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   BGH, 23.11.1973 - I ZR 59/72   

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https://dejure.org/1973,747
BGH, 23.11.1973 - I ZR 59/72 (https://dejure.org/1973,747)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1973 - I ZR 59/72 (https://dejure.org/1973,747)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1973 - I ZR 59/72 (https://dejure.org/1973,747)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Urheberrechtsverletzung bezüglich eines Schiffsrumpfes - Kunstschutzfähigkeit einer Bootsform - Einordnung einer Person, die im Auftrag einer Partei ein Gutachten erstattet hat, als sachverständigen Zeugen - Abgrenzung zwischen einem Sachverständigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 402, § 414
    Begriff des sachverständigen Zeugen

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 382
  • DB 1974, 627
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66

    Reprint

    Auszug aus BGH, 23.11.1973 - I ZR 59/72
    Als zu weit gehend erscheint indessen, wenn das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf Reimer (Festschrift für Wendel S. 104 ff und Ulmer/Reimer III S. 215) und gegen BGH GRUR 1969, 186, 188 - Reprint zum Ausdruck bringen will, eine Leistungsübernahme sei grundsätzlich oder auch nur in der Regel sittenwidrig, wenn sie ohne eigene nachschaffende Leistung erfolge.
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    Es ist nicht Aufgabe eines Zeugen, auf Grund von Erfahrungssätzen oder besonderen Fachkenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen oder dem Gericht allgemeine Erfahrungssätze oder besondere Kenntnis in einem jeweiligen Wissensgebiet - wie hier in einem regionalen Mietwagenmarkt - zu vermitteln (Anschluss an BGH, Urteil vom 23. November 1973 - I ZR 59/72 - MDR 1974, 382).

    Es ist nicht Aufgabe eines Zeugen, auf Grund von Erfahrungssätzen oder besonderen Fachkenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen oder dem Gericht allgemeine Erfahrungssätze oder besondere Kenntnisse in einem jeweiligen Wissensgebiet - wie hier in einem regionalen Mietwagenmarkt - zu vermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1973 - I ZR 59/72 - MDR 1974, 382).

  • OLG Braunschweig, 16.09.2020 - 11 U 122/18

    Iposuktion - Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten - PKV

    Für den sachverständigen Zeugen gilt gemäß § 414 ZPO im Ergebnis nichts anderes (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2007 - VI ZR 254/05 -, juris, Rn. 21; Urteil vom 23. November 1973 - I ZR 59/72 -, juris, Rn. 20; Scheuch in BeckOK ZPO, a.a.O., § 414, Rn. 2).
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 198/92

    Unzulässige Ermittlung des voraussichtlichen Versteigerungserlöses eines

    Geht es indessen vorrangig nicht um die Ermittlung der Befund- und Zusatztatsachen, sondern um die objektive Bewertung eines im wesentlichen feststehenden Sachverhalts, so ist der Zeugenbeweis ungeeignet und ein Sachverständigengutachten einzuholen (BGH, Urt. v. 23. November 1973 - I ZR 59/72, MDR 1974, 382).
  • BGH, 10.07.1997 - III ZR 69/96

    Bemessung des Gegenstandswerts bei wiederkehrenden Leistungen; Berücksichtigung

    Ob die Auskunftsperson, die in dem anderen Verfahren als Sachverständiger tätig geworden war, im laufenden Prozeß gegebenenfalls als sachverständiger Zeuge oder als Sachverständiger zu vernehmen ist, richtet sich nach den allgemeinen Kriterien, die die Rechtsprechung für die Abgrenzung des sachverständigen Zeugen zum Sachverständigen aufgestellt hat (vgl. BGH Urteil vom 23. November 1973 - I ZR 59/72 - LM ZPO § 414 Nr. 2 = MDR 194, 382; Zöller/Greger a.a.O. § 414 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 30.01.2019 - 4 U 139/17

    Werkvertrag: Deliktischer Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen

    Es ist nicht Aufgabe eines sachverständigen Zeugen, sondern des Sachverständigen, dem Richter Erfahrungssätze oder besondere Kenntnisse des jeweiligen Wissensgebietes zu vermitteln bzw. aufgrund von Erfahrungssätzen oder besonderen Kenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen (siehe nur BGH, Urteil vom 23. November 1973 - I ZR 59/72 - Rdnr. 21).
  • LG Limburg, 14.05.2007 - 1 O 215/06

    Bauprozess wegen Baumängeln: Streitverkündung des beklagten Bauunternehmers an

    Dem folgend wird auch davon ausgegangen, dass die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit es nicht hindert, diesen als Zeugen oder sachverständigen Zeugen über Tatsachen zu vernehmen, welche ihm bei Durchführung des ihm erteilten Auftrages bekannt geworden sind (vgl. Zöller ZPO, 25. Aufl., § 406 Randnr. 2; Baumbach a. a. O. § 414 Randnr. 4; BGH MDR 1965, 674; MDR 1974, 382; RGZ 59, 169).

    Dem gegenüber verbietet aber die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit, diesen als Zeugen zu den Schlussfolgerungen zu hören, die er aus den von ihm wahrgenommenen Tatsachen aufgrund seiner Sachkunde gezogen hat und auf die das Gericht für die Urteilsfindung angewiesen ist (vgl. insbesondere BGH MDR 1965, 674 und wohl auch BGH MDR 1974, 382).

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2011 - 5 OB 411/11

    Vergütung eines als sachverständiger Zeuge zu einer mündlichen Verhandlung

    Er ist in dieser Funktion grundsätzlich austauschbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.10.2010 - 6 B 26.10 -, juris Rn 5; vgl. auch BGH, Urteil vom 23.11.1973 - I ZR 59/72 -, juris Rn 20 f.).
  • BGH, 05.05.1987 - VI ZR 181/86

    Schleswig-Holsteinische GaragenVO als Schutzgesetz

    Dies ist substantiiert auch nicht bei der beantragten Vernehmung des sachverständigen Zeugen Prof. Dr. P. geschehen, wobei hier dahingestellt bleiben kann, ob bei dem benannten Beweismittel - hätten die Voraussetzungen im übrigen vorgelegen - die Vernehmung eines sachverständigen Zeugen oder die Anhörung als Sachverständiger in Betracht gekommen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 23. November 1973 - I ZR 59/72 = MDR 1974, 382).
  • OLG Nürnberg, 22.08.2012 - 13 W 764/12

    Ablehnung eines Sachverständigen: Betreiben eines gemeinsamen Ingenieurbüros mit

    Umstände, die seine (nunmehrige) Ablehnung gerechtfertigt haben, sind gegebenenfalls bei der Prüfung des Beweiswertes seiner Aussage zu berücksichtigen (vgl. BGH MDR 1974, 382).
  • OLG Jena, 28.11.2007 - 5 W 573/07
    Hingegen ist es Aufgabe des Sachverständigen, dem Richter allgemeine Erfahrungssatze oder besondere Kenntnisse des jeweiligen Wissensgebietes zu vermitteln bzw aufgrund von Erfahrungssatzen oder besonderen Fachkenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen (BGH, 23.11.1973, MDR 1974, 382 [BGH 23.11.1973 - I ZR 59/72] ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1997 - 16 A 3825/97

    Feststellung von sexuellen Mißbrauch durch einen Gutachter

  • OLG Koblenz, 16.11.2005 - 1 U 1440/04

    Ermittlung des Einwurfswertes von Einwurfsgrundstücken

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