang mit der Tat reicht dagegen nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 3 StR 165/02, aaO).

  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16

    Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18
    Der für einen Missbrauch des Berufs erforderliche berufstypische Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 362/16, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 9; Urteil vom 11. März 2015 - 2 StR 423/14, NStZ-RR 2016, 110, 111; Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 182/07, StV 2008, 80) ist bei den Taten zum Nachteil der Nebenklägerin B. gegeben, weil der Angeklagte zur Begehung der Taten ein ihm aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit zugängliches Narkosemittel verwendete und er das ihm in seiner Eigenschaft als behandelnder Arzt entgegengebrachte Vertrauen ausnutzte, um die Nebenklägerin zur Hinnahme der nicht lege artis durchgeführten Betäubungen zu veranlassen.
  • BGH, 07.02.2017 - 3 StR 557/16

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsanordnung (Einziehung von Betäubungsmitteln nur bei

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18
    Die Einziehung im subjektiven Verfahren setzt schließlich voraus, dass die Anküpfungstat, die durch die Verwendung des Tatmittels gefördert wurde oder gefördert werden sollte, Gegenstand der Anklage und vom Tatrichter festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 1997 - 1 StR 217/97, aaO; vom 19. Juli 1996 - 2 StR 256/96, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 6; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220; vom 19. Februar 2019 - 3 StR 210/18 Rn. 2).
  • BGH, 19.07.1996 - 2 StR 256/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Einziehung

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18
    Die Einziehung im subjektiven Verfahren setzt schließlich voraus, dass die Anküpfungstat, die durch die Verwendung des Tatmittels gefördert wurde oder gefördert werden sollte, Gegenstand der Anklage und vom Tatrichter festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 1997 - 1 StR 217/97, aaO; vom 19. Juli 1996 - 2 StR 256/96, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 6; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220; vom 19. Februar 2019 - 3 StR 210/18 Rn. 2).
  • BGH, 19.02.2019 - 3 StR 210/18

    Einziehung von Betäubungsmitteln (von der Anklage umfasste Anknüpfungstat)

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18
    Die Einziehung im subjektiven Verfahren setzt schließlich voraus, dass die Anküpfungstat, die durch die Verwendung des Tatmittels gefördert wurde oder gefördert werden sollte, Gegenstand der Anklage und vom Tatrichter festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 1997 - 1 StR 217/97, aaO; vom 19. Juli 1996 - 2 StR 256/96, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 6; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220; vom 19. Februar 2019 - 3 StR 210/18 Rn. 2).
  • BGH, 01.06.2007 - 2 StR 182/07

    Berufsverbot (berufstypischer Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Tat)

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18
    Der für einen Missbrauch des Berufs erforderliche berufstypische Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 362/16, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 9; Urteil vom 11. März 2015 - 2 StR 423/14, NStZ-RR 2016, 110, 111; Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 182/07, StV 2008, 80) ist bei den Taten zum Nachteil der Nebenklägerin B. gegeben, weil der Angeklagte zur Begehung der Taten ein ihm aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit zugängliches Narkosemittel verwendete und er das ihm in seiner Eigenschaft als behandelnder Arzt entgegengebrachte Vertrauen ausnutzte, um die Nebenklägerin zur Hinnahme der nicht lege artis durchgeführten Betäubungen zu veranlassen.
  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18
    b) Die Ausführungen des Landgerichts im angefochtenen Urteil lassen aber weder erkennen, dass sich die Strafkammer des ihr durch die Vorschrift des § 70 Abs. 1 Satz 1 StGB auf der Rechtsfolgenseite eingeräumten Ermessens bewusst gewesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, wistra 2008, 58, 60 mwN; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 70 Rn. 11; Bockemühl in: MK-StGB, 3. Aufl., § 70 Rn. 25), noch auf welche Weise sie von ihrer tatrichterlichen Entscheidungsbefugnis Gebrauch gemacht hat.
  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14

    Anordnung des Berufsverbots (Missbrauch des Berufs: nicht bereits, wenn

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18
    Der für einen Missbrauch des Berufs erforderliche berufstypische Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 362/16, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 9; Urteil vom 11. März 2015 - 2 StR 423/14, NStZ-RR 2016, 110, 111; Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 182/07, StV 2008, 80) ist bei den Taten zum Nachteil der Nebenklägerin B. gegeben, weil der Angeklagte zur Begehung der Taten ein ihm aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit zugängliches Narkosemittel verwendete und er das ihm in seiner Eigenschaft als behandelnder Arzt entgegengebrachte Vertrauen ausnutzte, um die Nebenklägerin zur Hinnahme der nicht lege artis durchgeführten Betäubungen zu veranlassen.
  • BGH, 06.10.2004 - 2 StR 372/04

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (fehlende

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18
    Erfasst werden alle Gegenstände, deren Gebrauch gezielt die Verwirklichung des deliktischen Vorhabens gefördert hat oder nach den Intensionen des Täters fördern sollte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 372/04, StV 2005, 210; vom 9. Juli 2002 - 3 StR 165/02, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 7; vom 7. Mai 1997 - 1 StR 217/97, NStZ-RR 1997, 318, 319).
  • BGH, 20.03.2023 - 1 StR 266/22

    Verurteilung von "Cannabis-Arzt" rechtskräftig

    "Die Strafkammer lässt bereits nicht erkennen, dass sie sich des ihr durch die Vorschrift des § 70 Abs. 1 Satz 1 StGB auf der Rechtsfolgenseite eingeräumten Ermessens bewusst gewesen ist (UA S. 61; vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2019 - 4 StR 538/18 -, Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.2022 - 3 StR 394/21

    Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht; erweiterte Einziehung

    Die Einziehung von Geld als Tatmittel im Sinne von § 74 Abs. 1 StGB, welches für den Erwerb von Betäubungsmitteln bestimmt ist, kommt nur in Betracht, wenn der jeweilige konkrete Geldbetrag zur Durchführung weiterer Betäubungsmittelgeschäfte bestimmt war und diese Geschäfte wiederum Gegenstand der Anklage sind (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 StR 99/20, juris Rn. 17 f.; vom 23. Oktober 2019 - 4 StR 538/18, juris Rn. 10; vom 7. Mai 1997 - 1 StR 217/97, NStZ-RR 1997, 318).
  • BGH, 23.06.2020 - StB 17/20

    Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung

    Sollte sich dieser Verdacht im weiteren Verlauf des Verfahrens bestätigen, war das Geld dazu bestimmt, der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 5 Satz 1 StGB und damit der Begehung der Tat zu dienen (vgl. zu den Voraussetzungen der Einziehung von Tatmitteln im Einzelnen BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2019 - 4 StR 538/18, juris Rn. 10 mwN).
  • LG Berlin, 06.11.2023 - 503 Qs 76/23

    Straflosigkeit des Tragens eines FDJ-Hemdes auf einer Versammlung

    Tatmittel ist ein Gegenstand nämlich nicht bereits dann, wenn er gelegentlich der Tat verwendet wurde, sondern erst, wenn er die Tat gezielt gefördert hat oder fördern sollte (vgl. BGH, Beschluss v. 23.10.2019 - 4 StR 538/18).
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