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BGH, 23.11.2004 - 1 StR 449/04 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 78 StGB; § 354 Abs. 1a StPO
Aufrechterhaltung des Strafausspruchs durch das Revisionsgericht; strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten (Vorleben); Redaktioneller Hinweis - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2
Strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)