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   BGH, 23.11.2006 - X ZR 16/05   

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https://dejure.org/2006,2350
BGH, 23.11.2006 - X ZR 16/05 (https://dejure.org/2006,2350)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2006 - X ZR 16/05 (https://dejure.org/2006,2350)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2006 - X ZR 16/05 (https://dejure.org/2006,2350)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Beförderungsbedingung über die Erstreckung des Ausschlusses einer Fahrgelderstattung auf die Fälle des Nichtvorzeigens der Bescheinigung; Auslegung der Bestimmung eines Klauselinhalts im Falle einer Bezugnahme von Beförderungsbedingungen ohne ...

  • reise-recht-wiki.de

    Inhaltskontrolle der Beförderungsbedingungen eines Verkehrsverbundes

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1 Bg; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1 Cl

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1
    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses der Erstattung von Aufwendungen für eingezogene Fahrausweise

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beförderungsbedingungen: Unwirksame Klausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Allgemeine Beförderungsbedingungen und ungültiger Fahrausweis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1124
  • MDR 2007, 643
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 10/92

    Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - X ZR 16/05
    In einem solchen Fall ist für die Bestimmung des Klauselinhalts nicht anders als für die Vorschrift des materiellen Rechts die allgemeine Gesetzesauslegung maßgeblich (BGH, Urt. v. 19.03.2003 - VIII ZR 135/02, NJW 2003, 2607, 2608; Urt. v. 20.01.1993 - VIII ZR 10/92, NJW 1993, 1061, 1063; Ulmer in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 9. Aufl., § 5 Rdn. 23).

    Dass § 4 Abs. 6 der Beförderungsbedingungen ebenso wie die inhaltsgleiche Vorschrift der VOABB die von der Revision befürworteten Voraussetzungen einer Haftungsbeschränkung nicht erkennen lässt, rechtfertigt in diesem Zusammenhang keine abweichende Betrachtung (vgl. BGH, Urt. v. 20.01.1993 - VIII ZR 10/92, NJW 1993, 1061, 1063 für das § 545 Abs. 2 BGB a.F. nicht unmittelbar zu entnehmende Verschuldenserfordernis).

  • BGH, 23.04.1991 - XI ZR 128/90

    Formularmäßige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos einer Kundenkreditkarte

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - X ZR 16/05
    Die Benachteiligung des Vertragspartners wird nicht durch höherrangige Interessen des Verwenders gerechtfertigt (vgl. BGHZ 114, 238, 242).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - X ZR 16/05
    Der Senat ist nicht an das tatrichterliche Verständnis des Berufungsgerichts gebunden, sondern kann die Beförderungsbedingungen selbst auslegen, da im Geltungsbereich der Bedingungen eine unterschiedliche Auslegung durch verschiedene Berufungsgerichte denkbar ist (vgl. BGHZ 163, 321).
  • BGH, 30.04.1993 - V ZR 234/91

    Keine Berücksichtigung der DDR-Verjährung von Amts wegen - Verwirkung des

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - X ZR 16/05
    Da die Parteien zur Interessenlage vorgetragen haben und weitere tatsächliche Feststellungen weder erforderlich noch zu erwarten sind, kann der Senat die Würdigung selbst vornehmen (vgl. BGHZ 122, 308, 316).
  • BGH, 25.06.1991 - XI ZR 257/90

    Formularmäßige Überwälzung von Schäden in AGB der Banken

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - X ZR 16/05
    Von maßgeblicher Bedeutung ist insoweit, ob die dispositive gesetzliche Regelung nicht nur auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruht, sondern eine Ausprägung des Gerechtigkeitsgebots darstellt (BGHZ 115, 38, 42 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1996 - VIII ZR 54/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer langfristigen Warenbezugsverpflichtung

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - X ZR 16/05
    Dass in § 8 Abs. 2 VOABB ein Ausschluss der Fahrpreiserstattung nicht vorgesehen ist, hat keine Zweckmäßigkeitsgründe, sondern steht in Übereinstimmung mit dem bei gegenseitigen Verträgen wesentlichen Prinzip der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung, an dessen Verletzung der Bundesgerichtshof bereits mehrfach die Unwirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen geknüpft hat (vgl. BGHZ 96, 103, 109; 124, 351, 353 f.; BGH, Urt. 16.10.1996 - VIII ZR 54/96, NJW-RR 1997, 304, 305).
  • BGH, 09.05.2001 - VIII ZR 208/00

    Unklarheit eines formularmäßigen Kfz-Leasingvertrages

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - X ZR 16/05
    Dasselbe folgt auch aus dem Grundsatz der objektiven Auslegung, wonach Allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen sind, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. nur BGH, Urt. v. 09.05.2001 - VIII ZR 208/00, NJW 2001, 2165, 2166; BGHZ 102, 384, 389 f. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - X ZR 16/05
    Dasselbe folgt auch aus dem Grundsatz der objektiven Auslegung, wonach Allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen sind, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. nur BGH, Urt. v. 09.05.2001 - VIII ZR 208/00, NJW 2001, 2165, 2166; BGHZ 102, 384, 389 f. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 135/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Ersetzung der Besitzverschaffung durch Abtretung

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - X ZR 16/05
    In einem solchen Fall ist für die Bestimmung des Klauselinhalts nicht anders als für die Vorschrift des materiellen Rechts die allgemeine Gesetzesauslegung maßgeblich (BGH, Urt. v. 19.03.2003 - VIII ZR 135/02, NJW 2003, 2607, 2608; Urt. v. 20.01.1993 - VIII ZR 10/92, NJW 1993, 1061, 1063; Ulmer in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 9. Aufl., § 5 Rdn. 23).
  • BGH, 09.10.1985 - VIII ZR 217/84

    Kein Aufwendungsersatz des Leasinggebers bei Scheitern des Vertrages

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - X ZR 16/05
    Dass in § 8 Abs. 2 VOABB ein Ausschluss der Fahrpreiserstattung nicht vorgesehen ist, hat keine Zweckmäßigkeitsgründe, sondern steht in Übereinstimmung mit dem bei gegenseitigen Verträgen wesentlichen Prinzip der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung, an dessen Verletzung der Bundesgerichtshof bereits mehrfach die Unwirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen geknüpft hat (vgl. BGHZ 96, 103, 109; 124, 351, 353 f.; BGH, Urt. 16.10.1996 - VIII ZR 54/96, NJW-RR 1997, 304, 305).
  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

  • OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07

    Befristung der Einlösbarkeit von Geschenkgutscheinen in Allgemeinen

    Zu den wesentlichen Grundgedanken der für schuldrechtliche gegenseitige Verträge geltenden Regeln des bürgerlichen Rechts gehört das Prinzip der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1124 Tz. 28 m. w. N.), das durch die Verjährungsvorschriften in zeitlicher Hinsicht näher ausgestaltet wird.
  • OLG München, 14.04.2011 - 29 U 4761/10

    Zur Gültigkeitsdauer und Verjährung von Erlebnisgutscheinen

    Zu den wesentlichen Grundgedanken der für schuldrechtliche gegenseitige Verträge geltenden Regeln des bürgerlichen Rechts gehört das Prinzip der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1124 RdNr. 28 m.w.N.), das durch die Verjährungsvorschriften in zeitlicher Hinsicht näher ausgestaltet wird (Senat NJW-RR 2008, 1233 [1234]).
  • OLG Köln, 13.06.2023 - 3 U 148/22

    Befristung der Gültigkeitsdauer "Mobiler Briefmarken" auf 14 Tage unwirksam

    Zu den wesentlichen Grundgedanken der für schuldrechtliche gegenseitige Verträge geltenden Regeln des bürgerlichen Rechts gehört - wie das Landgericht zutreffend ausführt - das Prinzip der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1124 Rn. 28 m. w. N.).
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 326/08

    Zu Vertragsbedingungen eines Gasversorgungsunternehmens

    Zwar übernimmt derjenige, der lediglich den Inhalt einer Rechtsvorschrift wiedergibt, die im Falle des Wegfalls der Klausel ohnehin zur Anwendung käme, keine besondere Formulierungsverantwortung, die es rechtfertigen würde, etwaige Unklarheiten bei der Auslegung der wiederholten Rechtsvorschrift zu seinen Lasten gehen zu lassen und allein deshalb zu einer Unwirksamkeit der verwendeten Klausel gemäß § 307 Abs. 1 BGB zu gelangen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2006 - X ZR 16/05, NJW-RR 2007, 1124, Tz. 12).
  • OLG München, 22.09.2011 - 29 U 589/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung:

    c) Eine geltungserhaltende Reduktion von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere im Verbandsprozess nach § 1 UKlaG ausgeschlossen (BGH NJW-RR 2007, 1124, Rn. 31).
  • AG Wuppertal, 19.01.2009 - 35 C 39/08

    Zur unzulässigen zeitlichen Begrenzung der Geltung einer Mehrfachbade- und

    Zu den wesentlichen Grundgedanken der für schuldrechtliche gegenseitige Verträge geltenden Regelungen des bürgerlichen Rechts gehört das Prinzip der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1124), das durch die Verjährungsvorschriften in zeitlicher Hinsicht näher ausgestaltet wird.
  • OLG München, 22.09.2011 - 29 U 1360/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung:

    Für eine geltungserhaltende Reduktion der Klausel ist insbesondere im Verbandsprozess nach § 1 UKlaG kein Raum (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1124 Tz. 31).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 15 U 9/20

    Nutzungsbedingungen eines Hallen- und Freibads: Wirksamkeit der Klausel über die

    Vielmehr führt hier die dauerhafte Untersagung des Zutritts ohne jegliche Erstattung des Eintrittspreises zu einem mit dem Äquivalenzprinzip unvereinbaren Ungleichgewicht der im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptleistungspflichten, vor allem wenn sie zu Beginn der Geltungsdauer der Saisonkarte erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2006 - X ZR 16/05, juris Rn. 28: Einziehung von Fahrausweisen; vgl. dazu auch BeckOGK/Eckelt, [Stand: 01.01.2020], § 307 BGB Rn. 140 mwN).
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