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   BGH, 23.11.2000 - VII ZR 282/99   

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https://dejure.org/2000,4856
BGH, 23.11.2000 - VII ZR 282/99 (https://dejure.org/2000,4856)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2000 - VII ZR 282/99 (https://dejure.org/2000,4856)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2000 - VII ZR 282/99 (https://dejure.org/2000,4856)
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Verweisung durch Berufungsgericht

§ 512a ZPO <Fassung bis 31.12.01> (Hinweis: jetzt § 513 Abs. 2 ZPO <Fassung seit 1.1.02>) gilt auch für die Berufung gegen Zwischenurteile nach § 280 Abs. 2 ZPO

Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Vorsitzenden bezüglich der Anordnung gesonderter Prüfung der Zulässigkeit - Begründung der Berufung mit der örtlichen Unzuständigkeit der ersten Instanz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 280 Abs. 1, § 512a
    Entscheidung über abgesonderte Verhandlung über die Zulässigkeit der Klage durch den Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen; Streit über örtliche Zuständigkeit im Berufungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 930
  • NZBau 2001, 558
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.11.1997 - II ZR 336/96

    Zulässigkeit der Berufung gegen die Bejahung der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - VII ZR 282/99
    Das gilt auch für Zwischenurteile nach § 280 ZPO (BGH, Urteil vom 10. November 1997 - II ZR 336/96, NJW 1998, 1230).
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 219/03

    Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils

    Dem § 280 ZPO läßt sich entgegen der Auffassung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht entnehmen, daß in einem Zwischenurteil nach dieser Vorschrift zwingend stets über alle Elemente der Zulässigkeit der Klage zu entscheiden wäre (vgl. BGH, Urt. v. 10. November 1980 - II ZR 96/80, NJW 1981, 989, 990: Parteiwechsel; Urt. v. 10. März 1994 - III ZR 60/93, aaO S. 1215: Schiedseinrede; Urt. v. 10. November 1997 - II ZR 336/96, NJW 1998, 1230 und Urt. v. 23. November 2000 - VII ZR 282/99, NJW-RR 2001, 930, 931: örtliche Zuständigkeit).
  • OLG Celle, 15.06.2006 - 4 U 43/06

    Voraussetzungen des Gerichtsstands der Niederlassung

    Es kommt daher nach der gegenwärtigen Prozesslage nicht darauf an, ob ein Kläger, dessen Klage als unbegründet abgewiesen wurde, beschwert ist, wenn er mit der Berufung wegen der minderen Rechtskraft die Abweisung als unzulässig anstrebt (Beschwer bejahend BGH NJW-RR 2001, 930 ; vgl. ferner Zöller/Gümmer/Heßler, ZPO , 25. Aufl., vor § 511 , Rdnr. 13).
  • OLG Köln, 20.12.2012 - 7 U 104/12

    Rechtsfolgen anderweitiger Rechtshängigkeit

    Die für die Zulässigkeit der Berufung erforderliche Beschwer ergibt sich daraus, dass der Klägerin bei Abweisung ihrer Klage in Höhe der noch streitigen Teilforderung wegen Unzulässigkeit aufgrund der minderen Rechtskraft gegenüber der Klageabweisung wegen Unbegründetheit die Möglichkeit erhalten bleibt, ihren streitgegenständlichen Schadensersatzanspruch erneut gerichtlich geltend zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2001, 930; Zweibrücken FamRZ 2000, 238; Zöller/Heßler, ZPO 28. Aufl., Vor § 511 Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 20.06.2011 - 17 UF 136/11

    Kostenentscheidung in einer Kindesunterhaltssache: Anfechtbarkeit einer

    Die Entscheidung des BGH in NJW-RR 2001, 930 steht nicht entgegen.
  • OLG Zweibrücken, 16.12.2008 - 3 W 75/08

    Squeeze-out Tarkett AG

    Die Zuständigkeit des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen für die Anordnung der abgesonderten Verhandlung und Entscheidung über die Zuständigkeit des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) und die Zulässigkeit der Anträge folgt aus § 349 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 2001, 930).
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