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BGH, 23.11.1959 - VII ZR 48/58 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.06.1966 - VII ZR 184/64
Anspruch eines alleinigen persönlich haftenden Gesellschafters auf …
Wie schon dieser nach der Natur der Sache naheliegende Hinweis des Berufungsgerichts selbst zeigt und wie auch die Revision mit Recht geltend macht, hat die vorerwähnte Rechtsprechung (vgl. RGZ 56, 190; 76, 345, 347; 116, 330, 331 f RG Warn. 1914 Nr. 7; BGHZ 32, 67; Urteil des erkennenden Senats vom 23. November 1959, VII ZR 48/58, in WM 1960, S. 171) zur Voraussetzung, daß derjenige, dem Sachen zur Sicherung übereignet oder Außenstände sicherheitshalber abgetreten worden sind, darüber unter Ausschluß des bisherigen Eigentümers bezw.