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   BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95   

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BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95 (https://dejure.org/1995,510)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1995 - 1 StR 296/95 (https://dejure.org/1995,510)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95 (https://dejure.org/1995,510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 33 Abs. 1 AWG; § 34 Abs. 1 Nr. 2, 3 AWG; § 70 Abs. 1 Nr. 1 AWV; § 1 KWKG; § 22 KWKG; § 24 Abs. 2 StPO
    Unerlaubte Ausfuhr von Kriegswaffen; Einordnung von Gegenständen, die in Einzelteile oder Bausätze zerlegt sind, als Kriegswaffe (Prinzip der leichten Herrichtbarkeit); Tatbestandsmerkmal "besonders konstruiert" i.S.d. Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz; zur ...

  • Wolters Kluwer

    Kriegswaffen - Einzelteile - Militärische Zielsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AWG § 33, § 34; KrWaffKontrG § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen Unternehmers wegen der Lieferung von Rüstungsmaterial an den Irak bestätigt.

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 348
  • NJW 1996, 1355
  • MDR 1996, 514
  • NStZ 1996, 137
  • NStZ 1996, 284 (Ls.)
  • NStZ 1996, 323
  • NStZ 1996, 555 (Ls.)
  • StV 1996, 355
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.05.1978 - 1 StR 31/78

    Ablehnungsgesuch gegen einen Vorsitzenden - Annahme der Befangenheit eines

    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95
    Diese Besorgnis läßt sich aber nicht schon damit begründen, daß ein Richter einen an derselben Tat Beteiligten vorab verurteilt und hierbei auch die Teilnahme des jetzigen Angeklagten erörtert hat (BGH, Urteil vom 4. September 1973 - 4 StR 465/72 bei Dallinger MDR 1974, 367; BGH, Urteil vom 18. Mai 1978 - 1 StR 31/78; BGH StV 1987, 1).

    Für Richter ist es selbstverständlich, daß sie sich nach neuer oder weiterer Verhandlung ihr Urteil nur aufgrund des in dieser Verhandlung gefundenen Beweisergebnisses bilden (BGH, Urteil vom 18. Mai 1978 - 1 StR 31/78).

  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95
    Das ist der Fall, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zur Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die die gebotene Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (BGHSt 21, 334, 341; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 4).

    b) Zuzugeben ist der Revision, daß die Annahme, ein Gericht habe zum Nachteil eines Angeklagten Absprachen mit einem Mitangeklagten getroffen und diese nicht offengelegt, bei Abwägung aller Umstände im Einzelfall die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen kann (BGHSt 37, 99 ff.; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1 und 4; BGH StV 1986, 369; Niemöller StV 1990, 34, 35).

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95
    b) Zuzugeben ist der Revision, daß die Annahme, ein Gericht habe zum Nachteil eines Angeklagten Absprachen mit einem Mitangeklagten getroffen und diese nicht offengelegt, bei Abwägung aller Umstände im Einzelfall die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen kann (BGHSt 37, 99 ff.; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1 und 4; BGH StV 1986, 369; Niemöller StV 1990, 34, 35).

    Der Bundesgerichtshof hat für vergleichbar mehrdeutige Sachlagen ausgesprochen, daß eine begründete Besorgnis der Befangenheit erst in Betracht komme, wenn der Angeklagte oder sein Verteidiger nach der Bedeutung des beobachteten Vorganges gefragt und darauf eine Auskunft erhalten hätten, die diese Besorgnis rechtfertige (BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95
    Das ist der Fall, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zur Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die die gebotene Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (BGHSt 21, 334, 341; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 4).

    Diese Besorgnis läßt sich aber nicht schon damit begründen, daß ein Richter einen an derselben Tat Beteiligten vorab verurteilt und hierbei auch die Teilnahme des jetzigen Angeklagten erörtert hat (BGH, Urteil vom 4. September 1973 - 4 StR 465/72 bei Dallinger MDR 1974, 367; BGH, Urteil vom 18. Mai 1978 - 1 StR 31/78; BGH StV 1987, 1).

  • OLG München, 28.09.1992 - 1 Ws 534/92

    Kriegswaffe; Leicht zusammensetzbare Bausätze; Herstellung; Ausfuhr; Fehlende

    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95
    Diese Bausatztheorie hat in Rechtsprechung und Literatur breite Zustimmung gefunden (OLG Düsseldorf aaO; OLG München Haftbeschwerdeentscheidung in der vorliegenden Sache, veröffentlicht in NStZ 1993, 243 mit Anm. Holthausen; Holthausen NStZ 1988, 206, 208; Steindorf, Waffenrecht 6. Aufl. § 1 KWKG Rdn. 1 a).

    Die gegenteilige Auffassung des OLG München (NStZ 1993, 243), der das Landgericht folgt, beruft sich zu Unrecht auf Steindorf (aaO), der zwar ausführt, daß das Kriegswaffenkontrollgesetz "Spezialgesetz" sei, jedoch anmerkt, daß dies nicht bedeute, daß Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz nicht nebeneinander Anwendung fänden.

  • BGH, 19.02.1985 - 5 StR 780/84

    Verlust der Kriegswaffeneigenschaft - Behinderung der Funktionsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95
    Zweck des Kriegswaffenkontrollgesetzes ist es, den Verkehr und Handel mit allen zur Kriegsführung geeigneten und deshalb in die Liste aufgenommenen Waffen oder Waffenteile staatlicher Kontrolle zu unterwerfen (BGH NStZ 1985, 367).

    Der Bundesgerichtshof hat aus den gleichen Erwägungen bereits entschieden, daß eine Kriegswaffe nicht schon deshalb ihre Kriegswaffeneigenschaft verliert, weil sie eine einfach zu entfernende Vorrichtung enthält, die ihre Einsatztauglichkeit vorübergehend behindert (BGH NStZ 1985, 367).

  • OLG Frankfurt, 13.07.1989 - 3 Ws 490/89
    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95
    b) Zuzugeben ist der Revision, daß die Annahme, ein Gericht habe zum Nachteil eines Angeklagten Absprachen mit einem Mitangeklagten getroffen und diese nicht offengelegt, bei Abwägung aller Umstände im Einzelfall die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen kann (BGHSt 37, 99 ff.; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1 und 4; BGH StV 1986, 369; Niemöller StV 1990, 34, 35).
  • BGH, 04.07.1990 - 3 StR 121/89

    Richterablehnung durch Angeklagten nach außerhalb der Hauptverhandlung erfolgter

    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95
    b) Zuzugeben ist der Revision, daß die Annahme, ein Gericht habe zum Nachteil eines Angeklagten Absprachen mit einem Mitangeklagten getroffen und diese nicht offengelegt, bei Abwägung aller Umstände im Einzelfall die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen kann (BGHSt 37, 99 ff.; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1 und 4; BGH StV 1986, 369; Niemöller StV 1990, 34, 35).
  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 653/85

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Feststellung einer

    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95
    Diese Besorgnis läßt sich aber nicht schon damit begründen, daß ein Richter einen an derselben Tat Beteiligten vorab verurteilt und hierbei auch die Teilnahme des jetzigen Angeklagten erörtert hat (BGH, Urteil vom 4. September 1973 - 4 StR 465/72 bei Dallinger MDR 1974, 367; BGH, Urteil vom 18. Mai 1978 - 1 StR 31/78; BGH StV 1987, 1).
  • BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84

    Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen

    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95
    b) Zuzugeben ist der Revision, daß die Annahme, ein Gericht habe zum Nachteil eines Angeklagten Absprachen mit einem Mitangeklagten getroffen und diese nicht offengelegt, bei Abwägung aller Umstände im Einzelfall die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen kann (BGHSt 37, 99 ff.; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1 und 4; BGH StV 1986, 369; Niemöller StV 1990, 34, 35).
  • BGH, 04.09.1973 - 4 StR 465/72

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Mineralölsteuerhinterziehung - Einwand der

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

  • OLG Düsseldorf, 15.12.1983 - 1 Ws 1053/83
  • EuGH, 04.10.1991 - C-367/89

    Strafverfahren gegen Richardt

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH bei Dallinger MDR 1974, 367; BGH StV 1987, 1; BGH Urt. vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95 - S. 20; weitere Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner aa0 § 24 Rdn. 13) ist anerkannt, daß die Vorbefassung mit demselben Sachverhalt grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund liefert.

    Für Richter ist es deshalb selbstverständlich, daß sie ihr Urteil nur aufgrund des in dieser Verhandlung gefundenen Beweisergebnisses bilden (BGH Urt. vom 18. Mai 1978 -1 StR 31/78; BGH Urt. vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95).

  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 274/09

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz aufgehoben

    Während der 1. Strafsenat in einer Entscheidung, der die Lieferung einer Anlage zur Reinigung von Artilleriekartuschen an eine irakische Rüstungsfirma zugrunde lag, zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "besonders konstruiert" - im konkreten Fall für die Herstellung von Munition im Sinne der Position 0018 A der Ausfuhrliste - maßgeblich auf den Zweck abgestellt hat, dem die Anlage nach den Vorstellungen ihres Erbauers oder Lieferanten dienen sollte (BGHSt 41, 348, 350), hat sich der 5. Strafsenat bei der Prüfung, ob ein speziell umgerüstetes Geländefahrzeug im Sinne der Position 0006 A der Ausfuhrliste "für militärische Zwecke besonders konstruiert" war, anhand der Liste selbst und den sich hieraus ergebenden Beschreibungen des Rüstungsguts, mithin an eher objektiven Kriterien orientiert und hervorgehoben, dass es für die Bestimmung einer Ware als Rüstungsgut nicht auf eine alleinige Bewertung des individuellen Zwecks ankommen kann (BGHSt 51, 263, 266 ff.).
  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Allerdings darf auch hinsichtlich der hinzutretenden besonderen Umstände die Besorgnis der Befangenheit nur aus Tatsachen, nicht aus bloßen Vermutungen des Antragstellers abgeleitet werden (vgl. BGH NStZ 1998, 422, 424; StV 1996, 355); insbesondere haltlose Behauptungen ohne tatsächliche Grundlage können deshalb ein im übrigen allein auf Vorbefassung gestütztes Ablehnungsgesuch nicht zulässig begründen (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2).
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Sie hatte zunächst einzelne, dafür typische Verfahrensvorgänge unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen; so waren Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Besorgnis richterlicher Befangenheit (vgl. u. a. BGHSt 37, 99; 37, 298; NJW 1982, 1712; 1996, 1355; StV 1984, 318; NStZ 1985, 36; 1991, 348), die nach § 136 a StPO unzulässige Willensbeeinflussung (vgl. u. a. BGHSt 14, 189; 20, 268; NJW 1990, 1921), die Verletzung des fairen Verfahrens (vgl. u. a. BGHSt 36, 210; 37, 10; 42, 191; NStZ 1994, 196), die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BGHSt 38, 102; 42, 46) und die Verletzung des Beweisantragsrechts (BGHSt 40, 287).
  • BGH, 28.03.2007 - 5 StR 225/06

    Gegenstand, der besonders für militärische Zwecke konstruiert ist (Bestimmung

    Ob im Sinne der Position 0006 A der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz ein Gegenstand "besonders konstruiert für militärische Zwecke" ist, bestimmt sich auch hinsichtlich des beabsichtigten Verwendungszwecks nach der Ausfuhrliste (Fortführung von BGHSt 41, 348).

    Trotz der subjektiven Komponente der Zweckbestimmung (vgl. für einen anders gelagerten Fall BGHSt 41, 348; dagegen Bieneck aaO S. 706 ff. m.w.N.) legen die Bauartspezifika, die in der Liste genannt sind, eine militärische Nutzung von vornherein nahe.

  • BGH, 30.06.2010 - 2 StR 455/09

    Erfolgreiche Befangenheitsrüge (Besorgnis der Befangenheit; Abtrennung des

    aa) Eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vortätigkeit eines erkennenden Richters ist, soweit sie nicht den Tatbestand eines Ausschlussgrundes gemäß § 23 StPO erfüllt, nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Richters i.S. von § 24 Abs. 2 StPO zu begründen, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen (vgl. BGHSt 21, 142; 21, 334, 341; 24, 336, 337; BGH NJW 1996, 1355, 1357; 1997, 1334, 1336; vgl. auch EGMR NJW 2007, 3553; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 24 Rdn. 12 f.; Fischer in KK 6. Aufl. § 24 Rdn. 8; Siolek in LR 26. Aufl. § 24 Rdn. 38; jew. m.w.N.).
  • OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09

    Urkundenfälschung im Vergabeverfahren; Vergabeakten als Gesamturkunde;

    Der strafrechtliche Begriff einer öffentlichen Urkunde ist dabei enger als derjenige des § 415 ZPO (BayObLG, NStZ 1996, 137 ; BGHSt 20, 186, 188; 44 186, 187), zumindest hinsichtlich der Reichweite des strafrechtlichen Schutzes für die in der Urkunde enthaltenen Angaben.
  • BGH, 13.11.2008 - 3 StR 403/08

    Verabredung, ein Verbrechen zu begehen (Tatentschluss; Tatgeneigtheit);

    Noch weitergehende Ausführungen hierzu waren auch mit Blick auf die von der Revision angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 41, 348; BGH NStZ 1987, 565; NStZ-RR 1998, 193) nicht erforderlich; denn diese betrifft mit der Frage, ob eine Kriegswaffe auch dann vorliegt, wenn der betreffende Gegenstand in Einzelteile oder Bausätze zerlegt ist, aus diesen Teilen jedoch mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen ohne großen Aufwand wieder zusammengesetzt werden kann, eine andere Fallgestaltung.
  • VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 2113/08

    Atemschutzfilter als Rüstungsgut

    Die Notwendigkeit einer solchen an objektiven Kriterien orientierten Auslegung wird vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 28. März 2007 (5 StR 225/06, wistra 2007, 267 = NJW 2007, 1893 = BGHSt 51, 262) unter Abgrenzung zu seiner früheren nach ihrem Leitsatz ("Position 0018 A der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz stellt mit dem Tatbestandsmerkmal 'besonders konstruiert' (u.a. 'für die Herstellung von Munition') auf den Zweck ab, dem eine der dort genannten Anlagen nach den Vorstellungen ihres Erbauers oder Lieferanten dienen soll") möglicherweise anders deutbaren Entscheidung vom 23. November 1995 (Az. 1 FgE 296/05 [richtig: 1 StR 296/95 - d. Red.] , wistra 1996, 145 = NJW 1996, 1355 = BGHSt 41, 348) ausdrücklich hervorgehoben.
  • OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08

    Geheimdienstliche Agententätigkeit und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz:

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  • BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95

    Gespräche des Vorsitzenden mit dem Verteidiger

  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96

    Besorgnis der Befangenheit, wenn der Schöffe Mitglied der Vertreterversammlung

  • LG Dortmund, 27.06.2008 - 43 KLs 8/06

    Export von Rüstungsgütern und deren Bestandteile ohne Erlaubnis der

  • OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 1002/98

    Ablehnung des Revisionsrichters, Verwerfung, offensichtlich unbegründet,

  • BGH, 08.10.1999 - 2 StR 511/98

    Vorläufige Einstellung des Verfahrens; Verwerfung der weitergehenden Revision als

  • LG Frankfurt/Main, 31.10.2003 - 13 KLs 75/94 Js 9639099
  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2019 - 5 K 7970/17

    Kabelbaum mit Tarnbeleuchtung als Rüstungsgut

  • LG Essen, 25.01.2008 - 56 KLs 31/07

    Genehmigungspflichtigkeit der Ausfuhr von Stromaggregaten in den Irak gem. § 5

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