Rechtsprechung
BGH, 23.11.2004 - 4 StR 347/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,11191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; § 174 StGB
Verfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Verfahrens; Eintritt von Verfolgungsverjährung; Verjährung von sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 78b Abs. 1
Kein Ruhen bei schon eingetretener Verjährung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.06.2004 - 4 StR 165/04
Strafverfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem …
Auszug aus BGH, 23.11.2004 - 4 StR 347/04
Daß nach § 78 b Abs. 1 Nr. 1 StGB in der durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I 3007) geänderten Fassung die Verjährung nunmehr auch bei Straftaten nach § 174 StGB bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht, ändert daran nichts, weil zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes bereits Verjährung eingetreten war (vgl. BGH, Beschluß vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04). - BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
Verfolgungsverjährung; Verfahrenshindernis; Nötigung bei zur Tatzeit …
Auszug aus BGH, 23.11.2004 - 4 StR 347/04
Die fünfjährige Verjährungsfrist (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) ist durch Art. 315 a Abs. 2 EGStGB in der Fassung des 3. Verjährungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 3223) bis zum Ablauf des 2. Oktober 2000 verlängert worden, da die Tat bei Inkrafttreten dieses Gesetzes am 31. Dezember 1997 noch nicht verjährt war (vgl. BGHR EGStGB Art. 315 a Verjährungsfrist 3).