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   BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93   

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https://dejure.org/1994,110
BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93 (https://dejure.org/1994,110)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1994 - IV ZR 124/93 (https://dejure.org/1994,110)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1994 - IV ZR 124/93 (https://dejure.org/1994,110)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überschußverteilung an Versicherungsnehmer - Geschäftsplan - Aufsichtsbehördliche Genehmigung - Mangelnde Überschußfeststellungsregelungen - Beteiligung an stillen Reserven

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Anspruch des Versicherungsnehmers auf Beteiligung an stillen Reserven trotz Überschußbeteiligung ("Gothaer")

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Überschußbeteiligung bei der Kapitallebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; ALB § 16; BGB § 315 Abs. 3
    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 128, 54
  • NJW 1995, 589
  • NJW-RR 1995, 539 (Ls.)
  • ZIP 1995, 33
  • MDR 1995, 910
  • VersR 1995, 77
  • WM 1995, 27
  • BB 1995, 423
  • DB 1995, 265
 
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Wird zitiert von ... (99)

  • BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14

    Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag

    Das ist nicht nur der Fall, wenn die Parteien bereits im Vertrag konkret festgelegt haben, welche Leistungen zu erbringen sind (BGH, Urteil vom 23. November 1994 - IV ZR 124/93, BGHZ 128, 54, 57 f.).
  • BGH, 26.06.2013 - IV ZR 39/10

    Lebensversicherung: Höhe des Rückkaufswerts bei Unwirksamkeit der Allgemeinen

    § 315 BGB setzt eine ausdrückliche oder konkludente rechtsgeschäftliche Vereinbarung voraus, dass eine Partei durch einseitige Willenserklärung den Inhalt einer Vertragsleistung - nach billigem Ermessen - bestimmen kann (Senatsurteil vom 23. November 1994 - IV ZR 124/93, BGHZ 128, 54, 57 f.; BGH, Urteil vom 28. April 2009 - XI ZR 86/08, WM 2009, 1180 Rn. 33).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

    gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. November 1994 - IV ZR 124/93 -,.

    Der Bundesgerichtshof wies die Revision mit dem durch die Verfassungsbeschwerde ebenfalls angegriffenen Urteil zurück (BGHZ 128, 54).

    Dabei betont insbesondere der Bundesgerichtshof ausdrücklich, dass der Geschäftsplan ebenso wie die geschäftsplanmäßige Erklärung auf öffentlichem Recht beruhe und das bürgerlichrechtliche Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsunternehmen und den einzelnen Versicherten vorliegend nicht berühre und deshalb auch nicht Gegenstand des zivilgerichtlichen Verfahrens sei (vgl. BGHZ 128, 54 ).

    Im Übrigen sei das Fehlen von Regelungen über die Feststellung des Überschusses nicht als eine Benachteiligung anzusehen, die den Vertragszweck gefährde; denn an einem willkürlichen Handeln werde der Versicherer schon durch die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben gehindert (vgl. BGHZ 128, 54 ).

    Wie der Bundesgerichtshof in der angegriffenen Entscheidung feststellt (vgl. BGHZ 128, 54 ), ist der hier maßgebende Begriff des Überschusses rechtlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht definiert.

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