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BGH, 23.11.2000 - 4 StR 440/00 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 52 StGB; § 53 StGB; § 177 Abs. 1 StGB
Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit (Teilidentität, Handlungseinheit); Fortwirkende Gewalt; Begriff der Tat; Sexuelle Nötigung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Schwerer Raub - Sexuelle Nötigung - Psychiatrisches Krankenhaus - Sachrüge - Tateinheit - Mittäter - Freiheitsberaubung - Aufhebung des Strafausspruchs - Einzelfreiheitsstrafe - Schuldspruchänderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 52 Abs. 1, § 177 Abs. 1 Nr. 1, § 250
Tateinheit zwischen sexueller Nötigung und schwerem Raub - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.03.2001 - 4 StR 547/00
Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Handlungseinheit (Teilidentität); …
Da die vom Angeklagten ausgeübte Gewalt gegen die beiden Tatopfer während des gesamten jeweiligen Tatgeschehens fortwirkte - der Angeklagte somit zur Erzwingung der vorgenommenen sexuellen Handlungen jeweils dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt hat - liegt in beiden Fällen ein einheitliches Tatgeschehen und damit nur jeweils eine Tat im Rechtssinne vor (vgl. BGH bei Miebach NStZ 1997, 178 (Nrn. 17, 18); 1999, 83; BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2000 - 4 StR 166/00 - und vom 23. November 2000 4 StR 440/00).