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   BGH, 23.11.2000 - 4 StR 440/00   

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https://dejure.org/2000,5011
BGH, 23.11.2000 - 4 StR 440/00 (https://dejure.org/2000,5011)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2000 - 4 StR 440/00 (https://dejure.org/2000,5011)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2000 - 4 StR 440/00 (https://dejure.org/2000,5011)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 53 StGB; § 177 Abs. 1 StGB
    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit (Teilidentität, Handlungseinheit); Fortwirkende Gewalt; Begriff der Tat; Sexuelle Nötigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schwerer Raub - Sexuelle Nötigung - Psychiatrisches Krankenhaus - Sachrüge - Tateinheit - Mittäter - Freiheitsberaubung - Aufhebung des Strafausspruchs - Einzelfreiheitsstrafe - Schuldspruchänderung

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1, § 177 Abs. 1 Nr. 1, § 250
    Tateinheit zwischen sexueller Nötigung und schwerem Raub

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Entführung gegen den Willen des Opfers

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 4 StR 440/00
    Hierzu steht aber auch der zuvor durch die gewaltsame Wegnahme u.a. auch des Kraftfahrzeugs des Tatopfers begangene schwere Raub in Tateinheit, da die durch die Fesselung ausgeübte Gewalt bereits der Wegnahme des Kraftfahrzeugs des Tatopfers diente, mithin auch insoweit dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt wurde (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 7; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 4 StR 49/95).
  • BGH, 13.06.2000 - 4 StR 166/00

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne bei sexuellem Mißbrauch von Kindern;

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 4 StR 440/00
    Da der Angeklagte zur Erzwingung der von ihm an dem Tatopfer vorgenommenen sexuellen Handlungen dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt hat, liegt, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, nur eine Handlung und damit - trotz zweifacher Verwirklichung des Straftatbestandes des § 177 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB - nur eine Tat im Rechtssinne vor (vgl. BGH NStZ 1999, 83; BGH, Beschluß vom 16. Juni 2000 - 4 StR 166/00, jew. m.w.N.), die insoweit als sexuelle Nötigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung zu werten ist, da die Freiheitsberaubung über das zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 StGB Erforderliche hinausging.
  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86

    Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 4 StR 440/00
    Hierzu steht aber auch der zuvor durch die gewaltsame Wegnahme u.a. auch des Kraftfahrzeugs des Tatopfers begangene schwere Raub in Tateinheit, da die durch die Fesselung ausgeübte Gewalt bereits der Wegnahme des Kraftfahrzeugs des Tatopfers diente, mithin auch insoweit dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt wurde (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 7; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 4 StR 49/95).
  • BGH, 02.03.1995 - 4 StR 49/95

    Tateinheit - Räuberische Erpressung - Vergewaltigung - Nötigung - Gewaltanwendung

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 4 StR 440/00
    Hierzu steht aber auch der zuvor durch die gewaltsame Wegnahme u.a. auch des Kraftfahrzeugs des Tatopfers begangene schwere Raub in Tateinheit, da die durch die Fesselung ausgeübte Gewalt bereits der Wegnahme des Kraftfahrzeugs des Tatopfers diente, mithin auch insoweit dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt wurde (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 7; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 4 StR 49/95).
  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 347/98

    Ausnutzen einer Freiheitsberaubung zur Erzwingung sexueller Handlungen;

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 4 StR 440/00
    Da der Angeklagte zur Erzwingung der von ihm an dem Tatopfer vorgenommenen sexuellen Handlungen dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt hat, liegt, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, nur eine Handlung und damit - trotz zweifacher Verwirklichung des Straftatbestandes des § 177 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB - nur eine Tat im Rechtssinne vor (vgl. BGH NStZ 1999, 83; BGH, Beschluß vom 16. Juni 2000 - 4 StR 166/00, jew. m.w.N.), die insoweit als sexuelle Nötigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung zu werten ist, da die Freiheitsberaubung über das zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 StGB Erforderliche hinausging.
  • BGH, 20.03.2001 - 4 StR 547/00

    Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Handlungseinheit (Teilidentität);

    Da die vom Angeklagten ausgeübte Gewalt gegen die beiden Tatopfer während des gesamten jeweiligen Tatgeschehens fortwirkte - der Angeklagte somit zur Erzwingung der vorgenommenen sexuellen Handlungen jeweils dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt hat - liegt in beiden Fällen ein einheitliches Tatgeschehen und damit nur jeweils eine Tat im Rechtssinne vor (vgl. BGH bei Miebach NStZ 1997, 178 (Nrn. 17, 18); 1999, 83; BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2000 - 4 StR 166/00 - und vom 23. November 2000 4 StR 440/00).
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