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   BGH, 23.11.2007 - BLw 4/07   

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https://dejure.org/2007,4084
BGH, 23.11.2007 - BLw 4/07 (https://dejure.org/2007,4084)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2007 - BLw 4/07 (https://dejure.org/2007,4084)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2007 - BLw 4/07 (https://dejure.org/2007,4084)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer sich in der Liquidation befindlichen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) gegen ein Mitglied auf Herausgabe des bei der Verteilung des Vermögens rechtsgrundlos zuviel Erhaltenen; Frage des Bestehens eines Anspruchs aus ungerechtfertigter ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bereicherungsanspruch gegen LPG-Mitglied wegen fehlerhafter Verteilung des Liquidationsguthabens

  • Judicialis

    LwAnpG § 42 Abs. 1 Satz 1; ; LwAnpG § 44; ; GenG § 90; ; GenG § 91; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche einer in Liquidation befindlichen LPG gegen die Mitglieder

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 562
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.05.1999 - II ZR 76/98

    Abwicklung einer durch Beschluß ihrer Trägerbetriebe aufgelösten kooperativen

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - BLw 4/07
    Ist das Vermögen der LPG i.L. unter Verstoß gegen die dem Gläubigerschutz dienenden Vorschriften zur Kapitalerhaltung ausgezahlt worden, steht dieser gegen den Empfänger der Leistung ein Rückforderungsrecht zu, nach dem dieser der LPG i.L. die durch die Auszahlung entzogene Liquidität zu ersetzen hat (BGHZ 141, 372, 378; BGH, Urt, v, 2. Juli 1996, IX ZR 157/95, VIZ 1996, 654, 655).

    Dieser Anspruch darf auch in der Liquidation einer LPG nicht durch die Anwendung des in Bezug auf den Entreicherungseinwand des Empfängers nach § 818 Abs. 3 BGB mildere Bereicherungsrecht ausgehöhlt werden (BGHZ 141, 372, 378).

    (3) Der Senat weicht damit nicht von der Entscheidung des II. Zivilsenats vom 17. Mai 1999 (BGHZ 141, 372 ff.) ab.

    Dieser hatte über eine vor Ablauf des Sperrjahres vorgenommene Verteilung des Vermögens einer rechtsfähigen kooperativen Vereinigung auf die Trägerbetriebe zu entscheiden und für die unter Verletzung des § 90 Abs. 1 GenG vorgenommenen Ausschüttungen einen körperschaftsrechtlichen Rückgewähranspruch bejaht (BGHZ 141, 372, 378).

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 7/94

    Auflösungsbeschluß nach LwAnpG

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - BLw 4/07
    In diesem Umfang ergibt sich ein Rückzahlungsanspruch der LPG aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, weil die Vermögenszuordnung auf die Mitglieder in der Liquidation auf Grund der Verweisung in § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG auf § 44 LwAnpG nicht anders als bei einer Beendigung der Mitgliedschaft durch Kündigung zu erfolgen hat (Senat, Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 7/94, RdL 1994, 274, 275).

    Die in diesem Umfang überhöhte Leistung aus der Liquidationsmasse ist nicht anders zu behandeln als eine Zuvielzahlung auf einen Abfindungsanspruch nach § 44 LwAnpG, weil die Zuordnung des Vermögens der LPG auf die Mitglieder auch nach deren Auflösung - wie aus der Verweisung in § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG auf § 44 LwAnpG im Gesetz klargestellt worden ist - nach denselben Grundsätzen erfolgen soll, wie sie zuvor für die Abfindung der durch Kündigung nach § 43 LwAnpG ausgeschiedenen Mitglieder galten (Senat, Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 7/94, RdL 1994, 274, 275).

    Hieran vermochte auch der nichtige Beschluss der Mitgliederversammlung vom 9. April 1991 (Senat, Beschl. v. 22. Februar 1994, BLw 89/93, RdL 1994, 156, 157; Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 7/94, aaO) nichts zu ändern; dieser kann nicht Rechtsgrund zum Behalten einer für über den Anspruch aus § 44 LwAnpG hinausgehenden Zahlung an das Mitglied sein.

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 89/93

    Aufteilung des Vermögens einer LPG

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - BLw 4/07
    In einer Entscheidung über die von einem anderen Mitglied gegen die Antragstellerin geltend gemachten Abfindungsansprüche kam der Senat zu dem Ergebnis, dass der Beschluss vom 3. April 1991, das Vermögen der Antragsgegnerin nach Arbeitsjahren zu verteilen, wegen Verstoßes gegen § 44 Abs. 2 LwAnpG 1990 unwirksam ist (Beschl. v. 22. Februar 1994, BLw 89/93, RdL 1994, 156 ff.).

    Hieran vermochte auch der nichtige Beschluss der Mitgliederversammlung vom 9. April 1991 (Senat, Beschl. v. 22. Februar 1994, BLw 89/93, RdL 1994, 156, 157; Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 7/94, aaO) nichts zu ändern; dieser kann nicht Rechtsgrund zum Behalten einer für über den Anspruch aus § 44 LwAnpG hinausgehenden Zahlung an das Mitglied sein.

  • BGH, 02.07.1996 - IX ZR 157/95

    Auszahlung des Vermögens einer LPG an die Genossenschaftsmitglieder; Rechtsnatur

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - BLw 4/07
    Ist das Vermögen der LPG i.L. unter Verstoß gegen die dem Gläubigerschutz dienenden Vorschriften zur Kapitalerhaltung ausgezahlt worden, steht dieser gegen den Empfänger der Leistung ein Rückforderungsrecht zu, nach dem dieser der LPG i.L. die durch die Auszahlung entzogene Liquidität zu ersetzen hat (BGHZ 141, 372, 378; BGH, Urt, v, 2. Juli 1996, IX ZR 157/95, VIZ 1996, 654, 655).

    Dieser Anspruch ist körperschaftsrechtlicher Natur und hat seiner Grundlage nicht in § 812 BGB (BGHZ aaO; anders noch BGH, Urt. v. 2. Juli 1996, IX ZR 157/95, aaO).

  • BGH, 16.04.2004 - BLw 7/04

    Rechte ausscheidender Mitglieder bei Übertragung des LPG -Vermögens

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - BLw 4/07
    Dem notariellen Vertrag vom 20. Dezember 1991 zur Übertragung des betriebsnotwendigen Vermögens lag danach eine unwirksame Teilvermögensübernahme gegen Übertragung der LPG gewährter Anteilsrechte an einzelne LPG-Mitglieder zugrunde (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, RdL 1998, 290, 291; Beschl. v. 16. April 2004, BLw 7/04, RdL 2004, 209, 210).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 39/97

    Übertragung des gesamten Vermögens einer LPG

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - BLw 4/07
    Dem notariellen Vertrag vom 20. Dezember 1991 zur Übertragung des betriebsnotwendigen Vermögens lag danach eine unwirksame Teilvermögensübernahme gegen Übertragung der LPG gewährter Anteilsrechte an einzelne LPG-Mitglieder zugrunde (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, RdL 1998, 290, 291; Beschl. v. 16. April 2004, BLw 7/04, RdL 2004, 209, 210).
  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 334/02

    Abwicklung einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft in den neuen

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - BLw 4/07
    Sollte dieser Vertrag auch nicht durch den Beschluss der Mitgliederversammlung über einen Verkauf aus der Liquidation wirksam sein (vgl. dazu BGH, Urt. v. 20. Sept. 2004, II ZR 334/02, VIZ 2004, 543, 545), wäre die Einbringung des Vermögens als Sacheinlage gescheitert und damit das scheinbar eingebrachte Betriebsvermögen der TMP bei der Antragstellerin verblieben.
  • BGH, 21.01.1965 - II ZR 120/62

    Zentralkasse Sudetendeutscher Genossenschaften

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - BLw 4/07
    Die Verteilung setzt nicht voraus, dass sämtliche Verbindlichkeiten des aufgelösten Rechtsträgers getilgt sein müssen; die Deckung der Schulden genügt (BGHZ 43, 51, 58).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.1996 - 3 L 1130/95

    Pächterschutz; Milch-Garantiemengen; Pächterschutz

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - BLw 4/07
    Der Antragsgegner hätte dann keine dem Wert seiner Beteiligung an der TMP entsprechende Leistung aus der Liquidationsmasse der Antragstellerin erlangt, sondern müsste als Gesellschafter der nicht erfüllten Einlagepflicht gegenüber der TMP nach § 19 GmbHG in anderer Weise nachkommen (vgl. Wenzel, AgrarR 1998, 134, 142; Czub, VIZ 2003, 105, 114).
  • BGH, 29.09.1994 - BLw 31/94

    Bestehen eines Anspruchs auf Rückzahlung des ausgezahlten Inventarbeitrags

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - BLw 4/07
    Dieser Anspruch ist die Kehrseite des Abfindungsanspruchs nach § 44 LwAnpG (Senat, Beschl. v. 29. September 1994, BLw 31/94, AgrarR 1995, 27, 28; ebenso OLG Brandenburg, AgrarR 1996, 129, 131).
  • BGH, 18.11.1969 - II ZR 83/68

    GmbH: Abtretung der Einlageforderung und Aufrechnung gegen sie

  • BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93

    Prüfung des Rechtswegs in der Rechtsmittelinstanz in nicht streitigen

  • RG, 06.01.1925 - II 735/23

    Rechtsweg. Gesellschaft m. b. H. i. Liqu.

  • LG Heidelberg, 02.02.2023 - 7 S 1/22

    Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Wohnbaugenossenschaft: Befugnis des

    Denn die selektive Inanspruchnahme ist innerhalb der sich der Befriedigung der (echten) Gläubigerforderungen ggfs. anschließenden Liquidation und der Auseinandersetzung zwischen den Genossen zu berücksichtigen (vgl. - zu einer vergleichbaren Erwägung im Zusammenhang mit der Erstattung der Nachschusszahlungen nach § 87a Abs. 2 GenG - Henssler/Strohn GesR/Geibel, 5. Aufl. 2021, GenG § 91 Rn. 2 sowie - zum Ausgleich ggfs. fehlerhafter Verteilungen zw. Mitglieder der LPG in der letzten Liquidationsphase durch § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. GenG - BGH, Beschluss vom 23. November 2007 - BLw 4/07 -, Rn. 24, juris).
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