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BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung der Zuständigkeiten der Strafsenate; Verkehrsstrafsache
- Judicialis
StGB § 69a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 21 e
Auslegung des Geschäftsverteilungsplans ("Verkehrsstrafsache") - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 17.06.1999 - 4 StR 216/99
Auslegung eines Geschäftsverteilungsplanes "Verkehrsstrafsachen"
Hat der Angeklagte somit eine Straftat nur im öffentlichen Verkehrsraum begangen, ohne daß ihm dabei die Verletzung straßenverkehrsrechtlicher Bestimmungen zur Last gelegt wird, z.B. eine Nötigung (vgl. BGHSt 41, 182; BGH NStZ 1995, 592; NStZ-RR 1997, 196; BGH, Urteil vom 23. November 1998 - 5 StR 433/98) oder eine Freiheitsberaubung, Geiselnahme oder Vergewaltigung unter Benutzung eines Kraftfahrzeugs (BGHSt 39, 330;… BGHR StGB § 239 b Entführen 3, 4; § 242 Abs. 1 Wegnahme 10; BGH NJW 1996, 2171; BGH NStZ 1993, 539; 1996, 276; 1997, 137; BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93; BGH, Beschluß vom 18. Juni 1997 - 5 StR 220/97), ist die Zuständigkeit des 4. Strafsenats nicht begründet.