Rechtsprechung
BGH, 23.11.2006 - X ZR 16/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Beförderungsbedingung über die Erstreckung des Ausschlusses einer Fahrgelderstattung auf die Fälle des Nichtvorzeigens der Bescheinigung; Auslegung der Bestimmung eines Klauselinhalts im Falle einer Bezugnahme von Beförderungsbedingungen ohne ...
- reise-recht-wiki.de
Inhaltskontrolle der Beförderungsbedingungen eines Verkehrsverbundes
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1
Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses der Erstattung von Aufwendungen für eingezogene Fahrausweise - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beförderungsbedingungen: Unwirksame Klausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Allgemeine Beförderungsbedingungen und ungültiger Fahrausweis
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 09.12.2002 - 10 O 252/02
- OLG Karlsruhe, 14.01.2005 - 15 U 13/03
- BGH, 23.11.2006 - X ZR 16/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1124
- MDR 2007, 643
Wird zitiert von ... (6)
- OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07
Befristung der Einlösbarkeit von Geschenkgutscheinen in Allgemeinen …
Zu den wesentlichen Grundgedanken der für schuldrechtliche gegenseitige Verträge geltenden Regeln des bürgerlichen Rechts gehört das Prinzip der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1124 Tz. 28 m. w. N.), das durch die Verjährungsvorschriften in zeitlicher Hinsicht näher ausgestaltet wird. - OLG München, 14.04.2011 - 29 U 4761/10
Zur Gültigkeitsdauer und Verjährung von Erlebnisgutscheinen
Zu den wesentlichen Grundgedanken der für schuldrechtliche gegenseitige Verträge geltenden Regeln des bürgerlichen Rechts gehört das Prinzip der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1124 RdNr. 28 m.w.N.), das durch die Verjährungsvorschriften in zeitlicher Hinsicht näher ausgestaltet wird (Senat NJW-RR 2008, 1233 [1234]). - BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 326/08
Zu Vertragsbedingungen eines Gasversorgungsunternehmens
Zwar übernimmt derjenige, der lediglich den Inhalt einer Rechtsvorschrift wiedergibt, die im Falle des Wegfalls der Klausel ohnehin zur Anwendung käme, keine besondere Formulierungsverantwortung, die es rechtfertigen würde, etwaige Unklarheiten bei der Auslegung der wiederholten Rechtsvorschrift zu seinen Lasten gehen zu lassen und allein deshalb zu einer Unwirksamkeit der verwendeten Klausel gemäß § 307 Abs. 1 BGB zu gelangen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2006 - X ZR 16/05, NJW-RR 2007, 1124, Tz. 12).
- OLG München, 22.09.2011 - 29 U 589/11
Allgemeine Versicherungsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung: …
c) Eine geltungserhaltende Reduktion von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere im Verbandsprozess nach § 1 UKlaG ausgeschlossen (BGH NJW-RR 2007, 1124, Rn. 31). - AG Wuppertal, 19.01.2009 - 35 C 39/08
Zur unzulässigen zeitlichen Begrenzung der Geltung einer Mehrfachbade- und …
Zu den wesentlichen Grundgedanken der für schuldrechtliche gegenseitige Verträge geltenden Regelungen des bürgerlichen Rechts gehört das Prinzip der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1124), das durch die Verjährungsvorschriften in zeitlicher Hinsicht näher ausgestaltet wird. - OLG München, 22.09.2011 - 29 U 1360/11
Allgemeine Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung: …
Für eine geltungserhaltende Reduktion der Klausel ist insbesondere im Verbandsprozess nach § 1 UKlaG kein Raum (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1124 Tz. 31).