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   BGH, 23.11.2004 - 4 StR 347/04   

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https://dejure.org/2004,11191
BGH, 23.11.2004 - 4 StR 347/04 (https://dejure.org/2004,11191)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2004 - 4 StR 347/04 (https://dejure.org/2004,11191)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2004 - 4 StR 347/04 (https://dejure.org/2004,11191)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Verfahrens; Eintritt von Verfolgungsverjährung; Verjährung von sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen

  • Judicialis

    StPO § 206 a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78b Abs. 1
    Kein Ruhen bei schon eingetretener Verjährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 165/04

    Strafverfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 23.11.2004 - 4 StR 347/04
    Daß nach § 78 b Abs. 1 Nr. 1 StGB in der durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I 3007) geänderten Fassung die Verjährung nunmehr auch bei Straftaten nach § 174 StGB bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht, ändert daran nichts, weil zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes bereits Verjährung eingetreten war (vgl. BGH, Beschluß vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04).
  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00

    Verfolgungsverjährung; Verfahrenshindernis; Nötigung bei zur Tatzeit

    Auszug aus BGH, 23.11.2004 - 4 StR 347/04
    Die fünfjährige Verjährungsfrist (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) ist durch Art. 315 a Abs. 2 EGStGB in der Fassung des 3. Verjährungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 3223) bis zum Ablauf des 2. Oktober 2000 verlängert worden, da die Tat bei Inkrafttreten dieses Gesetzes am 31. Dezember 1997 noch nicht verjährt war (vgl. BGHR EGStGB Art. 315 a Verjährungsfrist 3).
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